Anschlag in Halle Zwölfter Prozesstag: Vater des Todesopfers Kevin S. sagt aus

15. September 2020, 18:23 Uhr

Im Prozess zum rechtsextremen Terroranschlag in Halle kommt zum ersten Mal ein Angehöriger eines der beiden Todesopfer zu Wort. Das Gerichtsverfahren ist am Dienstag am Landgericht in Magdeburg mit dem zwölften Prozesstag fortgesetzt worden. Außerdem berichten Zeugen über ihr Erleben der Tat in der Synagoge und in dem Kiez-Döner.

In den Räumen des Landgerichts Magdeburg ist das Gerichtsverfahrens zum rechtsextremen Anschlag von Halle mit dem zwölften Prozesstag fortgesetzt worden. Erstmals sagte Karsten L., Vater des Opfers Kevin S., vor dem Gericht als Zeuge aus. Kevin S. war am 9. Oktober 2019 in einem Döner-Imbiss von dem Angeklagten erschossen worden.

Karsten L., der auch als Nebenkläger im Prozess auftritt, berichtet zu Beginn des Verhandlungstages von den traumatischen Ereignissen in Halle. Unter Tränen schildert der 44-Jährige dem Gericht, wie er und Kevins Mutter den Tag erlebt haben, berichtet über die Lebenssituation ihres Sohnes – und darüber, was ihn und seinen Sohn verbunden habe.

Kevins Leben: Schule, Ausbildung und der HFC

Sein Sohn sei wegen eines epileptischen Anfalls bei der Geburt lernbehindert gewesen. Trotzdem habe Kevin S. die Schule geschafft, in einer Firma aus Halle mehrere Praktika gemacht und schließlich im Oktober 2019 dort eine Ausbildung als Maler begonnen. "Wir waren richtig stolz drauf, dass er es geschafft hat, in die Schule zu gehen", erzählt der Vater. Die Arbeit habe Kevin Spaß gemacht und der Chef der Firma sich für ihn eingesetzt.

Und Kevin habe Pläne gehabt. Kevin wollte arbeiten, die Lehre erfolgreich beenden und seinen Fußball selbst finanzieren. Karsten L. berichtet, Kevin habe es gestört, dass die Arbeitswoche nur fünf Tage habe. "Er wollte eigentlich noch immer länger arbeiten gehen."

Jeden Tag habe er mit seinem Sohn telefoniert. So oft wie möglich hätten sie sich besucht – entweder in Merseburg am Wohnort seines Sohnes oder in Wuppertal, wo Karsten L. zu der Zeit arbeitete. Obwohl die Eltern getrennt seien, hätten sie ein gutes gemeinsames Verhältnis gehabt.

Die Richterin Ursula Mertens möchte wissen, wie sie gemeinsam Zeit verbracht haben und Karsten L. schildert die Begeisterung seines Sohnes für den Halleschen FC. "Kevin hat sich seinen Freundeskreis und alles allein aufgebaut", berichtet er. Er habe seinen Sohn dabei unterstützt aber auch die Freunde beim Fußball hätten Kevin, zum Beispiel bei Auswärtsspielen, beschützt. "Wir hatten eigentlich keine große Angst mehr davor, dass ihm irgendwas passiert", erzählt der Vater. Kevin habe sich gut entwickelt.

Wie Kevins Vater den 9. Oktober erlebt hat

Nach den Geschehnissen am Tag des Anschlages gefragt, schildert Karsten L. der Richterin, wie er und Kevins Mutter den Tag erlebt haben und vom Tod ihres Sohnes erfahren haben.

Drei viertel zwölf hätten er und sein Sohn noch telefoniert. "Kevin wollte unbedingt in den Dönerladen gehen", so Karsten L. Eigentlich hatte Kevins Mutter es ihm nicht erlaubt, aber er habe ihm die Erlaubnis gegeben.

Kurz nach zwölf Uhr habe Kevins Mutter angerufen, dass Kevin nicht ans Telefon gehe. Schließlich konnten sie das Handy von Kevin auf der Straße orten. 20 bis 30 Mal hätten sie versucht, Kevin zu erreichen, auch über Freunde, er sei aber nicht an das Telefon gegangen.

Gegen 18 Uhr habe dann nach einer Vermisstenmeldung über Facebook, ein Freund ihm das Video vom Täter geschickt. "Ich hab was. Ich schick dir das mal rüber." Danach hätten er und Kevins Mutter das Video gesehen und erkannt, dass darauf Kevin zu sehen sei.

Bei diesen Schilderungen vor Gericht muss Karsten L. weinen. Der Verhandlungstag wird kurz unterbrochen.

Die Folgen für die Eltern

Von der Richterin später danach gefragt, wie es ihm und Kevins Mutter heute gehe, sagt er: "Wir haben lange gebraucht damit umzugehen, dass wir doch Hilfe brauchen. Extreme Hilfe." Heute seien beide in Behandlung.

Danach wird Karsten L. von der Richterin aus dem Zeugenstand entlassen. Der Verhandlunsgtag ist erst einmal unterbrochen.

Hintergrund des Gerichtsverfahrens

Seit Juli läuft vor dem Oberlandesgericht Naumburg der Prozess um den Anschlag auf die Synagoge von Halle. Aus Platzgründen wird der Prozess aber in den Räumen des Landgerichts in Magdeburg geführt. Dort steht der größte Gerichtssaal Sachsen-Anhalts zur Verfügung.

Der 28-jährige Stephan B. hatte gestanden, am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht zu haben, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Darin feierten gerade 52 Menschen den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur. Der Attentäter scheiterte jedoch an der Tür, erschoss daraufhin eine Passantin, die zufällig an der Synagoge vorbei kam, und später einen jungen Mann in einem Dönerimbiss.

Stephan B. ist wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in 68 Fällen, versuchter räuberische Erpressung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung und Volksverhetzung ageklagt.

Zeugin Karin E.: Attentäter von Halle war nicht allein

Im weiteren Verlauf des Prozesstages werden Karen E. und Ezra W. als Zeugen gehört. Beide waren am Anschlagstag vor Ort in der Synagoge und schildern vor dem Gericht ihre Erlebnisse.

Karen E. ist 60 Jahre alt und arbeitete lange Zeit als Journalistin. Jetzt absolviert sie ein Rabbinatsstudium. E. hatte am Gottesdienst der Jom-Kippur-Feier teilgenommen. Es sei schön gewesen zu sehen, wie jüdisches Leben in Deutschland wachse und man dazu beitragen könne, erzählt sie.

Auf ihre Erinnerung des Tages angesprochen, berichtet Karen E., wie lang es gedauert habe, bis die Polizei gekommen sei. Sie sei verwundert, "wenn es wirklich um unsere Sicherheit geht, dass es ein bisschen daneben gegangen ist. Auf der einen Seite viel zu wenig und auf der anderen Sache viel zu viel." So seien ihre Taschen zweimal durchsucht worden. Einmal in der Synagoge und noch einmal draußen – vor den ganzen Medienvertretern. Da habe man sich wie ein Objekt gefühlt. Später im Krankenhaus seien dann aber alle sehr nett gewesen, so E.

Wichtig sei ihr, dass der Attentäter in Halle ihrer Meinung nach nicht allein sei. "Es ist nicht nur eine deutsche Gefahr", so E. Es gebe viele Verbindungen, beispielsweise zu Christchurch. Stephan B. habe zwar in Halle allein gewirkt, geformt und ausgebildet sei er aber durch die internationalen White Supremacy-Bewegungen im Internet. "Wenn man das nicht erkennt, dann ist dieser Prozess bedeutungslos für mich", erklärt die 60-Jährige. Sie wundere sich, warum man diese Gefahr nicht ernst nehme.

Zeuge Ezra W.: Die Wunde und das Wunder von Halle

Auch Ezra W. schildert in der Verhandlung seine Erinnerungen an den Tag und welche traumatischen Folgen dieser hat. Er brauche psychologische Hilfe und spricht von einer Nahtoderfahrung.

Er habe versucht mit dem ganzen Geschehen zuerst rational umzugehen. Geholfen hätten ihm aber auch die Worte des Pastors der Familie von Jana L. über das Wunder von Halle – dass so viele überlebten. Am Anfang habe er eher die Wunde gespürt und auch hier im Prozess gehe es um die Wunde, "die wir jetzt alle versorgen müssen".

Der 32-Jährige berichtet weiter: "Ein Bild, das ich in meinem Kopf habe und was bleibt ist, wie diese schwerbewaffneten Polizisten an Jom Kippur zwischen den Grabsteinen standen." Innerhalb der Synagoge habe es nur wenige Informationen und viele Gerüchte gegeben. Auch später, als die Gläubigen ihre Handys wieder angeschaltet hätten, sei die Situation noch lange unklar geblieben. Vermutlich, weil die Taten an unterschiedlichen Orten stattgefunden hätten.

Außerdem sei die religiöse Dimension der Jom-Kippur-Feier wichtig, erklärt Ezra W. Die Gebete hätten ihm Stärke gegeben. Besonders in dem letzten Gebet gehe es um das Bild eines himmlischen Gerichtes, das über Leben und Tod entscheide mit Ziel, Buße zu tun.

Er sei jemand, der immer den Wunsch hatte, seine jüdische Identität durch kreativen jüdischen Inhalt auszudrücken, durch Sprache, Kultur und Musik. Er habe immer abgelehnt, dass Antisemitismus einen negativen Einfluss auf seine jüdischen Erfahrungen habe. "Und jetzt finde ich mich in einer Situation wieder, in der Antisemitismus mein erstes Jahr in Deutschland sehr stark beeinflusst hat", erklärt W.

Er habe jetzt eine Rolle, um die er nicht gebeten habe, möchte diese aber nutzen. Ezra W. sagt: "Für mich ist die Kernbotschaft des Judentums, die ich jetzt hier in Deutschland verbreiten möchte, eine Wertschätzung des Heiligtums von Leben."

Angeklagter will Frage stellen

Der Angeklagte Stephan B. gab zum Schluss des Berichts an, er wolle eine Frage stellen. Dabei gehe es um den Bezug von Christen und Juden zur Buße. Das habe eine Bedeutung für die Motivation seiner Tat.

Die Richterin erklärte die Frage aber für nicht zulässig, nachdem ein Anwalt einen fehlenden Bezug der Frage zum Verfahren angezeigt hatte.

Ezra W. sagte dazu: "Ich persönlich würde gerne ein Gespräch führen. Aber das ist hier nicht die Gelegenheit das zu tun." Wenn der Angeklagte in einigen Jahren immer noch das Interesse verspüre, darüber zu sprechen, wäre er im passenden Rahmen bereit dazu.

Zeugen Rifat und Ismet T.: Niemand habe es verdient so zu sterben

Als letzte Zeugen am heutigen Verhandlungstag werden Rifat T. und sein Bruder Ismet gehört. Rifat arbeitet in dem Imbiss, der seinem Bruder gehört. Ismet ist im Prozess einer der Nebenkläger. Beide schildern im Detail, wie sie den Anschlag in dem Döner-Imbiss in der Ludwig-Wucherer-Straße erlebt haben. Der Angeklagte hatte dort Kevin S. erschossen.

Der 32-Jährige Rifat habe an dem Tag im Imbiss gearbeitet und gerade Döner zubereitet, als er den Angreifer kommen sah. "Ich habe zuerst gedacht, es war ein Soldat oder ein Sicherheitsmann", schildert Rifat den Moment. Eine "Bombe" sei in den Laden geflogen, dann habe der Angeklagte versucht auf den Laden zu schießen und die Scheibe getroffen. Kevin habe in der Tür gestanden. Er selbst habe sich hinter den Tresen geduckt.

Als er die Worte "Bitte nicht, bitte nicht” gehört habe, sei er aus dem Laden und in das gegenüberliegende Hong Kong-Restaurant gerannt. Von dort aus habe er seinen Bruder Ismet angerufen und ihn dann später vor dem Imbiss getroffen.

Auch er, Rifat, sei in Behandlung. "Ich habe Schlafstörungen. Ich möchte eigentlich auch nicht in diesen Laden. Aber mein Bruder möchte diesen Laden nicht aufgeben. Gerade nach diesen Erlebnissen ist es ihm sehr wichtig, ihn weiter zu betreiben und ich möchte ihn da unterstützen", schildert er. Seine kleinen Kinder könnten die Tat nicht begreifen, aber die Familie sei natürlich von den Geschehnissen beeinflusst. Seiner Frau gehe es mittlerweile aber wieder besser. "Ich war schließlich vor Ort, mir hätte was passieren können", erklärt er. Für ihn sei es wichtig, "dass das Gericht hier zu einem gerechten Urteil gelangt".

Ismet T.: "Für den Mörder habe ich ein Wort gefunden: Er ist ein Feigling."

Ismet T., 36 Jahre alt, möchte auf Deutsch und später auf Türkisch aussagen. Auch er schildert den Moment der Tat. Drei, vier Minuten vor dem Anschlag habe er den Laden verlassen.

Nach dem Anruf seines Bruders wollte er selbst zum Imbiss zurück, um Geräte abzuschalten. Gleichzeitig habe er die Polizei angerufen. Ihm seien zwei Gäste begegnet, die öfter bei ihm essen. Sie hätten ihm gesagt, er solle nicht zum Laden, weil der Attentäter da schieße. Kurz danach habe er einen Schuss gehört. Das sei der Moment gewesen, in dem er "wach wurde". Er habe das Auto und einen Mann in militärischer Kleidung gesehen und sich daraufhin selbst hinter einem Auto versteckt. Ismet habe beobachtet, wie die Polizei kam und sich mit dem Angeklagten einen Schusswechsel lieferte. Er habe gesehen, wie der Täter auf den Boden gefallen, wieder aufstand und mit dem Auto davon gefahren sei. Daraufhin sei er zum Laden gerannt und habe dort seinen Bruder getroffen.

Als er den Imbiss betrat, habe er gerufen, ob jemand verletzt sei. Dann habe er gesehen, dass jemand hinter dem Kühlschrank liegt. Er habe mit dem Ohr den Puls gehört und bemerkt, dass Kevin nicht mehr atme. Daraufhin habe er den Notruf gewählt und gesagt, hier sei jemand tot. Danach habe die Polizei ihn aus dem Laden geholt und mit den anderen zum Restaurant Hong Kong gebracht.

Ismet sagte: "In vier Sprachen habe ich keine Worte gefunden, die Tat zu beschreiben. Aber für den Mörder habe ich ein Wort gefunden: Er ist ein Feigling." Er habe alles bis heute ausgehalten, bis zur Aussage von Kevins Vater. "Das habe ich nicht ausgehalten. Ich musste rausgehen", so der 36-Jährige.

Für ihn sei es schwer gewesen, dass die Generalbundesanwaltschaft ihn zuerst nicht als Nebenkläger zulassen wollte, weil der Täter nicht auf ihn schießen wollte. "Ich bitte das Gericht, dass sie wahrnehmen, dass der Täter jeden umbringen wollte. Und ich bin einer davon", betont Ismet T.

Dank an die Helferinnen und Helfer

Außerdem wolle er vor Gericht noch sagen: "Kevin und Jana sind nicht umsonst gestorben. Ihr Tod, den Wert kann man nicht bemessen. Sie sind vielleicht körperlich nicht hier. Aber sie werden immer bis in alle Ewigkeiten in unseren Herzen leben. Das kann ich mit Sicherheit sagen." Niemand habe es verdient; auf so eine Art und Weise zu sterben. Er frage sich, warum so etwas seit Jahren immer wieder geschehen könne. "Es leben viele Ausländer hier. Viele Talente sind verborgen, die nicht zu Tage treten. Sie werden auch ignoriert. Wir sind hierher gekommen, um in diesem Land etwas Gutes zu tun. Unser Ziel war es nicht, diesem Land zu schaden oder etwas Schlechtes herzubringen."

Er habe zwei Monate vor der Tat die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Jetzt sehe er aber, "es macht keinen Unterschied, ob ich die deutsche Staatsbürgerschaft habe oder nicht. Solange ich dunkle Haare habe, einen dunklen Teint, macht es überhaupt keinen Unterschied, ob ich in meiner Tasche einen deutschen Pass trage oder nicht." Trotzdem sei er sich sicher: "Das Böse wird immer verlieren." Denn er habe ganz großherzige, ganz liebevolle Menschen kennengelernt. Diesen allen möchte er danken, auch im Namen seiner Familie. "Vor allem möchte ich der Opferberatung, Frau Antje Arndt und ihrem Team danken", so Ismet T. Ebenso den vielen Menschen, die sich von Anfang an solidarisch gezeigt hätten.

An dieser Stelle versucht der Anwalt des Angeklagten einzugreifen, dass das im Rahmen einer Zeugenaussage keinen Platz habe. Die Richterin jedoch widerspricht. Ismet T. solle das Wort haben und fertig sprechen.

Ismet fährt fort; an den Anwalt gerichtet. Er könne das verstehen, weil der Anwalt noch nie in so einer Situation gewesen sei. Aber: "Mein Bruder lebt, ich lebe. Entstanden ist noch mehr Zusammenhalt und Liebe zwischen den Menschen. Wir werden nicht weggehen und auch unseren Laden nicht aufgeben. Im Gegenteil. Wir bleiben in Deutschland. Und wissen sie was? Bald werde ich Vater. Ich bekomme einen Sohn. Ich werde mein Bestes geben. Ich sorge dafür, dass mein Kind sein Bestes für Deutschland gibt."

Quelle: MDR/mp

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 15. September 2020 | 19:00 Uhr

1 Kommentar

Harka2 am 15.09.2020

Auch wenn der Täter es nicht verdient, sollte er froh sein, in einem zivilisierten Land vor Gericht zu stehen. Die Strafe, die er verdient hat, wird er dort nicht bekommen, aber genug Zeit, über sein verschwendetes Leben nachzudenken.

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