Anschlag in Halle Siebter Prozesstag: BKA-Befragungen bringen nur wenige Erkenntnisse

26. August 2020, 16:54 Uhr

Nachdem am Vortag das Waffenarsenal des Attentäters von Halle erörtert wurde, ging es am Mittwoch um seine Kontakte und mögliche Mitwissende. Doch die Aussagen dazu und zu verschiedensten Dokumenten des Angeklagten blieben vage.

Der Prozess zum Anschlag von Halle ist am Mittwoch in Magdeburg fortgesetzt worden. Das Gericht versuchte, das soziale Umfeld des Angeklagten genauer unter die Lupe nehmen. Dabei sollte es auch um seine Bewegungen und Kontakte im Internet gehen. Das Themenfeld war bereits am vierten Prozesstag teilweise Gegenstand der Gerichtsverhandlung. Sechs Zeugen waren geladen, darunter die Direktorin der Grundschule, die der Angeklagte besucht hat. Außerdem wurden Online-Experten des Bundeskriminalamtes durch das Gericht befragt.

Mutter des Angeklagten hatte Angst vor schlimmem Ereignis

Die Grundschuldirektorin hat lange mit der Mutter des Angeklagten zusammengearbeitet. Immer wieder tauschten sie sich dabei lose über den späteren Attentäter aus. So wusste die Lehrerin von der schweren Krankheit, die der Angeklagte vor einigen Jahren hatte und auch vom engen Verhältnis ihrer Kollegin zu ihrem Sohn. Zudem berichtete sie, dass der Attentäter eine Zeit lang nur auf Englisch mit seiner Mutter gesprochen habe und gegenüber Migration und Asyl negativ eingestellt gewesen sei.

Vor gut einem Jahr habe die Direktorin eine Veränderung bei ihrer Kollegin bemerkt. Sie sei dünnhäutig und schweigsam gewesen, berichtet die Zeugin. Einer Kollegin soll die Mutter des Angeklagten gesagt haben, dass sie Angst hätte, dass etwas Schlimmes passiert. Später habe sich das Auftreten der Mutter normalisiert.

Gamingverhalten liefert keine Erkenntnisse

Anschließend ging es um verschiedene Schriftstücke, die der Angeklagte vor und während der Tat hochgeladen hatte. Mit diesen wollte er Ziele und Vorgehensweise beim Anschlag dokumentieren. Die Dokumente waren von Mitarbeitenden des Bundeskriminalamtes untersucht worden. Genau wie antisemitische oder frauenfeindliche Einträge in verschiedenen Chatgruppen und gewaltverherrlichende Musik, die die Polizisten auf dem PC des Angeklagten gefunden haben. Fundierte Aussagen dazu konnten die Ermittelnden nur selten treffen.

Wenig Erkenntnisse brachte auch die Befragung einer weiteren BKA-Beamtin zum Gamingverhalten des Angeklagten. Die Auswertung verschiedener Chaträume – die sogenannten Imageboards – lieferte ebenfalls keine gravierenden Neuigkeiten. Außer der Feststellung, dass es sehr schwierig ist, an die Daten oder Betreiber der Foren heranzukommen.

Die Waffensammlung des Angeklagten

Am Vortag stand die Waffensammlung, die der Angeklagte am Tattag bei sich hatte, im Blickpunkt. Diese hatte er sich offenbar über Jahre angelegt. Polizei-Beamte berichteten, welche Waffen bei dem Angeklagten gefunden wurden, darunter Pistolen, Messer und ein Schwert. Zudem wurde detailliert die Funktionsweise der einzelnen Waffen sowie von Brandsätzen und Sprengkörpern erörtert. Einige Waffen-Bauteile stammten offenbar aus einem 3D-Drucker. Deponiert hatte der Angeklagte viele der Waffen im Bettkasten.

Urteil Mitte November erwartet

Am 9. Oktober 2019 hatte der Angeklagte aus einer antisemitischen und fremdenfeindlichen Motivation heraus einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt, zwei Menschen erschossen und weitere verletzt. Die Bundesanwaltschaft hat ihn wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in 68 Fällen sowie weiteren Straftaten angeklagt. Mit Sprengsätzen und Schusswaffen wollte er in die abgeschlossene Synagoge gelangen, um möglichst viele Juden zu töten. Zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur hielten sich dort 52 Gläubige auf.

Dem Attentäter droht bei einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem kommt eine anschließende Sicherungsverwahrung in Betracht. Das Gericht hat inzwischen weitere Verhandlungstermine angesetzt. Das Urteil kann nun für den 18. November erwartet werden.

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Quelle: dpa, MDR/olei

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 26. August 2020 | 19:00 Uhr

5 Kommentare

Agnostiker am 27.08.2020

Na wenn Sie eine humanistische Bildung genossen haben, kennen Sie sich sicher auch mit den Grundlagen des Rechtsstaates aus. Das bedeutet, dass auch dieser Täter ein ordentliches Verfahren bekommt. Dabei ist es unbedeutend, ob er die Tat gestanden hat oder nicht. Vergleichen Sie mal die Dauer des Prozesses mit anderen Verhandlungen, werden Sie feststellen, dass es eigentlich ein recht kurzer Prozess ist.

Haller am 27.08.2020

"Der Mann hat seine Tat gestandenden" ... der Sachverhalt ist, der Mann hat eine Tat gestandenden.
Kann Zeckenbiss diese Tat rekonstruieren ?
Auch der MDR hat keine Rekonstruktion der Tat angeboten.
Was wohl nicht gesagt werden darf ist der Sachverhalt, wonach es bislang niemanden gelungen das Gestandene in der Realität umzusetzen.

Denkschnecke am 26.08.2020

Sie finden es unwichtig, Propagada und Verar... des Volks einen Terroristen, der wenn es nach ihm gegangen wäre 50 jüdische Mitbürger umgebracht hätte seiner gerechten Strafe zuzuführen? Ehrlich? Würden Sie das genauso sehen, wenn Stephan B. ein Islamist wäre?

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