LandesverfassungsgerichtAfD-Politiker Siegmund scheitert mit Klage wegen Ordnungsruf
Im Juni 2023 war der AfD-Abgeordnete Ulrich Siegmund im Landtag von Sachsen-Anhalt zur Ordnung gerufen worden, nachdem er eine Politikerin der Linkspartei beschimpft hatte. Siegmund sah die Meinungsfreiheit durch den Ordnungsruf eingeschränkt. Seine Klage vor dem Landesverfassungsgericht ist nun gescheitert.
- Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts hat keine direkten Auswirkungen.
- Der AfD-Politiker Ulrich Siegmund hatte das Verfahren angestrengt, nachdem er 2023 im Landtag mit einem Ordnungsruf zum Schweigen gebracht wurde.
- In der Debatte hatte Siegmund eine Linken-Politikerin beschimpft.
Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau hat am Dienstagnachmittag entschieden: Der Ordnungsruf gegen Ulrich Siegmund (AfD) im Landtag war angemessen. Damit ist der Landtagsabgeordnete mit seiner Klage gegen den Ordnungsruf gescheitert. Das Gericht sah die Maßnahme als verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Das Landesverfassungsgericht urteilte, das Rederecht eines Abgeordneten finde dort seine Grenzen, wo Ordnung, Würde und Ansehen des Parlaments beeinträchtigt seien. Dies sei hier der Fall gewesen.
Dem Co-Vorsitzenden der AfD-Fraktion sei es nicht mehr um eine Äußerung in der Sache gegangen, sondern um eine persönliche Herabwürdigung seiner Vorrednerin, sagte Gerichtspräsident Uwe Wegehaupt. Daher sei die Maßnahme verhältnismäßig gewesen.
Direkte Auswirkungen werde das Urteil nicht haben, sagte Gerichtssprecherin Ana Bischof MDR SACHSEN-ANHALT vorab. Bei derartigen Klagen handele es sich immer um Einzelfälle. Andererseits sei die juristische Bewertung durchaus wegweisend, was die Umgangsformen im Parlament angehe.
Siegmund argumentierte mit Meinungsfreiheit
Das Verfahren am Landesverfassungsgericht war von Siegmund angestrengt worden. Siegmund sagte MDR SACHSEN-ANHALT, er habe die große Sorge, dass die Meinungsfreiheit scheibchenweise abgeschafft werde. Er hatte bei einer Landtagssitzung im Juni 2023 die Köthener Abgeordnete Christina Buchheim von der Linkspartei beschimpft und war daraufhin vom Landtagspräsidenten Gunnar Schellenberger (CDU) mit einem Ordnungsruf zum Schweigen gebracht worden.
So spielte sich der Ordnungsruf gegen AfD-Politiker Siegmund ab
Christina Buchheim hatte dem Sitzungsprotokoll zufolge in ihrer letzten Rede als Abgeordnete ein kurzes Resümee gezogen. "Ich blicke auf sieben Jahre Mitgliedschaft in diesem Hohen Hause zurück", begann sie und kam wenig später auf die AfD zu sprechen. Es ging um ein Sommerfest von 2018 und "das politische Ausschlachten durch die AfD in Form der Diskreditierung meiner Person", wie die Linken-Abgeordnete es beschrieb. Die Mitteldeutsche Zeitung hatte damals von "einer Rangelei zwischen AfD-Leuten und Linken-Politikern" bei einem Landtagsfest berichtet.
Ulrich Siegmund wies die Vorwürfe daraufhin im Landtag zurück und bezeichnete sie als "eine absolute Frechheit". "Frau Buchheim, Sie waren an diesem Abend geistig nicht mehr zurechnungsfähig", sagte er weiter. Landtagspräsident Schellenberger versuchte einzugreifen, doch Siegmund sprach weiter: "Sie haben mich in Ihrem Suff als Nazi bezeichnet." Schellenberger reagierte: "Das ist einen Ordnungsruf wert." Dann beruhigte er die Sitzung und betonte noch einmal: "Das war auf jeden Fall ein Ordnungsruf."
Der AfD-Politiker hatte mit seiner Klage erreichen wollen, dass die Maßnahme aufgehoben wird.
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MDR (André Damm, Christoph Dziedo, Fabienne von der Eltz), epd
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 17. September 2024 | 09:30 Uhr