Beschwerde abgelehnt Streit um Wittenberger Schmähplastik: Kläger will vor europäisches Gericht
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27. August 2024, 14:59 Uhr
Seit Jahren kämpft ein Mann gegen eine antisemitische Schmähplastik an der Stadtkirche in Wittenberg. Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde abgelehnt hat, will er sich nun an ein europäisches Gericht wenden.
Im Streit um die Schmähplastik an der Wittenberger Stadtkirche will der Kläger einen Schritt weiter gehen. Er kündigte an, sich nach mehreren Niederlagen vor deutschen Gerichten an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden zu wollen.
Zuvor war bekannt geworden, dass die Darstellung kein Fall für das Bundesverfassungsgericht wird. Es hat eine Verfassungsbeschwerde dazu ohne nähere Begründung nicht angenommen. Diese Möglichkeit besteht laut dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung (€) über die Entscheidung berichtet.
Die "Judensau" in Wittenberg
Das Relief zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen saugen, die Juden darstellen sollen. Eine als Rabbiner geltende Figur hebt den Schwanz des Tieres und blickt in den After. Schweine gelten im jüdischen Glauben als unrein.
Kläger Michael Düllmann ist 1978 zum Judentum konvertiert und möchte seit Jahren erreichen, dass das antijüdische Sandsteinrelief aus dem 13. Jahrhundert entfernt wird. Er sieht sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
Kirchengemeinde entscheidet sich gegen Entfernung der Plastik
Vor zwei Jahren hatte der Bundesgerichtshof bestätigt, dass das Relief aus dem 13. Jahrhundert Juden und ihren Glauben verhöhnt. Inzwischen gibt es vor Ort eine Bronzeplatte und einen erläuternden Text.
Der Kirchengemeinderat von Wittenberg hat bereits 2022 entschieden, die Schmähplastik an der Stadtkirche zu belassen – gegen den Vorschlag eines Expertenrates.
In Deutschland gibt es zahlreiche ähnlich obszöne Darstellungen an Kirchen. Zuletzt hatten antisemitische Motive in den Fenstern des Stendaler Doms für Diskussionen gesorgt.
dpa, MDR (Oliver Leiste, Kalina Bunk) | Erstmals veröffentlicht am 24.08.2024
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 24. August 2024 | 11:00 Uhr
steka vor 6 Wochen
Solange er noch Geld hat und keine Gerichtskostenbeihilfe in Anspruch nimmt, sollte es kein Problem sein, auch Rechtsanwälte möchten sich eine goldene Nase verdinen.
ERWIN_1 vor 6 Wochen
Komisch die Erinnerung an das Allerschrecklichste ist deutsches Kulturgut, seit mindestens dem dreißigjährigen Krieg. Haben Sie es nicht so mit der deutschen Leitkultur? Ich frage nur als jüdischer Deutscher, damit ich mich anpassen kann!
ERWIN_1 vor 6 Wochen
Naja, die Expertenkommission sieht es genauso wie der Kläger!
Vielleicht brauchen Sie dringend eine ärztliche Betreuung!
Viele Grüße von einem jüdischen Deutschen!