Landgericht Halle
Das Landgericht Halle verhandelt den Fall der drei Angeklagten. Bildrechte: IMAGO / Schöning

Wohnhaus abgebrannt Drei junge Männer wegen Brandstiftung in Halle vor Gericht

04. Juli 2022, 11:19 Uhr

Vor dem Landgericht Halle hat am Montag der Prozess gegen drei Männer begonnen, die drei Feuer gelegt haben sollen. Sie sind wegen Brandstiftung angeklagt. Die Strafkammer bewertete die Taten aber anders als die Staatsanwaltschaft: Sie sieht sogar den Tatverdacht des versuchten Mordes.

In Halle hat der Prozess gegen drei Jugendliche begonnen, die im Mai und Juni 2021 auf zwei Grundstücken Feuer gelegt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft den jungen Männern jeweils schwere Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung vor.

Nachbar bemerkte zwei Feuer rechtzeitig

Ende Mai sollen die zwei Angeklagten brennbare Flüssigkeit in und an einer Garage verteilt haben, die direkt neben einem Wohnhaus stand, und die Flüssigkeit angezündet haben. Ein Nachbar soll das Feuer schnell bemerkt haben, sodass es rechtzeitig gelöscht werden konnte.

Gemeinsam mit dem dritten Angeklagten sollen sie einen Tag später, am 1. Juni 2021, erneut versucht haben, mittels brennbarer Flüssigkeit die Garage in Brand zu setzen. Der Nachbar, der als Zeuge am Prozess teilnimmt, soll erneut die Verpuffung beim Entzünden wahrgenommen haben. Das Feuer war erneut rechtzeitig gelöscht worden.

Am 2. Juni steckten die drei Angeklagten mehrere Fahrzeuge in einer anderen Garage in Brand. Das Feuer breitete sich auf die Garage und das Wohnhaus aus und zerstörte die Gebäude vollständig. Die Familie, die das Haus bewohnte, war nach Angaben des Landgerichts nicht zuhause. Davon seien die Angeklagten jedoch nicht ausgegangen.

Einer der mutmaßlichen Brandstifter hat Tat eingeräumt

Die Kammer sieht im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft den dringenden Tatverdacht des versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge.

Zwei der Angeklagten haben sich laut Gerichtsmitteilung "nicht zur Sache eingelassen." Die beiden Angeklagten waren zum Tatzeitpunkt 15 und 17 Jahre alt und somit "strafrechtlich verantwortliche Jugendliche." Unter Anwendung von Jugendstrafrecht drohen ihnen bei Verurteilung bis zu zehn Jahren Jugendstrafe.

Der dritte Angeklagte, der an allen drei Taten beteiligt gewesen sein soll, soll die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt haben. Er war zum Tatzeitpunkt 23 Jahre alt. Ihm droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

MDR (Julia Heundorf)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 04. Juli 2022 | 08:30 Uhr

0 Kommentare

Mehr aus dem Raum Halle und Leipzig

Mehr aus Sachsen-Anhalt