Landgericht HalleVater muss wegen schwerer Kindesmisshandlung ins Gefängnis
Im Prozess um eine schwere Kindesmisshandlung ist am Montag das Urteil gesprochen worden. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Vater sein zwei Monate altes Baby nachts heftig geschüttelt und damit lebensbedrohlich verletzt hat. Das kleine Mädchen ist seither gesundheitlich eingeschränkt.
Inhalt des Artikels:
Das Landgericht Halle hat am Montag einen Mann wegen schwerer Kindesmisshandlung zu vier Jahren Gefängnis und 10.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Vater sein zwei Monate altes Baby nachts mehrmals so heftig geschüttelt hat, dass es eine lebensbedrohliche Hirnverletzung erlitt und notoperiert werden musste.
Der Angeklagte hatte angegeben, er habe das Mädchen vor dem Ersticken retten wollen, da es sich im Kinderbett übergeben habe. Dem folgte das Gericht nicht. Erst Stunden später hatte der heute 26-Jährige medizinische Hilfe gesucht.
Schütteltrauma medizinisch festgestellt
Die Gerichtsmedizinerin Carolin Richter vom Uniklinikum Halle hatte ein Schütteltrauma bestätigt. Im Prozess unterstützte sie mit ihrer Aussage die Anklage der Staatsanwaltschaft: Die Verletzungen des Kindes seien typisch für ein Schütteltrauma. "Ich kann mir keinen anderen Erklärungsmechanismus vorstellen", sagte Richter. Vor Gericht zählte sie die Verletzungen des Säuglings auf, darunter blaue Flecken und Einblutungen am ganzen Körper. Einer davon soll wie eine Bisspur ausgesehen habe.
Opfer hat Pflegestufe 3
Das heute zweijährige Mädchen lebt mittlerweile bei Pflegeeltern in Bayern. Es hat gesundheitliche Schäden davongetragen, Pflegestufe 3 und ein Augenleiden. Die Nebenklage hatte ein Schmerzensgeld für das geschädigte Kind beantragt. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Zu Gunsten des Angeklagten wurden bei dem Urteil die lange Verhandlungsdauer und die Tat als Spontantat berücksichtigt, so der Vorsitzende Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann binnen einer Woche Revision einlegen.
Mutter war mit zweitem Kind im Krankenhaus
Die Aussage des angeklagten Vaters hatte an früheren Prozesstagen der Einschätzung der Gerichtsmedizinerin widersprochen. Der Angeklagte sagte aus, er habe das Kind, um ein Ersticken zu verhindern, auf den Arm genommen und durch leichtes Klopfen versucht, das Kind wieder zum Atmen zu bringen.
In der Tatnacht soll der Angeklagte alleine mit seiner Tochter gewesen sein. Die Mutter des Babys hat sich laut übereinstimmender Aussagen vor Gericht mit dem Zwillingsbruder des kleinen Mädchens im Krankenhaus befunden.
Mehr zum Prozess wegen Misshandlung
MDR (Susanne Ahrens, Cornelia Müller, Maximilian Fürstenberg, Alisa Sonntag)
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT - Das Radio wie wir | 16. September 2024 | 14:00 Uhr