Forderung nach Geld Betrüger fälschen Steuerbescheide und Post vom Finanzamt
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11. Oktober 2024, 10:22 Uhr
In Sachsen-Anhalt gibt es offenbar eine neue Form von Betrug: Betrüger verschicken einen falschen Steuerbescheid und fordern darin Geld per Überweisung. Das Finanzministerium warnt außerdem vor E-Mails, die im Namen von Ministerien, dem Finanzamt oder dem Steuerportal Elster verschickt werden.
- In Sachsen-Anhalt warnt das Finanzministerium vor einer neuen Form von Betrug.
- Mit einem gefälschten Steuerbescheid fordern Betrüger Geld ein.
- Zudem gibt es Betrugsfälle mit falschen E-Mails, in denen sich Betrüger etwa als das Finanzamt ausgeben.
In Sachsen-Anhalt versuchen Betrüger, mit gefälschten Steuerbescheiden an Geld zu kommen. Davor warnte das Finanzministerium des Landes am Dienstag. Auch in Sachsen gibt es offenbar aktuell Fälle mit dieser Betrugsmasche.
Falscher Steuerbescheid: Betrüger fordern Geld-Überweisung
Nach Angaben des Ministeriums verschicken die Betrüger die falschen Bescheide per Post. Darin würden sie die Empfänger auffordern, eine Steuernachzahlung zu überweisen. Dafür sei eine Bankadresse angegeben.
Die Briefe würden echt aussehen, erklärte das Finanzministerium. So sei als Absender etwa ein Finanzamt oder "Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland" aufgeführt. Das Ministerium rät, Steuerbescheide genau zu prüfen und die Bankverbindung mit früheren zu vergleichen. Im Zweifelsfall könne man beim jeweiligen Finanzamt nachfragen.
Betrug mit falschen Steuer-Infos per E-Mail
Erst Anfang Oktober hatte das Finanzministerium zudem vor gefälschten E-Mails und Internetseiten gewarnt. Darin würden Betrüger sich als Teil der Steuerverwaltung ausgeben, etwa das Steuerportal Elster, ein Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern oder das Bundesfinanzministerium. Ähnliche Fälle hatte es bereits Ende August in Thüringen gegeben.
Den Empfängern werden demnach eine angebliche Steuerrückerstattung oder wichtige Informationen versprochen, um sie dazu zu bringen, Links oder Dateien zu öffnen. Das Ministerium rät, weder Anhänge noch Links zu öffnen. Die Steuerverwaltung sende Daten oder Rechnungen nicht in Form eines E-Mail-Anhangs und fordere auch keine persönlichen Daten per E-Mail ab.
dpa, MDR (Linus-Benedikt Zosel, Maren Wilczek) | Erstmals veröffentlicht am 08.10.2024
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 08. Oktober 2024 | 11:00 Uhr
der Steuerzahler vor 5 Wochen
Der "Gauner", wie Sie ihn nennen, hat im Gegensatz zu allen anderen hoheitliche Aufgaben zu erfüllen, die über Steuern finanziert werden müssen. Darauf beruht das gesamte Staatswesen.
Sollten Sie mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden sein, können Sie Einspruch erheben und gegen die Ablehnung desselben Klage erheben. Finanziert wird diese Möglichkeit durch Steuern.
Warum Leute ihre Sympathien haben, die andere um Ihr wohlverdientes Geld betrügen, verstehe ich allerdings nicht.
NochJemand vor 5 Wochen
Wenn die einen Gauner den anderen Gaunern die Beute abjagen...
Wer einen echten Finanzamt-Steuerbescheid nicht rechtzeitig begleicht, muss mit Strafzahlungen rechnen. Einspruch ist meist zwecklos, da die Finanzämter einen großen "Ermessensspielraum" haben, den sie immer zu ihren Gunsten und gegen den Steuerzahler auslegen.
Die anderen Gauner wollen halt auch von irgendwas leben. Vielleicht zahlen sie gar Steuern dafür?