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Gegen das Frieren zu Hause will Halle im Fall von Gasmangel mit Wärmeinseln reagieren. (Symbolbild) Bildrechte: imago/Panthermedia

Drohende GasknappheitHalle richtet Wärme-Unterkünfte für Bürger ein

von MDR SACHSEN-ANHALT

Stand: 12. November 2022, 10:41 Uhr

Ohne Heizung und warmes Wasser wird es schnell ungemütlich in den Wohnungen im Land. Für mögliche Notsituationen durch Gasmangel im kommenden Winter will die Stadt Halle sogenannte Wärmeinseln für insgesamt 17.500 Menschen einrichten. Wie lange frierende Bürger dort unterkommen können, ist noch unklar.

Bei akuter Gasknappheit im kommenden Winter könnten Wohnungen und die Menschen darin sehr schnell auskühlen. Um auf dieses Szenario vorbereitet zu sein, will die Stadt Halle sogenannte Wärmeinseln schaffen. 22 solcher Unterkünfte sollen eingerichtet werden und dann Platz für insgesamt 17.500 Menschen bieten. Die Pläne hat Halles Bürgermeister Egbert Geier (SPD) am Donnerstag vorgestellt. Die Menschen könnten "zeitweise" in den Wärmeinseln Hilfe in Anspruch nehmen, sagte er.

Die genaue Ausgestaltung sowie die konkreten Orte der Unterkünfte seien noch nicht abschließend geklärt. Im Fall einer solchen Situation, die auch als Gasmangellage bezeichnet wird, würden die Menschen über Lautsprecher gewarnt. Wie lange sie dann in den Wärmeinseln bleiben können und wie sie dort versorgt werden, wird nach Aussagen des Bürgermeisters erst noch abgestimmt.

Energiekrise: Private Haushalte bei Gasmangel besonders geschützt

Der Geschäftsführer der Stadtwerke in Halle, Matthias Lux, erklärte, dass es zum Beispiel auch aus rein physikalischen Gründen zu lokalen Gasmangellagen kommen könne. Etwa wenn die Menge und der Druck im Gasnetz nicht ausreichend seien, so Lux. Für einen solchen Fall seien die Wärmeinseln gedacht.

Außer bei solchen technisch bedingten Ausfällen, sind private Haushalte auch bei einer flächendeckenden Gasmangellage nicht sofort von Versorgungsausfällen bedroht. Nach dem Notfallplan "Gas" wären sie zuletzt von Abschaltungen betroffen.

Notfallplan Gas: die drei Krisenstufen

Der "Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland" ist in drei Stufen aufgeteilt. Die Frühwarnstufe besagt, dass ein Ereignis wahrscheinlich bevorsteht, welches zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgung führt. Jetzt wird ein Krisenstab beim Wirtschaftsministerium gebildet. Behörden und Energieversorger müssen die Lage einschätzen.

Der nächste Schritt ist die Ausrufung der Alarmstufe. Diese tritt ein, wenn die Gasversorgung bereits gestört ist, aber noch über den Ausgleich im Markt stabilisiert werden kann. Das greift beispielsweise auch bei außergewöhnlich hoher Nachfrage nach Gas. Bei der zweiten Stufe ist es noch möglich, etwa auf vorhandene Gasspeicher zurückzugreifen. Die Marktregulierung funktioniert noch.

Wenn die Notfallphase, und damit die letzte, dritte Stufe erreicht ist, greift der Staat ein. Das ist der Fall, wenn vorhandene Reserven ausgeschöpft sind und kein Gas für den freien Verkauf mehr vorhanden ist (Gasmangellage). Der Staat übernimmt jetzt die Aufgabe der "hoheitlichen Zuteilung". Die Bundesnetzagentur ist für die Regulierung zuständig und müsste im Falle der Notfallphase über Abschaltungen entscheiden. Private Haushalte und soziale Einrichtungen würde das zuletzt treffen.

Denn Notfallplan Gas unterscheidet zwischen geschützten und nicht-geschützten Gaskunden. Zu den geschützten gehören Haushaltskunden, Kindergärten, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Altenheime und Arztpraxen, Polizei und Feuerwehr, die Bundeswehr, die Strom- und Wasserversorger, die Müllabfuhr, aber auch viele kleine und mittlere Unternehmen in den Bereichen Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Sie würden bevorzugt mit Gas beliefert. Bei nicht-geschützten Kunden wie Industriebetrieben könnte die Versorgung verringert oder gänzlich eingestellt werden.

Wann Notfallstufe des Notfallplans Gas in Kraft tritt

Bei einer flächendeckenden Gasmangellage kann die Netzagentur die Notfallstufe des Notfallplans Gas ausrufen und Gassparmaßnahmen anordnen. Ihre Aufgabe ist es dabei, "den lebenswichtigen Bedarf an Gas sicherzustellen". Die Anweisungen müssen so ausgestaltet sein, dass die sozialen, ökologischen und ökonomischen Schäden möglichst gering bleiben.

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dpa/MDR (Daniel Salpius)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 11. November 2022 | 09:30 Uhr

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