Bilanz Nachlass für das Land: Sachsen-Anhalt erbte 2021 mehrere Millionen

05. Juni 2022, 11:33 Uhr

Immobilien, Autos, Sparguthaben: Jedes Jahr erbt das Land Sachsen-Anhalt von Verstorbenen ohne rechtliche Erben. Das nennt man Fiskalerbschaft. Im vergangenen Jahr ist das Land 547 mal zum Erbe geworden und hat damit etwa 3,3 Millionen Euro eingenommen. Es fielen im Zusammenhang mit den Landes-Erbschaften laut Finanzministerium aber auch 2,7 Millionen Euro an.

Das Land Sachsen-Anhalt hat im vergangenen Jahr wieder mehrmals geerbt. 547 Fiskalerbschaften wurden 2021 festgestellt, teilte ein Sprecher des Finanzministeriums mit. 582 waren es 2020, im Jahr davor 535.

Das Spektrum an Erbgegenständen ist laut Ministerium groß: "Immobilien, also Eigentums- und Miteigentumsanteile an Grundstücken und Eigentumswohnungen, Kraftfahrzeuge, Garagen und Gärten, Konten- und Sparguthaben, Depots sowie weitere bewegliche Sachen aus den Haushalten der Erblasser."

Land erbt auch Schrottimmobilien

Derzeit befinden sich demnach mehr als 1.200 Immobilien aus Fiskalerbschaften im Eigentum oder Miteigentum Sachsen-Anhalts. Das Land wird immer dann zum Erben, wenn weder Ehegatte noch Lebenspartner, Kinder oder andere Verwandte des Verstorbenen ermittelt werden können und kein anderer Erbe bestimmt wurde.

Die Einnahmen des Landes, die sich etwa aus den Verkäufen der Vermögensgegenstände, aus Mieten und Pachten sowie der Auflösung von Konten, Sparbüchern und Depots ergeben, beliefen sich nach Angaben des Finanzministeriums im vergangenen Jahr auf etwa 3,3 Millionen Euro.

Erbe brachte knapp eine rund eine halbe Million

Dem standen 2021 rund 2,7 Millionen Euro gegenüber, die im Zusammenhang mit den Fiskalerbschaften ausgegeben wurden, so der Sprecher. Die entstandenen Sach- und Personalkosten der beteiligten Landesbehörde sind darin allerdings noch nicht eingerechnet, wie es hieß.

Das Land könne grundsätzlich erben wie eine natürliche Person, erklärte der Ministeriumssprecher. So sei Sachsen-Anhalt zum Beispiel im Besitz einer Modelleisenbahnsammlung und auch Tiere habe es schon geerbt. Besondere Stücke seien seltene Möbel oder mitunter Sammlungen von Verstorbenen.

Bewegliche Gegenstände würden, wenn diese einen bestimmten Wert haben, dann unter anderem über eine Zollauktion oder diverse Auktionshäuser veräußert. Tiere würden einem Verwandten oder Bekannten des Verstorbenen zur Übernahme angeboten, oder dem Tierheim übergeben.

MDR (Hannes Leonard), dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 05. Juni 2022 | 07:00 Uhr

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