Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben
Ein Gast des Döner-Imbiss schildert seine Erlebnisse vom Anschlagstag. (Archivbild) Bildrechte: imago images/Felix Abraham

Anschlag in HalleVierzehnter Prozesstag: Imbiss-Gast schildert seine Todesangst

22. September 2020, 16:28 Uhr

Im Prozess zum rechtsextremen Anschlag in Halle kamen am Dienstag weitere Zeugen zu Wort, die den Angeklagten im Döner-Imbiss und bei seiner Fluchtfahrt erlebt haben. Sie schildern Todesängste und berichten von den Auswirkungen, die der Tag bis heute auf sie hat. Ein Protokoll des vierzehnten Verhandlungstages.

Der Prozess zu dem rechtsextremen Anschlag vom 9. Oktober 2019 in Halle wurde am Dienstag mit dem vierzehnten Prozesstag in den Räumen Landgerichts Magdeburg fortgesetzt.

In dieser Woche soll vorrangig die Flucht des Attentäters aufgearbeitet werden. Zu Beginn des Verhandlungstages stand aber zunächst Conrad R. im Zeugenstand. Er befand sich zum Tatzeitpunkt im Kiez-Döner in Halle, als eines der Opfer erschossen wurde und tritt im Prozess auch als Nebenkläger auf.

Zeuge: "Ich habe geglaubt, dort sterben zu müssen"

R. schilderte, wie er sich in dem Imbiss auf einer engen fensterlosen Mitarbeiter-Toilette versteckt hatte und berichtete von seiner Todesangst. Er habe geglaubt, dort sterben zu müssen. Er habe am Tresen gestanden, als der Attentäter auf den Laden zukam. Als er den Mann mit Waffe vorm Fenster gesehen habe, habe er Panik bekommen, sei vom Tresen am Eingang weggelaufen und habe sich schließlich in der kleinen Toilette versteckt. Die Tür habe er nur zugehalten, nicht verschlossen aus Angst sich mit einem Geräusch zu verraten.

Als er draußen einen lauten Knall vernahm, schlug er die Tür vor Schreck einmal auf und wieder zu. In dem Moment habe er gedacht, jetzt sei es für ihn vorbei. Er berichtet, seiner Familie eine Abschiedsnachricht geschrieben und schließlich – als es ruhiger wurde – die Polizei angerufen zu haben.

Der Zeuge schilderte seine Erleichterung, als er jemanden rufen hörte: "Ist hier noch jemand?" Das habe sich nach Polizei angehört und er habe gewusst: Heute sterbe er nicht. 20 Minuten habe er sich versteckt. Die Zeit sei ihm wesentlich länger vorgekommen.

Langfristige psychologische Folgen des Anschlags

Nach der Befragung des ersten Zeugen wurden psychologische Berichte verlesen. Es zeigte sich, wie die Taten des Angeklagten das Leben einiger Betroffener gravierend gesundheitlich verändert haben. Es ist von Angstattacken und dauerhaften Schlafstörungen die Rede. Anderen Patienten fehlt seitdem Antrieb oder ihnen sind keinerlei Gefühlsregungen mehr anzumerken. Flashbacks lassen das Erlebte immer wieder auftreten.

Andere sind von Schuldgefühlen gegenüber den Todesopfern geplagt. So berichtete eine Nebenklageanwältin von ihrem traumatisierten Mandanten, einem Kollegen des im Imbiss getöteten 20-Jährigen. Er habe am Tag des Anschlags sein Mittagessen zu Hause vergessen und sich mit seinem 20 Jahre Arbeitskollegen in Halle einen Döner geholt. Ihr Mandant, ein Mann Mitte 40, sei durch den Anschlag aus seinem Leben gerissen worden. Bis heute sei er arbeitsunfähig und könne nicht allein die Wohnung verlassen. Da alle Berichte zum Anschlag zu einer schweren erneuten Traumatisierung ihres Mandanten führten, könne er auch nicht selbst im Prozess aussagen.

Zeugen schildern Fluchtfahrt durch Halle

Als weiterer Augenzeuge wurde Erik F. angehört. Seiner Aussage zufolge hat er beobachtet, wie der Angeklagte mit dem Auto gezielt auf eine Gruppe farbiger Personen zugesteuert ist und einen Menschen angefahren hat. F. schilderte, er habe Reifen quietschen gehört. Daraufhin habe er sich zur Straße gedreht und gesehen, wie ein Auto in hoher Geschwindigkeit auf die linke Fahrbahn gewechselt ist, eine Person aus der Gruppe, die gerade die Straße überquert hatte, angefahren hat.  Daraufhin sei der Fahrer wieder auf die richtige Spur gewechselt. Der Angefahren habe es am Bein erwischt, Anwohner hätten sich direkt um ihn gekümmert.

Nach ihm betrat Aftax I. den Zeugenstand. Er ist derjenige, der bei den geschilderten Geschehnissen verletzt wurde. Der 24-jährige Somalier, ebenfalls Nebenkläger, erzählte, wie er dem Tag mit der Straßenbahn gefahren ist und an der Haltestelle Magdeburger Straße ausstieg. Er sei gemeinsam mit einem Freund unterwegs gewesen. Dieser hab das Auto bemerkt und ihn gewarnt. Doch als er sich umgedreht habe, habe er nur gesehen, wie das Fahrzeug schnell auf ihn zusteuerte, ihn traf und er zu Boden fiel. Er habe an Hand und Knie Verletzungen davon getragen, habe aber im Schockzustand kaum etwas mitbekommen. Erst im Krankenhaus sei ihm bewusst geworden, dass es kein Unfall, sondern ein Anschlag war.

Hintergrund des Gerichtsverfahrens

Seit Juli läuft vor dem Oberlandesgericht Naumburg der Prozess um den Anschlag auf die Synagoge von Halle. Aus Platzgründen wird der Prozess aber in den Räumen des Landgerichts in Magdeburg geführt. Dort steht der größte Gerichtssaal Sachsen-Anhalts zur Verfügung.

Der 28-jährige Stephan B. hatte gestanden, am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht zu haben, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Darin feierten gerade 52 Menschen den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur. Der Attentäter scheiterte jedoch an der Tür, erschoss daraufhin eine Passantin, die zufällig an der Synagoge vorbei kam, und später einen jungen Mann in einem Döner-Imbiss.

Stephan B. ist wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in 68 Fällen, versuchter räuberische Erpressung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung und Volksverhetzung angeklagt.

Mehr zum Thema

Quelle: MDR/cw

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 22. September 2020 | 19:00 Uhr

Kommentare

Laden ...
Alles anzeigen
Alles anzeigen