BundesgerichtshofMieter in Halle müssen nicht für den Einbau von Rauchmeldern zahlen
Die Hallesche Wohnungsgesellschaft hatte Rauchmelder geleast und die Kosten als Nebenkosten geltend gemacht. Als das Amtsgericht Halle nach Mieterklagen entschied, dass das keine Nebenkosten seien, tauschte die HWG die Leasing-Geräte durch gekaufte Rauchmelder aus und berechnete diese Kosten als Modernisierung bei einer Mieterhöhung. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch das nicht rechtens ist. Die HWG muss nun voraussichtlich Millionen zu viel gezahlte Miete zurückzahlen.
- Die Hallesche Wohnungsgesellschaft (HWG) hat ein Einbau von Rauchmeldern auf die Mieter umgelegt. Das ist laut Bundesgerichtshof nicht rechtens.
- Die HWG muss ihren Mieterinnen und Mietern nun schätzungsweise 2 Millionen Euro zurückzahlen.
- Der Wohnungsgesellschaft zufolge sind nur einzelne Geräte betroffen, die nun getauscht werden.
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Die Hallesche Wohnungsgesellschaft (HWG) darf den Austausch von geleasten Rauchmeldern durch gekaufte Geräte nicht als Anlass für eine Mieterhöhung nehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, wie der Mieterrat Halle am Dienstag mitteilte. Bereits abgerechnete Nebenkosten oder Mieterhöhungen muss die HWG nun zurückzahlen. Eine Mieterin aus Halle hatte vor dem BGH in Karlsruhe geklagt.
Mietgeräte durch Kaufgeräte ersetzt
Ursprünglich hatte die HWG Rauchwarnmelder geleast und die Kosten als Nebenkosten geltend gemacht. Als das Amtsgericht Halle nach Mieterklagen entschied, dass das keine Nebenkosten seien, wechselte die HWG die Leasing-Geräte durch gekaufte Rauchmelder aus und berechnete diese Kosten als Modernisierung bei einer Mieterhöhung.
Das ist nach Ansicht des BGH nicht rechtens. Der Austausch von Mietgeräten gegen Kaufgeräte würde die Wohnqualität nicht verbessern und stelle damit keine Modernisierungsmaßnahme dar. Für das neue Gerät müsse eine technische Verbesserung nachgewiesen werden.
Zwei Millionen Euro zu viel Nebenkosten
Der Mieterrat Halle begrüßt das Urteil. "Wir stehen gerade am Beginn einer großen Austauschwelle von Rauchwarnmeldern. [...] Deshalb kommt das BGH-Urteil gerade zum rechten Zeitpunkt", sagt Vorsitzender Peter Scharz. Der Mieterrat fordert die Mieterinnen und Mieter der HWG dazu auf, den Kosten für Rauchwarnmelder in Nebenkostenabrechnungen oder Mieterhöhungen zu widersprechen. Auch sollten sie eine Rückzahlung von zu Unrecht abgerechneten Kosten verlangen.
Diese könnten sich nach Schätzungen des Mieterrates insgesamt auf etwa zwei Millionen Euro belaufen. Je nach Größe der Wohnung und Anzahl der verbauten Rauchmelder, haben Mieterinnen und Mieter jährlich zwischen 80 und 120 Euro zu viel bezahlt, sagte Johannes Menke, Rechtsanwalt und Mitglied im Mieterrat Halle, MDR SACHSEN-ANHALT.
Die HWG vermietet in Halle ca. 18.000 Wohnungen. Anwalt Menke geht davon aus, dass auch andere große Wohnungsgesellschaften den Einbau von Rauchmeldern auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt haben. Daher schätzt er, dass in ganz Halle 15 Millionen Euro Mietkosten zu Unrecht berechnet wurden.
HWG spricht von einzelnen Geräten
Die HWG teilte MDR SACHSEN-ANHALT auf Anfrage mit, seit der Betriebskostenabrechnung 2022 keine Mietkosten mehr für Rauchwarnmelder umzulegen. Dies habe man entschieden, nachdem der BGH bereits im Mai 2022 geurteilt hatte, dass Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht auf Betriebskosten umlegbar sind. Für die Vorjahre erfolge eine Erstattung, "wenn der Mieter oder die Mieterin fristgerecht Einspruch erhoben hat".
Das aktuelle BGH-Urteil betrifft laut HWG "den ehemaligen Tausch einzelner, weniger Rauchwarnmelder". Die Gesellschaft wird nach eigener Aussage alle Rauchwarnmelder regelkonform austauschen. Das betreffe circa 62.000 Geräte. Bei dem Umtausch plant die HWG demnach nicht, die Geräte zu kaufen und die Mieterinnen und Mieter an dem Kosten zu beteiligen. Man werde ausschließlich Wartungskosten auf die Betriebskosten umlegen.
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MDR (Fabienne von Eltz) | Erstmals veröffentlicht am 09.08.2023
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 09. August 2023 | 15:30 Uhr
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