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Steuerberater und EigentümerGrundsteuerreform: "Wir werden zu Aushilfsfinanzbeamten gemacht"

19. August 2022, 11:18 Uhr

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Städte und Gemeinden. Damit sanieren sie Schulen, bauen Straßen und finanzieren Feuerwehr und Krankenhäuser. Die Steuer wird nun aufwendig neu berechnet. Damit das passieren kann, ist jeder Eigentümer gefragt. Doch die Kritik daran wird immer lauter.

Die Zündschnur ist kurz: Spricht man in diesen Tagen mit Grundstücksbesitzern und kommt auf die Umsetzung der Grundsteuerreform zu sprechen, kochen die Emotionen schnell hoch. "Wir werden unentgeltlich zu Aushilfsfinanzbeamten gemacht", klagt ein Grundstücksbesitzer aus dem Saalekreis, der anonym bleiben will.

Reform der GrundsteuerDer Wert der Grundstücke war bisher nach zuletzt 1964 (Westdeutschland) und 1935 (Osten) festgelegten Werten berechnet. Das sei völlig veraltet, urteilte das Verfassungsgericht, nötig seien neue Bemessungsgrundlagen.

Die Kritik an der Reform teilt auch Nadja Ertmer im Gespräch mit MDR SACHSEN-ANHALT. Sie ist Landespräsidentin des Eigentümerverbandes Haus und Grund Sachsen-Anhalt. "Gerade die ältere Bevölkerung hat kein Verständnis, warum sie damit allein gelassen wird. So empfinden es viele."

Die Leute sind sehr empört über die Umsetzung. Das sind teilweise so detaillierte Fragen, die kann man fast gar nicht ohne Hilfe beantworten.

Nadja Ertmer | Landespräsidentin Haus und Grund

Kritik, die auch Hilmar Speck, Vizepräsident der Steuerberaterkammer im Land, im Gespräch mit MDR SACHSEN-ANHALT teilt: "Ich habe wenig Verständnis, wenn ich an die Reform denke." Die Steuerberater im Land hätten gerade noch massiv mit den Corona-Hilfen zu tun gehabt und müssten nun das nächste Mammutprojekt schultern.

Eigentümer haben großen Beratungsbedarf

Dass die Unklarheiten in Sachen Grundsteuererklärung groß sind, zeigt auch der Beratungsbedarf, den die Mitarbeiter der Finanzämter im Land zu schultern haben. "Die Zahl der Beratungsgespräche hat in den zurückliegenden Wochen enorm zugenommen", teilt Nancy Eggeling, Sprecherin des Finanzministeriums, auf Nachfrage von MDR SACHSEN-ANHALT mit.

Landesweit sind bedarfsabhängig bis zu 500 Bedienstete zur Bewältigung des Anrufaufkommens den Sammelanschlüssen der Finanzämter zugeschaltet. In kleineren Finanzämtern können zeitweise bis zu 20 Bedienstete und in größeren Finanzämtern bis zu 80 Bedienstete zugeschaltet werden.

Nancy Eggeling | Sprecherin Finanzministerium

Kritik gibt es an mindestens zwei Punkten: zum einen ist da die komplizierte Datenerhebung, die die Grundstückseigentümer selbst vornehmen und an die Finanzbehörden übermitteln müssen. "Die meisten Daten liegen dem Staat ja schon vor, aber jetzt müssen Grundstücksbesitzer oder Steuerberater diese zusammensuchen. Aus meiner Sicht wäre das Aufgabe des Staates gewesen", sagt Steuerberater Speck.

Kurze Fristen sind "Arroganz der Macht"

Das andere Problem: die relativ kurze Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Bis Ende Oktober sollen alle Informationen bei den Finanzämtern vorliegen. Allerdings nimmt sich der Staat dann deutlich mehr Zeit für die Berechnung. Ein Unding, findet Steuerberater Speck. Liegen die Angaben zum Stichtag nicht vor, drohen "wie bei anderen Steuerarten auch die in der Abgabenordnung geregelten Maßnahmen wie Schätzungsandrohung, Schätzung, Zwangsgeldandrohung", teilt das Finanzministerium mit.

Für uns Steuerberater ist nicht einsichtig, warum der Staat erst so lange braucht, um die Regeln festzulegen. Dann gibt er seinen Bürgern nur vier Monate Zeit, um die Unterlagen zusammenzusammeln und die Steuererklärungen zu erstellen und elektronisch zu übermitteln. Finanzämter und Gemeinden haben dann aber über 24 Monate Zeit, um die Grundsteuer zu berechnen.

Hilmar Speck | Vizepräsident Steuerberaterkammer

Der Grundstücksbesitzer aus dem Saalekreis sagt dazu lakonisch: "Das ist die Arroganz der Macht." Hier werde die Arbeit den kleinen Leuten aufgebürdet, findet auch Nadja Ertmer vom Eigentümerverband Haus und Grund Sachsen-Anhalt. Sie empfiehlt Grundstücksbesitzern unbedingt eine Fristverlängerung zu beantragen, falls der Stichtag nicht eingehalten werden könne. "Aber auch der Antrag auf Fristverlängerung muss vor dem 31. Oktober beim Finanzamt eingegangen sein", macht Ertmer klar.

Bislang nur wenige Grundsteuererklärungen eingegangen

Fakt ist: In Sachsen-Anhalt fehlen noch viele Grundsteuererklärungen. "Es werden insgesamt ca. 1.017.187 Erklärungen erwartet", teilt das Finanzministerium mit. Zum Stichtag 15. August seien bislang "90.486 elektronisch eingegangen". Dazu kämen noch rund 2.000 Erklärungen, die in Papierform abgegeben worden sind.

Ob eine belastbare Größenordnung von Erklärungen bis zum Stichtag bei den Finanzämtern eingehen wird, ist selbst im zuständigen Ministerium nicht klar. "Hierzu ist keine belastbare Prognose möglich", heißt es kurz und knapp. Für Steuerberater Speck ist klar, dass die Frist nicht zu halten ist. Deshalb hat die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt kürzlich eine Fristverlängerung um mehrere Monate gefordert. Ob es dazu kommt, hängt wohl vom Rücklauf an Erklärungen in den nächsten Wochen ab.

So wird die Grundsteuer berechnetDie Grundsteuer zahlt jeder, der ein Grundstück oder Gebäude besitzt – sie kann auch auf Mieter umgelegt werden. In die Berechnung fließen drei Werte ein:

1) Die Finanzämter kalkulieren den sogenannten Einheitswert – derzeit noch auf Basis von veralteten Immobilienwerten aus den Jahren 1935 (Ostdeutschland) und 1964 (Westdeutschland). Genau diese Kalkulation soll jetzt geändert werden.

2) Multipliziert wird der Einheitswert mit der Steuermesszahl. Die hängt unter anderem davon ab, ob man nur eine Wohnung oder zum Beispiel ein Mehrfamilienhaus besitzt.

3) Das Ergebnis wird noch einmal multipliziert mit einem von der Kommune festgelegten Hebesatz. Diese Hebesätze sind in Deutschland sehr unterschiedlich, der Durchschnitt im Jahr 2017 lag bei 375 Prozent. Spitzenreiter war die hessische Gemeinde Nauheim mit 960 Prozent.

Dazu brauche es eine bessere Kommunikationskampagne, fordert Speck. "Wir müssen transportieren, dass das Verfahren beispielsweise für ein Einfamilienhaus überschaubar ist." Natürlich habe das Finanzministerium auf seinen Internetseiten alles ordentlich aufgearbeitet. Dazu gebe es inzwischen auch die Möglichkeit, die Daten auch ohne aufwendigen Elster-Zugang an die Finanzämter zu übermitteln. Aber diese Botschaft sei eben noch nicht überall angekommen.

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MDR (Hannes Leonard), dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 19. August 2022 | 12:00 Uhr

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