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Noch bis Ende Januar 2023 ist Zeit, die Grundsteuererklärung einzureichen. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO/Shotshop

Frist verlängertGrundsteuererklärung: Erst ein Drittel in Sachsen-Anhalt abgegeben

13. Oktober 2022, 14:26 Uhr

Sachsen-Anhalts Finanzämtern fehlen noch fast zwei Drittel aller geforderten Grundsteuererklärungen. Ab 2025 soll in Deutschland eine neue Berechnung der Grundsteuer greifen. Dafür müssen Eigentümer eine Steuererklärung abgeben. Die Frist wäre eigentlich Ende Oktober gewesen und wurde nun einmalig auf Ende Januar 2023 verschoben.

In Sachsen-Anhalt sind erst ein Drittel der nötigen Grundsteuererklärungen abgegeben worden. Wie das Finanzministerium mitteilte, sind bisher insgesamt 368.804 Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen (Stand: 12. Oktober). Das entspreche rund 36,3 Prozent der landesweit abzugebenden Steuererklärungen.

Verlängerung bis Ende Januar 2023

Die Frist zur Abgabe war eigentlich auf Ende Oktober festgelegt. Nun wurde sie bei der Konferenz der Finanzminister der Länder bis Ende Januar 2023 verlängert. Das hatten Verbände bereits im Vorfeld gefordert und gewarnt, dass der Zeitraum von vier Monaten angesichts von Urlaubszeiten und der Einbeziehung von Steuerberatern zu kurz angesetzt sei. Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen begann am 1. Juli.

Frist zur Abgabe ist Ländersache

Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte zuletzt eine Fristverlängerung vorgeschlagen. Die Frist ist jedoch nicht vom Bund geregelt, sondern von den Ländern. Sachsen-Anhalts Finanzminister Michael Richter (CDU) wollte vor einer Entscheidung darüber zunächst die Konferenz der Länder-Finanzminister am Donnerstag abwarten.

Ab 2025 gilt für die Grundsteuer ein neuer Berechnungs-Maßstab. Dafür müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die alle Eigentümerinnen und Eigentümer selbst einreichen müssen. Dazu zählen unter anderem Angaben zu Größe, Nutzungsart und Bodenwert der Grundstücke.

Bei Nicht-Abgabe drohen Strafzahlung und Schätzung

Sollten die Daten zum Stichtag nicht bei den Finanzämtern eingegangen sein, drohen Sanktionen. Laut Finanzamt kann auf Eigentümerinnen und Eigentümer ein Zwangsgeld zukommen. Sie müssen bei Nicht-Abgabe zudem damit rechnen, dass die Ämter die Grundsteuer schätzen, was sich in der Regel nicht zugunsten der Steuerzahlenden auswirkt.

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Mehr zur Grundsteuererklärung

dpa, MDR (Cornelia Winkler, Annekathrin Queck)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 13. Oktober 2022 | 05:00 Uhr

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