Fast einhundert Polizisten im Einsatz LKA-Razzia in Halle gegen Betreiber von kriminellem Webshop
Hauptinhalt
Landeskriminalamt und Generalstaatsanwaltschaft haben am Mittwochvormittag ein Grundstück in Halle-Ost durchsuchen lassen. Fast einhundert Beamte waren daran beteiligt. Die Aktion richtete sich gegen einen Rechtsextremisten und Betreiber eines Webshops, über den Waren mit "teilweise volksverhetzendem Inhalt" verkauft worden sein sollen.

Am Mittwochvormittag haben fast einhundert Polizeibeamte in Halle Wohn- und Geschäftsräume durchsucht. Das teilten Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt mit. Die Durchsuchung richtete sich demnach gegen einen "Rechtsextremisten" und eine weitere Person "wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Belohnung und Billigung von Straftaten".
Waren mit "teilweise volksverhetzendem Inhalt" verkauft
Die Beschuldigten sollen Waren mit "teilweise volksverhetzendem Inhalt" über einen Onlineshop verkauft haben. Der Sprecher von "Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage", Valentin Hacken, schrieb bei Twitter, dass die Razzia auf einem Grundstück im Osten der Stadt durchgeführt worden sei. Auf dem Gelände soll sich unter anderem auch "'Shirtzshop', eine Firma aus dem Geflecht des Neonazis, Sven Liebich", befinden. Der Webshop ist derzeit nicht erreichbar.
Mögliche Beweise bei Razzia beschlagnahmt
Nach der Mitteilung von Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt "soll ein als Rechtsextremist bekannter Beschuldigter gemeinsam mit seiner Mittäterin eine Vielzahl verschiedener Artikel, wie zum Beispiel T-Shirts, Aufkleber, Aufnäher und Tassen, die volksverhetzende Inhalte zeigen, vertrieben haben". Bei der Durchsuchung seien Geschäfts-Unterlagen, Computertechnik und bedruckte T-Shirts sichergestellt worden.
Ministerin Weidinger: "Justiz entschieden gegen Hass und Hetze"
Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) erklärte: "Die heute erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen sind Beleg dafür, dass die Justiz in Sachsen-Anhalt entschieden gegen Hass und Hetze vorgeht. Wir werden es nicht tolerieren, dass durch solches Handeln die Demokratie in unserem Land gefährdet wird."
Es ist das erste Mal, dass in Sachsen-Anhalt wegen Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet (§ 127 Strafgesetzbuch) ermittelt wird. Dafür können Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden, hieß es.
MDR (Hannes Leonard)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 27. April 2022 | 16:00 Uhr
Mini Matz vor 48 Wochen
Ihrem Kommentar entnehme ich, dass für sie alle, die sich gegen Diskriminierung von Minderheiten einsetzen, links zu verorten sein. Das kann so sein (hängt auch davon ab, wo man sich selbst politisch einortet). Sie können aber davon ausgehen, das auch in bürgerlichen Kreisen die meisten Menschen die Ansicht vertreten, dass volksverhetzendes Verhalten in unserer Demokratie, auch unter Berücksichtigung unserer Geschichte, in Deutschland nicht geduldet werden darf. Nach Ansicht der wählenden Mehrheit darf man zwar so denken und sich sogar im privaten Kreis so äußern, diese Ansichten aber nicht öffentlich verkünden. In dem Sinne handelt es sich also nicht um eine Meinungsäußerung der Beschuldigten und folglich auch nicht um Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Aratano vor 48 Wochen
"Die heute erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen sind Beleg dafür, dass die Justiz in Sachsen-Anhalt entschieden gegen Hass und Hetze vorgeht. Wir werden es nicht tolerieren, dass durch solches Handeln die Demokratie in unserem Land gefährdet wird."
Und "Hass und Hetze" sind alles Meinungen, die die Linken nicht mögen. Ganz generell zeigt sich in diesen Äußerungen ein völlig verquertes Verständnis von "Demokratie". Die Meinungsfreiheit ist der Grundpfeiler der Demokratie.
Es sind Einschränkungen der Meinungsfreiheit, wie etwa durch schwammige Volksverhetzungsparagraphen und andere Äußerungstatbestände, die die Demokratie gefährden. Eine Demokratie kann niemals durch "zu viel" Meinungsfreiheit gefährdet werden.