Anschlag in Halle Sechster Prozesstag: Angeklagter führt Fachgespräche über Waffenbau
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26. August 2020, 10:55 Uhr
Der Prozess gegen den Attentäter von Halle wurde am Dienstag fortgesetzt. Am Landgericht Magdeburg standen am sechsten Prozesstag Herkunft und Funktionsweise der Waffen des Angreifers im Mittelpunkt – mit teils langwierigen Detaildiskussionen.
Am Landgericht Magdeburg wurde am Dienstag der Prozess gegen den Attentäter von Halle fortgesetzt. Im Fokus der Verhandlung in Magdeburg standen dabei die Waffen und Sprengkörper, die der 28-Jährige benutzt hat. Ein Gutachten des Bundeskriminalamtes hatte schon zuvor belegt, dass alle selbstgebauten Schusswaffen des Angeklagten lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen konnten.
In der Verhandlung wurde bis zum Mittag detailliert besprochen, wann und wie sich der Angeklagte welche Waffe besorgt hat. Dabei ging es auch um Einzelteile, aus denen er sich mithilfe eines 3D-Druckers Waffen fertigte. Viele der Teile hatte er im Internet bestellt. Einzelne Waffen – etwa ein Schwert – erwarb der Angeklagte schon lange bevor er nach eigener Aussage begann, den Anschlag zu planen. In der Verhandlung wurde auch geklärt, an welchen Waffen der Mann bei der Bundeswehr ausgebildet wurde.
Wirkungslose Brandsätze
Insgesamt waren am Dienstag sechs Zeugen und mehrere Sachverständige geladen. Nach der Mittagspause standen zunächst die Brand- und Sprengsätze des Angeklagten im Blickpunkt. Nach Einschätzung einer Gutachterin taugten die Brandsätze des Angeklagten nicht, um ernsthaft Schaden anzurichten.
Anders verhält es sich bei den selbstgebauten Sprengkörpern. Nachbauten und Tests hätten ergeben, dass von diesen eine tödliche Gefahr ausging, erklärte ein Gutachter. Auch der Angeklagte verfolgt die Ausführungen gespannt und führte mit dem Gutachter anschließend eine Art Fachgespräch, berichtet Prozessbeobachter Roland Jäger.
Zum Abschluss wurde die Wirksamkeit der Schusswaffen des Angeklagten erörtert. Dabei ging es auch um die Frage, welchen Schaden der Angeklagte damit – gewollt oder ungewollt – größere Entfernungen anrichten konnte. Er selbst erklärte, wie er die Waffen in einem Schuppen testete.
Geständnis zu Prozessbeginn
Der Prozess läuft seit dem 21. Juli vor dem Oberlandesgericht Naumburg. Die Verhandlung findet aus Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht zu haben, in der Synagoge von Halle ein Massaker anzurichten. Dort feierten zu dem Zeitpunkt 52 Menschen den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur. Nachdem er nicht in die Synagoge gelangt war, erschoss der Mann eine zufällig vorbeikommende 40 Jahre alte Passantin und später einen 20-Jährigen in einem Dönerimbiss.
Urteil im November erwartet
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Attentäter von Halle zweifachen Mord und 68-fachen Mordversuch vor. Neben zwei Vertretern der Bundesanwaltschaft und den beiden Verteidigern des Angeklagten sind fünf Richter und 45 Nebenkläger an dem Verfahren beteiligt, die von 23 Anwälten vertreten werden.
Unter anderem weil jeder dieser 23 Anwälte das Recht hat, jeden Zeugen zu befragen, hatten sich die Zeugenvernehmungen im bisherigen Verfahren teilweise länger hingezogen als erwartet. Bei dem Prozess, der eigentlich Mitte Oktober beendet werden sollte, wird nun voraussichtlich erst im November mit einem Urteil gerechnet.
Quelle: dpa, MDR/olei
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 25. August 2020 | 19:00 Uhr
Haller am 25.08.2020
Ach zeigen die Polizei-Markierungen etwa eine gerichtete Wirkung der Schäden?
"wenn jemand aus 100 m Etfernung 15 Schüsse mit einer Pistole" wo war das Ereignis?
Stephan Balliet hat Angaben zur Reichweite im "Manifest" gemacht. Daher gibt es erhebliche Diskrepanz.
SZ Rentner am 25.08.2020
@ Harka2
Sie haben recht ich stimme ihnen da voll zu aber sein Ziel war es einmal in seinem Leben im Mittelpunkt zu stehen und das hat er geschafft alles ander ist diesem Idioten doch egal .
Denkschnecke am 25.08.2020
Weil sie von diesen Splittern nicht getroffen wurde? Und die Schüsse hat sie nicht überlebt. Finden Sie es nicht selbst geschmacklos, das als Wunder zu bezeichnen? Ich schon.