Laut Michaela Fuchs vom IAB unterscheiden sich die Statistiken hauptsächlich in der Methodik und Aufbereitung der Daten. Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht zum Beispiel das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgeld. Dort wird das Medianentgelt der Personen auf Landesebene betrachtet. Das heißt, die eine Hälfte der Personen verdient weniger und die andere verdient mehr als Medianentgelt.
Beim IAB wird dagegen mit sogenannten Individualdaten gearbeitet. "Das heißt, wir wissen, was die einzelne Person verdient", so die Wissenschaftlerin. Diese Daten dürften aus datenschutzrechtlichen Gründen aber nicht veröffentlicht werden. In den Statistiken des IAB werden also die sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten, die in Deutschland arbeiten bzw. die ihren Arbeitsort in der Region haben, erfasst.
Da Arbeitgeber in der Jahresmeldung zur Sozialversicherung die Gehälter angeben müssen, kenne man die Löhne bis zur Beitragsbemessungsgrenze "auf den Euro genau", erklärt Michaela Fuchs. Aus diesen und weiteren Rohdaten werden dann die Gehälter auf beispielsweise Kreisebene berechnet.
Jedoch fließen nur die Daten von Vollzeitbeschäftigten ein. Bei Teilzeitbeschäftigten wäre eine Vergleichbarkeit nicht gegeben, da nicht erfasst wird, auf wie viele Stunden sich die Teilzeit bezieht. Fuchs erklärt: "Wir wissen nur, was eine Person verdient, aber nicht wie viel Stunden sie arbeitet."
Ebenso fließen beispielsweise Selbstständige und Beamte nicht in die Statistik mit ein. Laut Aussage von Michaela Fuchs beschreiben die Statistiken des IAB aber den "absoluten Großteil der Erwerbstätigen", da die sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten etwa drei Viertel aller Erwerbstätigen ausmache.