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Sven Liebich bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Halle im Jahr 2020 Bildrechte: imago images/Steffen Schellhorn

Rund 30 VorwürfeUmfangreiche neue Anklagen gegen Rechtsextremist Liebich

29. November 2022, 09:32 Uhr

Dem Rechtsextremisten Sven Liebich aus Halle steht wohl das bislang umfangreichste Gerichtsverfahren bevor. Die Staatsanwaltschaft Halle hat mehrere Anklagen gegen Liebich erhoben. Es geht unter anderem um Vorwürfe der Volksverhetzung und des Hausfriedensbruchs. Das zuständige Amtsgericht prüft derzeit, ob es die Anklagen zulässt. Liebich hatte ähnliche Vorwürfe in der Vergangenheit stets zurückgewiesen.

Der hallesche Rechtsextremist Sven Liebich ist nach Recherchen von MDR SACHSEN-ANHALT erneut wegen Vorwürfen der Volksverhetzung, der Beleidigung und der üblen Nachrede angeklagt worden. Wie die Staatsanwaltschaft Halle am Montag bestätigte, handelt es sich um knapp 30 sogenannte Äußerungsdelikte.

Hinzu kommen je ein Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs, des Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Liebich soll die vorgeworfenen Taten zwischen 2019 und 2022 begangen haben, etwa auf Demonstrationen oder im Internet.

Das Amtsgericht Halle hat die Anklagen bereits zu einem Verfahren zusammengefasst, wie ein Sprecher dem MDR vergangene Woche mitteilte. Bislang wurde aber noch nicht entschieden, ob die Klagen auch angenommen werden. Erst dann käme es zu einem Prozess. Die Entscheidung soll zeitnah fallen, so der Sprecher.

Baseballschläger für "Abschiebehelfer" und "Z"-Symbol

Ein Vorwurf der Volksverhetzung bezieht sich auf einen Baseball-Schläger, den Liebich über einen Online-Shop vertrieben haben soll. Der Schläger trug die Aufschrift "Abschiebehelfer". Liebich bewarb ihn mit einem Video, in dem er sagte: "Ertüchtigt Euch, treibt Sport, werdet Abschiebehelfer." Animationen zeigten Baseball-Bälle, wie sie Spitzenpolitiker trafen.

Zu dieser Zeit wurde in Deutschland unter dem Begriff "Baseballschlägerjahre" über rechtsextreme Gewalt in den 1990er-Jahren diskutiert.

Ein weiterer Vorwurf richtet sich laut Staatsanwaltschaft gegen das Verwenden des Buchstabens "Z". Dessen Verwendung wird in Sachsen-Anhalt seit diesem Jahr als mögliche Billigung von Straftaten verfolgt. Das "Z" war zuvor zum Symbol der russischen Armee bei ihrem Angriffskrieg auf die Ukraine geworden.

Gericht wollte andere Verfahren abwarten

Erst im Oktober hatte das Landgericht Halle Liebich in zweiter Instanz zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten Haft verurteilt. Das Gericht befand ihn in mehreren Fällen schuldig der Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, der Volksverhetzung und der Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen.

Ursprünglich waren damals über zehn Vorwürfe angeklagt worden, etwa auch wegen Beleidigung. Ein Teil der Verfahren wurde aber im Laufe der Instanzen eingestellt. Die Fälle liegen zeitlich weiter zurück als die nun angeklagten. Liebich hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

Unter anderem um den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten, habe das Amtsgericht Halle bislang nicht über die Annahme der neuen Anklagen entschieden. Das sagte ein Sprecher dem MDR.

 

Weitere Ermittlungen laufen

Derzeit ermittelt auch die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg gegen Liebich und eine weitere Person. Es geht um den Vorwurf des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet. Sollte es in diesem Verfahren vor Verhandlungsbeginn in Halle zu einer Anklage kommen, wäre auch eine Zusammenlegung beider Verfahren denkbar.

Im kommenden Jahr müssen sich Liebich und seine Lebenspartnerin zudem wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Leipzig verantworten. Am Rande einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen war es im November 2020 zu einem Handgemenge mit einem Fotografen gekommen. Die Staatsanwaltschaft hat den Mann ebenfalls angeklagt.

Streit um Meinungsfreiheit

Liebich hat in der Vergangenheit praktisch sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten. Bei Gewaltdelikten berief er sich auf Notwehr, bei fraglichen Äußerungen auf Meinungs- und Kunstfreiheit. Medienanfragen dazu lehnte er bisher ab. Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt beobachtet ihn seit Jahren als Rechtsextremisten.

Erst am Montag vergangener Woche sprach das Amtsgericht Berlin Liebich in anderer Sache vom Vorwurf der Volksverhetzung frei. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurde er in demselben Verfahren aber zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig.

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MDR (Thomas Vorreyer, Jana Merkel)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 29. November 2022 | 08:00 Uhr

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