Der Angeklagte Stephan B. (M) wird von Justizpersonal in den Saal des Landgerichts begleitet und nimmt neben seinem Verteidiger Thomas Rutkowski (r) Platz.
Der Halle-Attentäter mit seinem Anwalt Thomas Rutkowski beim Prozess in Magdeburg Bildrechte: ddp

Revision verworfen Urteil gegen Halle-Attentäter insgesamt rechtskräftig

12. April 2022, 14:06 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen gegen das Urteil gegen den Halle-Attentäter verworfen. Damit ist das Urteil gegen den Mann insgesamt rechtskräftig, der im Oktober 2019 in eine Synagoge in Halle eindringen wollte, von einer Holztür gestoppt wurde und danach zwei Menschen erschoss.

Die Verurteilung des rechtsextremen Halle-Attentäters ist insgesamt rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof am Dienstag mitteilte, haben die Richter zwei Revisionen gegen das Urteil bereits im März verworfen. Demnach hatten sich zwei Nebenkläger gegen den ursprünglichen Richterspruch gewandt. Sie wollten erreichen, dass der Mann auch in ihren Fällen wegen versuchten Mordes verurteilt wird.

Einer der beiden Nebenkläger ist Betreiber eines Döner-Imbisses, wo eines der Opfer erschossen wurde. Er war während eines Schusswechsels zwischen Attentäter und Polizei geraten. Der zweite Mann war vom Außenspiegel des Fluchtwagens getroffen worden, als er aus einer Straßenbahn stieg. Das Oberlandesgericht hatte den ersten Fall nicht berücksichtigt und den zweiten als fahrlässige Körperverletzung gewertet. Der BGH konnte keine Rechtsfehler feststellen.

Lebenslange Haft, besondere Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung

Ein Mann hatte am höchsten jüdischen Feiertag, Jom Kippur, am 9. Oktober 2019 versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen und ein Massaker anzurichten. Er schoss auf die Eingangstür, die ihn abhielt, warf Brand- und Sprengsätze. Als er nicht auf das Gelände gelang, erschoss der Rechtsextremist eine 40-jährige Passantin und einen 20 Jahre alten Gast des Döner-Imbisses. Auf der Flucht verletzte er weitere Menschen.

Im Dezember 2020 hatte das Oberlandesgericht Naumburg den damals 28-jährigen Deutschen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten Sicherungsverwahrung an.

dpa, epd, MDR (Mario Köhne)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 12. April 2022 | 13:00 Uhr

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