Anschlag in Halle Neunter Prozesstag: Polizeikritik und Wirren um eine Skizze

02. September 2020, 16:58 Uhr

Wie schon am Dienstag standen auch Mittwoch diejenigen im Blickpunkt, die den Anschlag in Halle aus nächster Nähe erlebten – die Mitglieder der jüdischen Gemeinde. Einige von ihnen kritisierten am Magdeburger Landgericht die Polizei scharf.

Rechtsanwalt Hans Dieter Weber im Gerichtssaal, nachdenklich
Mit seinen Fragen an den Sicherheitsmann der Synagoge sorgte Rechtsanwalt Weber für Aufsehen. Bildrechte: imago images/Jan Huebner

Im Landgericht Magdeburg wurde am Mittwoch der Prozess gegen den Attentäter von Halle fortgeführt. Der neunte Verhandlungstag war geprägt von Emotionen. Es kamen erneut Menschen zu Wort, die den Anschlag auf die hallesche Synagoge miterlebt haben.

Den Auftakt machte der Sicherheitsmann der Synagoge. Er schilderte, wie er das Eintreffen des Attentäters wahrnahm und sofort erkannte, dass dieser weder Polizist noch Soldat sei. Anschließend beschrieb der Mann seinen normalen Arbeitsablauf und Sicherungsvorkehrungen an der Synagoge. Der Verteidiger des Angeklagten stellte anschließend zahlreiche Nachfragen, weil eine Skizze des Geländes angeblich nicht zu den Schilderungen des Mannes passte. Welches Ziel der Anwalt damit verfolgte, blieb für die Anwesenden unklar.

Danach wurde eine junge Frau gehört, die zum Studium nach Deutschland gekommen ist. Emotional berichtete sie, wie der Anschlag ihr Leben verändert hat. Am Tag des Anschlags konnte sie noch kein Deutsch. Deswegen sei vieles, was damals passierte, für sie nicht nachvollziehbar gewesen.

Heftige Kritik am Vorgehen der Polizei

Eine weitere Zeugin äußerte heftige Kritik am aus ihrer Sicht unsensiblen Vorgehen der Polizeikräfte am Anschlagstag. Dieses habe sie bewogen, nicht mehr nach Deutschland zurück zu ziehen. Derzeit wohnt die Zeugin in Paris. Sie sagte, sie habe große Angst vor deutschen Autoritäten. Kritik äußerte sie auch am Justizministerium. Weil die finanzielle Unterstützung, die es ihr ermöglichen soll als Nebenklägerin am Prozess teilzunehmen, zu gering sei. Das Landes-Justizministerium verwies nach Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT darauf, das für derartige Zahlungen das Prozessgericht – in dem Fall also das Oberlandesgericht Naumburg – zuständig sei.

Anschließend kam eine Zeugin zu Wort, die schilderte, wie sie die tödlichen Schüsse auf Jana L. beobachtet hat. Zuletzt wurde ein Zeuge gehört, der erste Hilfe leisten wollte, als der Attentäter noch an der Synagoge war.

Vortag: Auch Medien werden kritisiert

Schon am Vortag hatte ein Rabbiner das Verhalten der Polizei am Anschlagstag kritisiert. Der Rabbiner war während des Anschlags in der Synagoge. Vor Gericht in Magdeburg sagte er aus, dass die Gemeinde-Mitglieder eher wie Verdächtige behandelt worden seien und nicht wie Opfer. Die Synagogen-Besucher hätten nach dem Anschlag ungeschützt im Blickfeld von Reportern und Fotografen gestanden.

Am achten Prozesstag waren noch weitere Zeugen geladen, die am Tag des Anschlags überwiegend in dem Gotteshaus waren. In sehr emotionalen Aussagen berichteten sie, wie sie das Attentat erlebt haben und welche Folgen es für sie hatte.

Angeklagter gesteht Taten

Der Angeklagte hatte am 9. Oktober 2019 aus antisemitischer Motivation heraus einen Anschlag auf die Synagoge verübt, zwei Menschen erschossen und weitere verletzt. Die Bundesanwaltschaft hat ihn wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in 68 Fällen sowie weiteren Straftaten angeklagt. Mit Sprengsätzen und Schusswaffen wollte er in die Synagoge eindringen, um möglichst viele Juden zu töten.

Die Taten hat der Angeklagte zu Beginn des Prozesses gestanden. An den folgenden Prozesstagen ging es unter anderem um seine Sozialisation, seine Waffen und eine mögliche Radikalisierung im Internet. Das Urteil in dem Prozess, bei dem 45 Nebenkläger zugelassen sind, soll voraussichtlich am 18. November verkündet werden.

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Quelle: MDR/olei

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 03. September 2020 | 19:00 Uhr

6 Kommentare

Haller am 03.09.2020

Ja welch negativ belastet Wort für einen positiven Sachverhalt.
(Mit Inquisitionsprinzip oder Ermittlungsgrundsatz wird der im deutschen Strafrecht herrschende Grundsatz bezeichnet, dass das Strafgericht selbständig die Wahrheit zu erforschen hat. Es ist dabei nicht an die Anträge der Verfahrensbeteiligten gebunden )

MDR-Team am 03.09.2020

Bitte Zitate nur mit Quellenangabe.

Normalo am 02.09.2020

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