2. Februar 2025 Fragen und Antworten zur Oberbürgermeisterwahl in Halle
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29. November 2024, 15:21 Uhr
Am 2. Februar 2025 wird in Halle (Saale) ein neuer Oberbürgermeister gewählt. Es gibt neun Kandidatinnen und Kandidaten. Wer sind sie, wer darf abstimmen, was muss ich für die Briefwahl beachten? MDR SACHSEN-ANHALT beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wann wird gewählt?
Am 2. Februar 2025 wird in Halle ein neuer Oberbürgermeister gewählt. Die Neuwahl war nach dem Rücktritt des suspendierten Oberbürgermeisters Bernd Wiegand (parteilos) notwendig geworden. Er wäre regulär noch bis 2026 im Amt gewesen. Wiegand war vom Stadtrat suspendiert worden, weil er sich gegen das Coronavirus hatte impfen lassen, bevor er laut Impfreihenfolge an der Reihe gewesen wäre. Seitdem führt Egbert Geier (SPD) als Bürgermeister die Amtsgeschäfte in Halle. Eine mögliche Stichwahl ist laut Stadt für den 23. Februar geplant.
Wer tritt zur Wahl an?
Es werden neun Kandidatinnen und Kandidaten antreten. Ende November hat der Wahlausschuss der Stadt alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:
- Egbert Geier (SPD),
- Kerstin Godenrath (CDU),
- Andreas Wels (Hauptsache Halle),
- Dörte Jacobi (Die Partei), Stadträtin in Halle
- Martin Bochmann, tritt als unabhäniger Kandidat an, ist aber ebenfalls Mitglied der Satirepartei "Die Partei"
- Sven Macha, unabhängiger Kandidat
- Alexander Voigt, unabhängiger Kandidat – wollte ursprünglich für die CDU kandidieren, trat aber schließlich im Streit aus der Partei aus
- Wolfgang Hoppe, unabhängiger Kandidat, Mitarbeiter an der Martin-Luther-Universität
- Maik Weiderpas, unabhängiger Kandidat
Einen AfD-Kandidaten gibt es nicht, nachdem Alexander Raue seine Kandidatur zurückgezogen hat, weil er lieber in den Bundestag möchte.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar sind alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Sie müssen das 21., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Ein Ausschluss kann nur durch gerichtliche Entscheidung erfolgen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem müssen die Wahlberechtigten die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Des Weiteren müssen sie seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Halle (Saale) haben. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wie wird gewählt?
Bei der Bürgermeisterwahl hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme, die er oder sie vergeben kann. Die Wahl ist geheim und direkt. Der Kandidat oder die Kandidatin, der oder die mehr als 50 Prozent (absolute Mehrheit) der im gesamten Stadtgebiet abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt, ist zum Stadtoberhaupt gewählt.
Erreicht bei der Hauptwahl niemand die absolute Mehrheit, findet in der Regel zwei Wochen nach der Hauptwahl eine Stichwahl statt. Die beiden Kandidaten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben, treten erneut gegeneinander an. Wer in diesem zweiten Wahlgang die meisten Stimmen (einfache Mehrheit) erhält, gilt als gewählt.
So lief beispielsweise die Oberbürgermeisterwahl 2019 in Halle ab: Im ersten Wahlgang erhielt keiner der Kandidatinnen und Kandidaten eine absolute Mehrheit der Stimmen. Deshalb gab es eine Stichwahl zwischen Bernd Wiegand (parteilos) und Hendrik Lange (Die Linke). Diese Stichwahl gewann Wiegand mit 61,4 Prozent. Alle weiteren Wahlen aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen finden Sie im MDR Wahlarchiv.
Wo kann gewählt werden?
Die Wahlberechtigten können ihre Stimme am Wahltag in den zahlreichen Wahllokalen abgeben. Diese sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Direkt im Anschluss findet die Auszählung der Stimmzettel statt. Für jeden Wahlkreis ist ein Wahllokal eingerichtet. Wo man wählen kann, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl erhalten.
Gibt es auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen?
Es besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen müssen vorher beantragt werden. Dazu gehören neben dem Stimmzettel, dem Merkblatt und den amtlichen Wahlumschlägen auch ein Wahlschein. Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden, auf der ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen abgedruckt ist.
Das Briefwahlbüro der Stadt Halle (Saale) ist etwa vier Wochen geöffnet, dort können die Briefwahlunterlagen auch persönlich beantragt werden. Im gleichen Zeitraum ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch online über das Stadtportal möglich. Nach Beantragung der Briefwahlunterlagen werden diese dem Antragsteller entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt.
Die Briefwahlunterlagen enthalten:
- Stimmzettel
- ein Wahlschein
- einen amtlichen Umschlag (Stimmzettelumschlag oder Wahlbriefumschlag), in den der Stimmzettel gelegt wird
- einen amtlichen Umschlag (Wahlbriefumschlag), in den alle vorgenannten Unterlagen gelegt werden
- Merkblatt zur Briefwahl
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können portofrei an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse zurückgesandt oder persönlich in den Bürgerservicestellen und im Briefwahlbüro während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Die Wahlbriefe können auch in die Hausbriefkästen der Stadtverwaltung Halle (Saale) eingeworfen werden. Die Briefwahlunterlagen werden erst am Wahltag geöffnet und ab 18 Uhr ausgezählt.
Warum heißt es in Halle Oberbürgermeister?
In Städten mit mehr als 25.000 Einwohnern wird der Hauptverwaltungsbeamte Oberbürgermeister genannt. Der Beigeordnete, der den Oberbürgermeister vertritt, trägt die Amtsbezeichnung Bürgermeister. Der Oberbürgermeister ist Beamter auf Zeit und Leiter der Verwaltung, er vertritt die Gemeinde nach außen. Außerdem ist er stimmberechtigtes Mitglied des Stadtrates und der Ausschüsse, soweit er deren Vorsitzender ist. Er wird in Halle auf sieben Jahre gewählt.
MDR (Moritz Arand)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 29. November 2024 | 05:00 Uhr
Portepee vor 4 Wochen
nach jahrelangem Skandal sollte niemand mehr Bürgermeister wählen, das selbstgefällige Parteiengeklüngel macht was es will, betrügt die Wählenden, die nur noch als Alibi dienen aber deren Wille den Parteioberen egal ist, die intrigieren und inszenieren um ihre Pfründe zu behalten - alles Lug und Betrug in Halle