Hauptverfahren eröffnet Halle-Attentäter ab 21. Juli vor Gericht
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15. Juni 2020, 18:45 Uhr
Der Attentäter von Halle muss sich ab dem 21. Juli vor Gericht in Magdeburg verantworten. Die Anklage des Generalbundesanwalts ist zur Hauptverhandlung zugelassen worden. 40 Nebenkläger sollen auftreten.
Der Prozess gegen den Attentäter von Halle beginnt am 21. Juli. Das hat das Oberlandesgericht in Naumburg am Montag mitgeteilt. Demnach wurde die Anklage des Generalbundesanwalts zur Hauptverhandlung zugelassen. Vorgesehen seien zunächst 18 Verhandlungstage. Dabei sollen 40 Nebenkläger auftreten.
Prozess findet in Magdeburg statt
Der Prozess wird im Gebäude des Magdeburger Landgerichts geführt – aus Platzgründen. Dort soll die Bibliothek zu Sachsen-Anhalts größtem Gerichtssaal umgebaut werden. Es wird mit einem großen öffentlichen Interesse gerechnet, auch aus anderen Staaten.
Die Bundesanwaltschaft hatte im April Anklage gegen den Tatverdächtigen Stefan B. erhoben. In der Anklage heißt es, er habe "aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens" geplant.
Anschlag auf Synagoge am 9. Oktober
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 9. Oktober vergangenen Jahres einen Anschlag auf die Synagoge in Halle geplant zu haben. Als der schwer bewaffnete Angreifer nicht in das jüdische Gotteshaus eindringen konnte, erschoss er wenig später vor der Synagoge eine Passantin und in einem Döner-Imbiss einen Gast. Der Mann hatte seine Taten mit einer Helmkamera gefilmt und seine Aufnahmen via Internet live gestreamt.
Der Tatverdächtige sitzt seit dem Tag des Anschlags in Untersuchungshaft. Angeklagt ist er unter anderem wegen zweifachen Mordes, dazu kommen 68-facher Mordversuch, Volksverhetzung und Körperverletzung. Zuletzt hatte Stephan B. versucht, aus dem Gefängnis in Halle zu flüchten, was allerdings misslang. Seit dem Vorfall ist B. in der JVA Burg untergebracht.
Quelle: MDR/cw
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 15. Juni 2020 | 14:00 Uhr
Denkschnecke am 17.06.2020
Wie Sie bei einem Mann, der einen Tag (mindestens) eine ganze Großstadt in Angst und Schrecken gehalten hat, zwei zufällig vorbeikommende Menschen gezielt getötet und am liebsten noch viel mehr nur aufgrund ihrer Abstammung und Ihres Glaubens umgebracht hätte, auf einen "Moskauer Schauprozess" kommen, erschließt sich mir nicht. Ich persönlich finde Ihre Wortwahl respektlos und unappetitlich.
Im Übrigen, jackblack, nehme ich an, dass Sie keine Akteneinsicht hatten und nur aus den Medien die "relativ klare Sachlage" einschätzen? Es gibt, wie notiert, zig Nebenkläger. Überlassen wir das doch lieber der Justiz, die in Deutschland (m.E. jedenfalls) ziemlich gut funktioniert.
ossi1231 am 16.06.2020
Es geht um einen Moskauer Schauprozess, und würde versucht auch nur einen Teil der naturwissenschaftlichen Absurditäten nachzustellen würde man praktisch unendlich verhandeln müssen.
ossi1231 am 17.06.2020
Das besondere an den "Moskauer Schauprozessen" waren absurde Geständnisse.