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Öffentliche AufträgeTeurere Baustoffe – Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen

29. Juni 2022, 12:51 Uhr

Kleine und mittelständische Handwerks- und Bauunternehmen in Sachsen-Anhalt können Preisaufschläge gegenüber den öffentlichen Auftraggebern vorerst auch weiterhin abrechnen. Das Land hat einen Erlass dazu bis Ende des Jahres verlängert. Das betrifft bestimmte Baustoffe, deren Preise wegen des Kriegs in der Ukraine stark oder unvorhersehbar angestiegen sind.

von MDR SACHSEN-ANHALT

Weil die Baustoffpreise infolge des Ukraine-Krieges steigen, unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Bauunternehmen und Handwerksbetriebe finanziell. Das Finanzministerium hat am Mittwoch mitgeteilt, dass ein entsprechender Erlass bis Ende des Jahres verlängert wird.

Unter bestimmten Voraussetzungen können demnach Preisaufschläge von den Firmen gegenüber öffentlichen Auftraggebern abgerechnet werden. Die Regelung soll bereits bei laufenden Vergabeverfahren gelten.

Unterstützung für kleine und mittelständische Handwerks- und Bauunternehmen

Finanzminister Michael Richter (CDU) teilte mit, man wolle gerade die kleinen und mittelständischen Handwerks- und Bauunternehmen mit der Preisentwicklung nicht allein lassen. Mithilfe der Maßnahme bleibe das Kalkulations- und Preisrisiko für Hochbaumaßnahmen des Landes nicht allein bei den Unternehmen.

Die Klausel soll insbesondere dann angewendet werden, wenn Unternehmer keinen Einfluss auf die Entwicklung von Einkaufspreisen haben und die Preise stark schwanken und schlecht kalkuliert werden können.

Abrechnung von Preisaufschlägen unter anderem für Stahl, Aluminium, Bitumen

Nach Angaben des Ministeriums betreffen die Regelungen insbesondere solche Baustoffe, die einer "besonders dynamischen Preisentwicklung unterliegen", darunter Stahl und Stahllegierungen, Aluminium, Kupfer, Erdölprodukte wie Bitumen und Folien, Zementprodukte, Holz und gusseiserne Rohre.

Mit der Verlängerung des Erlasses kann die sogenannte Stoffpreisgleitklausel nach Angaben des Ministeriums aber auch für weitere Baustoffgruppen gelten. Die Bauverwaltung würde das jeweils im konkreten Fall prüfen und entscheiden. Die Klausel wurde zunächst vom Bund erlassen.

dpa,MDR (Julia Heundorf)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 29. Juni 2022 | 10:00 Uhr

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