Eine junge Frau sitzt mit einer FFP2-Maske in einem Zug
Seit Oktober gibt es neue Corona-Regeln von Bund und Ländern. Die Maskenpflicht in Regionalzügen gilt in Sachsen-Anhalt weiterhin. Bildrechte: imago images/YAY Images

Corona-Regeln Maskenpflicht in Bus und Bahn bleibt

10. Oktober 2022, 11:38 Uhr

Seit dem 1. Oktober gilt in ganz Deutschland das neue Infektionsschutzgesetz. Neben diesem Basis-Schutz können die Länder weitere Regelungen festlegen. Diese Maßnahmen hatte die Landesregierung am Dienstag für Sachsen-Anhalt beschlossen. Viele der bisherigen Regeln gelten damit weiterhin, wie die Maskenpflicht in Bus und Bahn oder Tests in medizinischen Einrichtungen.

Mit dem 1. Oktober ist in Sachsen-Anhalt die 18. Eindämmungsverordnung in Kraft getreten. Viele der Corona-Regeln, die bisher galten, bleiben damit auch im Herbst bestehen. Einige Regelungen, die in bisherigen Verordnungen standen, sind laut Staatskanzlei in der neuen nicht mehr enthalten, weil mit dem 1. Oktober auch das Infektionsschutzgesetz des Bundes in Kraft tritt, das die Maßnahmen deutschlandweit regelt.

Was der Bund vorschreibt und was die Länder beschließen können

Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, welche Corona-Regeln in Deutschland vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Das Gesetz enthält sogenannte Basis-Schutzmaßnahmen, die vor allem Masken- und Testpflicht beinhalten.

Darüber hinaus können die Länder nach einem mehrstufigen System Schutzmaßnahmen beschließen, wenn das Pandemiegeschehen das erfordert. Ziel dieses Systems ist nach Angaben des Bundes, dass das Gesundheitssystem und kritische Infrastrukturen funktionieren. In Sachsen-Anhalt gelten aktuell einige Maßnahmen der ersten Stufe, beispielsweise die Maskenpflicht im Nahverkehr.

Zudem können Veranstalter, Inhaber von Läden und Betreiber anderer Einrichtungen weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene Einlassregeln festlegen.

Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Einrichtungen

Laut Infektionsschutzgesetz gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen. Zudem müssen Fahrgäste in Fernzügen auch eine Maske tragen. In Sachsen-Anhalt muss die Maske wie bisher auch im Nahverkehr getragen werden, also beispielsweise Bussen, Straßenbahnen und Regionalzügen. Die Verkehrsbetriebe müssen laut der neuen Verordnung stichprobenartig kontrollieren, ob die Fahrgäste die Maskenpflicht einhalten.

Auch Besucherinnen und Besucher von Gefängnissen sowie von Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete müssen in Sachsen-Anhalt laut Eindämmungsverordnung eine medizinische Maske tragen.

Welche Maske wo getragen werden muss

  • FFP2-Maske: In Arzt- und Heilpraxen, Personen ab 14 Jahren im Fernverkehr der Bahn
  • Medizinische Maske: Nahverkehr, Obdachlosenunterkünfte, Geflüchtetenunterkünfte, Gefängnisse, Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren im Fernverkehr der Bahn
  • Keine Maskenpflicht für: Menschen, die in Einrichtungen leben und sich in ihren persönlichen Räumen aufhalten, Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, gehörlose und schwerhörige Menschen

Testpflicht in Medizin und Pflege

Wer ein Krankenhaus, ein Pflegeheim oder eine andere medizinische Einrichtung besucht, muss laut Infektionsschutzgesetz einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorweisen. Beschäftigte in diesen Einrichtungen sowie in ambulanten Pflegediensten müssen sich laut Gesetz dreimal pro Woche testen.

Eine Testpflicht gilt laut Bundesgesetz nicht für Personen, die in stationär oder ambulant gepflegt werden. Kinder unter sechs Jahren sind ebenfalls ausgenommen.

MDR (Maren Wilczek), dpa | Erstmals veröffentlicht am 27.09.2022

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 01. Oktober 2022 | 07:00 Uhr

8 Kommentare

MD106 am 29.09.2022

An all die Möchtegern Experten....Corona ist bei weitem noch nicht vorbei, ganz im Gegenteil, es nimmt jetzt nochmal richtig Fahrt auf. Ich, 3x geimpft, Abstand eingehalten usw. hat es mich nun auch zum ersten Mal erwischt und das mit voller Härte. Bei meinem Arzt, waren heute mit Morgen 9 Patienten inkl.mir, die alle positiv waren. Wäre schon ratsam das ganze Geschehen mit Vorsicht zu genießen...der Herbst fängt jetzt erst an!

Denkschnecke am 28.09.2022

"Nicht mehr können" würde ich vermutlich irgendwann, wenn ich regelmäßig Bestrahlung bekommen würde. Meinen Sie nicht, dass das bei der FFP2-Maske eher eine geringe Einschränkung ist?

Denkschnecke am 28.09.2022

Wie kommen Sie denn auf so einen Quatsch? Das es "was bringt", ist ja nun physikalisch und medizinisch hinreichend nachgewiesen.
Ich muss übrigens ohnehin berufsbedingt in vielen Situationen FFP2 tragen, vor allem um andere Vulnerable zu schützen.

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