Medienbericht Brieffreundschaft mit Halle-Attentäter: Polizistin offenbar nicht mehr im Dienst
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Der Fall sorgte im September für Entsetzen: Eine Polizistin soll dem verurteilten Attentäter von Halle mehrere Briefe ins Gefängnis geschickt haben – und darin Verständnis für dessen Taten geäußert haben. Schnell leitete die Polizei ein Disziplinarverfahren ein. Dem ist die Frau nun offenbar zuvorgekommen.

Die Polizistin, die in der Vergangenheit eine Brieffreundschaft zum Attentäter von Halle gepflegt haben soll, arbeitet offenbar nicht länger für das Land. Das schreibt die Mitteldeutsche Zeitung am Freitag. Die Frau hatte demnach als Beamtin auf Probe für die Polizeiinspektion Dessau-Roßlau gearbeitet.
Nach Angaben der Zeitung quittierte die Polizistin selbst den Dienst. Vorher hatte die Polizeiinspektion ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet – mit dem Ziel, die Polizistin aus dem Dienst zu entfernen. Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hat nach Informationen der Zeitung vorige Woche den Innenausschuss des Landtags über die Personalie informiert. Zieschangs Ministerium wollte die Personalie am Donnerstag nicht bestätigen.
Mindestens zehn Briefe an den Attentäter
Der schwer bewaffnete rechtsextreme und antisemitische Attentäter hatte vor rund zwei Jahren versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur in der voll besetzten Synagoge von Halle ein Blutbad anzurichten. Als ihm dies nicht gelang, erschoss er eine 40 Jahre alte Passantin. Wenig später tötete er einen 20-Jährigen in einem Döner-Imbiss.
Dass die Polizistin mindestens zehn Briefe an den wegen mehrfachen Mordes verurteilten Attentäter geschrieben haben soll, war im September dieses Jahres bekannt geworden. In ihren Schreiben soll die Frau Verständnis für die Taten geäußert haben. Kolleginnen und Kollegen der Polizistin waren stutzig geworden, als die sich auffallend positiv über den Attentäter geäußert haben soll.
dpa, MDR/Luca Deutschländer
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 05. November 2021 | 05:00 Uhr
GenervterZugezogener vor 40 Wochen
Ein Urteil oder in diesem Fall Gerichtsbeschluß kann aber auch mal falsch sein. Und wenn man aufgrund der zahlreichen Indizien der Meinung ist, daß es sich bei dem Fall Oury Jalloh um Mord oder mindestens Totschlag handelt, dann darf man das auch äußern, völlig egal was irgendein Gerichtsbeschluß behauptet.
Mit einer Verwechslung hat das nicht das geringste zu tun. Mir scheint eher, daß Sie einen Gerichtsbeschluß mit einem Naturgesetz verwechseln. Das ist nämlich tatsächlich unumstößlich.
Herr Mann vor 40 Wochen
Die Polizei in Sachsen Anhalt hat ein grundsätzliches Problem. Die Kollegen die den Tod von Oury Yallow zu verantworten haben sind auch noch im Dienst. Wenn man selbst mit Totschlag oder Mord durchkommt dann ist die Brieffreundin eines rechten Attentäters doch Kindergarten.
Goodbye horses vor 40 Wochen
Meiner Meinung nach haben wir ein Polizeiproblem. Und das liegt an Einstellungskriterien und Ausbildung.
Da wird z. B. Wert auf Rechtschreibkenntnisse gelegt. Als ob ein Polizeibericht an falscher Groß- und Kleinschreibung oder falscher Kommasetzung leiden würde. Wichtiger ist doch die Frage, ob Polizeibeamte im Angesicht von Verbrechen korrekt reagieren.
Polizisten dürfen nicht strafen!
Selbst wenn sie den übelsten Verbrecher auf frischer Tat ergreifen, dürfen sie nicht beschimpfen und bei fehlender Gegenwehr nicht grob sein oder gar verletzen. Das kann menschlich durchaus schwer sein, aber diese Fähigkeit ist unabdingbar für den Polizeiberuf.
Und Aufrichtigkeit.
Was ich nie verstanden habe, ist, warum Bundespolizisten, die ja aus eigener Erfahrung wissen, dass Ausländer, die ein Schutzersuchen äußern (mit oder ohne Pass), grundsätzlich nicht zurückgewiesen werden dürfen (seit vielen Jahren), sich im Asylstreit 2015 nicht einmischten und Desinformation darüber korrigierten.