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Vorbereitung der JustizHalle-Anschlag: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum bevorstehenden Prozess

21. Februar 2020, 15:31 Uhr

Anklage und Prozessbeginn zum Anschlag von Halle werden in den kommenden Wochen erwartet. Es wird wohl eines der kompliziertesten Gerichtsverfahren, das Sachsen-Anhalt jemals gesehen hat – mit weltweiter Aufmerksamkeit.

Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Stephan Schulz

Mehr als vier Monate ist es nun schon her, doch die Bilder sind noch immer präsent: Am 9. Oktober vergangenen Jahres hatte Stephan B. mit vier Schusswaffen und Dutzenden Sprengsätzen versucht, in die jüdische Synagoge in Halle einzudringen. Das misslang. Doch auf der Straße erschoss er eine 40 Jahre alte Frau, in einem Dönerladen einen 20 Jahre alten Mann.

In den kommenden Wochen werden nun Anklage und Prozessbeginn zu dem rechtsextremen Terroranschlag von Halle erwartet. MDR SACHSEN-ANHALT beantwortet die wichtigsten Fragen:

Wie ist der Stand der Ermittlungen?

Das Verfahren liegt derzeit beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe. Der bereitet die Anklage vor und wirft Stephan B. zweifachen Mord und neunfachen versuchten Mord vor. Noch laufen die Ermittlungen. Stephan B. hat die Taten gestanden. Laut Bundesanwaltschaft hat der 27-Jährige aus Benndorf bei Eisleben dabei auch ein rechtsextremistisches, antisemitisches Motiv eingeräumt.

Bis wann muss die Anklage erhoben werden?

Stephan B. sitzt seit gut vier Monaten in Untersuchungshaft im sogenannten Roten Ochsen in Halle. In spätestens anderthalb Monaten muss die Anklage erhoben oder die Untersuchungshaft geprüft werden. Das heißt: bis Anfang April. Wegen "der besonderen Bedeutung der Tat" wird die Anklage vor dem Oberlandesgericht in Naumburg erhoben. So sieht es das Gerichtsverfassungsgesetz vor.

Voraussichtlich wird die Anklage noch im Februar erhoben. Das sagte ein Gerichtssprecher MDR SACHSEN-ANHALT. Der Prozess starte vier bis sechs Wochen später.

Stephan B. sitzt seit gut vier Monaten im sogenannten Roten Ochsen in Halle in Untersuchungshaft. Bildrechte: imago/Steffen Schellhorn

Wo findet der Prozess statt?

Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Prozess in Sachsen-Anhalt stattfindet. Wo genau, ist noch offen. Das Oberlandesgericht hat jedoch vorsorglich den größten Sitzungssaal in Sachsen-Anhalt für die Zeit von April bis Juni reserviert: den Gerichtssaal auf der oberen Ebene im Magdeburger Landgericht. Der ist über 300 Quadratmeter groß. Wie in Magdeburg gibt es auch in Halle einen Hochsicherheitssaal, der offenbar jedoch zu klein ist.

In Naumburg, dem Sitz des Oberlandesgerichts, kann ein solches Verfahren nicht durchgeführt werden – sagt Christian Hoppe, Vorsitzender des Richterbundes Sachsen-Anhalt: "Es gibt sehr schöne Sitzungssäle in Naumburg, die sind nach meinem eigenen Kenntnisstand aber wohl denkbar ungeeignet, um einer so große Personenzahl bei einem so großen Medieninteresse ausreichend Platz zu bieten."

Wie bereitet sich Sachsen-Anhalt auf den Prozess vor?

Zum genauen Stand der vorsorglichen Vorbereitungen will sich das Oberlandesgericht in Naumburg nicht äußern. Der Saal sei reserviert, viel mehr gebe es nicht zu sagen. Auch mit der Reservierung des Saales von April bis Juni sei keine Aussage darüber verbunden, ob das Verfahren in diesem Zeitraum beginne oder durchgeführt werde, sagt Henning Haberland, Sprecher des Oberlandesgerichts. "Es ist eine rein vorsorgliche Maßnahme, dass wir diesen größten Sitzungssaal in Sachsen-Anhalt reserviert haben."

Welche Herausforderungen gibt es?

Die Sitzungsräume an Sachsen-Anhalts Gerichten seien auf gewöhnliche Verfahren ausgerichtet, erklärt Christian Hoppe, der Vorsitzende des Richterbundes Sachsen-Anhalt. Der Normalfall sei: ein Kläger, ein Beklagter oder Angeklagter plus Anwälte und Richter oder Richterin, vier bis sechs Personen also. Der Prozess zum Halle-Attentat hat eine andere Größenordnung – und wird eine logistische Herausforderung.

"Das Zuschauerinteresse ist groß. Medienvertreter wollen begleitet werden, wollen berichterstatten und brauchen entsprechende Voraussetzungen", sagt Hoppe. Auch der Prozessablauf müsse reibungslos über die Bühne gehen. Zeugen müssten den Saal gefahrlos betreten und auch wieder herauskommen können. Eine Trennung von Zeugen und Zuschauern sei laut Hoppe deshalb sinnvoll. Anders als bei gewöhnlichen Prozessen. Die Justiz rechnet mit einer großen Anzahl an Nebenklägern und weltweiter Aufmerksamkeit.

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Quelle: MDR/dg

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 12. Februar 2020 | 05 | 12. Februar 2020 | 05:00 Uhr

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