FFP2-Maskenpflicht gilt vereinzelt weiter Corona-Isolationspflicht in Sachsen-Anhalt aufgehoben

Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter, die mit dem Coronavirus infiziert sind, müssen seit 1. Februar nicht mehr zu Hause absondern. Mit dem Januar ist auch die Isolationspflicht ausgelaufen. Beibehalten bleibt die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen.

Eine Frau sitzt nach einer Corona-Infektion während der Isolation auf ihrem Bett
Die in der Corona-Pandemie eingeführte Isolationspflicht hat in Sachsen-Anhalt ein Ende. (Symbolbild) Bildrechte: dpa

In Sachsen-Anhalt ist die Corona-Isolationspflicht seit Mittwoch aufgehoben. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums müssen sich Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet werden, damit nicht mehr in eine fünftägige Absonderung begeben.

Im Land gebe es eine gute Impfquote und eine Grundimmunität in der Bevölkerung, hieß es vom Ministerium. Im Krankheitsfall sollten Menschen aber zu Hause bleiben und ihre Kontakte reduzieren.

Weiter Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Auch in Arztpraxen, Dialyse-Einrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen zunächst ebenfalls noch FFP2-Masken getragen werden. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 7. April.

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MDR (Cornelia Winkler)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 01. Februar 2023 | 05:00 Uhr

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