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In Naumburg war die Polizei im Einsatz in einen Verkehrsunfall verwickelt. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Fotostand

Mehrere SchwerverletzteUnfall mit Streifenwagen in Naumburg: Mehr als 110.000 Euro Schaden

14. November 2024, 11:05 Uhr

Die Polizei hat weitere Details zu einem Unfall bei Naumburg im Burgenlandkreis bekannt gegeben. Dabei waren vergangene Woche ein Streifenwagen und ein Kleintransporter kollidiert. Neue Informationen zeigen: Der Schaden fällt mindestens sechsstellig aus.

Nach dem schweren Unfall zwischen einem Kleintransporter und einem Polizeifahrzeug in Naumburg (Burgenlandkreis) am Dienstag vergangener Woche hat die Polizei neue Details bekannt gegeben. Demnach sind bei dem Unfall insgesamt vier Fahrzeuge beschädigt worden, weil bei der Kollision Trümmerteile umherflogen. Der entstandene Schaden wird auf über 110.000 Euro geschätzt.

Polizei stößt im Einsatz mit Kleintransporter zusammen

Nach Angaben der Polizei war ein Streifenwagen mit Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem Einsatz, als er auf einer Kreuzung der B 180 mit einem Transporter zusammenstieß. Beide Fahrzeuge wurden demnach durch den Aufprall von der Fahrbahn in eine Böschung geschleudert.

Vergangene Woche hieß es, dass der Kleintransporter, der am Unfall beteiligt war, über eine rote Ampel gefahren sein soll. Dazu erklärte die Polizei am Mittwoch, weitere Details könnten nicht bekannt gegeben werden.

Sonderrechte der Polizei im Straßenverkehr

Laut Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung haben bestimmte Berufsgruppen Sonderrechte im Straßenverkehr: neben der Polizei und der Bundespolizei sind das auch die Bundeswehr sowie die von ihr beauftragten gewerblichen Transport-Dienst-Unternehmen, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zoll.

Sie sind von den Vorschriften der Straßenverkehrsverordnung befreit, "soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist". Die Sonderrechte dürfen demnach nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Blaulicht darf in Kombination mit dem Einsatz-Horn laut Paragraf 38 nur dann genutzt werden, "wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden". Zudem darf ein Einsatz erfolgen, um "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten".

Blaues Blinklicht allein darf laut Verordnung nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatz-Stellen verwendet werden – sowie bei Einsatz-Fahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden.

Die 24 und 27 Jahre alten Polizisten wurden schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Der 47-jährige Fahrer des Transporters sowie der 44-jährige Fahrer eines weiteren Fahrzeugs seien leicht verletzt worden.

Mann bedroht anderen mit Schreckschusswaffe

Grund für den Einsatz war den Angaben zufolge ein Vorfall mit einer Schreckschusswaffe. Laut Polizei hatte ein 38 Jahre alter Mann einen anderen mit der Waffe bedroht. Zu den Hintergründen wollte sich die Polizei bislang nicht äußern. Der 38 Jahre alte Tatverdächtige sei jedoch gestellt und vernommen worden.

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MDR (Fabian Brenner, Moritz Arand, Fabienne von der Eltz, Marc Weyrich, Hannes Leonard) | Erstmals veröffentlicht am 06.11.2024

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 09. November 2024 | 06:00 Uhr