Landgericht HalleMit Wischmop erschlagen: Angeklagter muss wegen Totschlags in Psychiatrie
Das Landgericht in Halle hat einen 57-Jährigen aus Merseburg wegen versuchten Totschlags verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er vor zwei Jahren einen Bekannten zu Tode geprügelt hatte. Das Opfer war noch am Tatort verstorben.
Das Landgericht Halle hat einen Mann aus Merseburg zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 57-Jährige vor zwei Jahren einen Bekannten zu Tode geprügelt hatte. Dabei schlug er mit einer Eisenstange von einem Wischmop auf ihn ein und trat ihm gegen Kopf und Hals. Das Opfer starb noch am Tatort.
Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft und Einweisung in die Psychiatrie gefordert, die Verteidigung dagegen viereinhalb Jahre Gefängnis und ebenfalls die Unterbringung in der Psychiatrie.
Gericht: Täter weiter gefährlich
Dem Gericht zufolge kommt der Verurteilte zunächst nicht ins Gefängnis, sondern in den Maßregelvollzug des Landeskrankenhauses für Forensische Psychiatrie in Uchtspringe. Dort werde der Mann therapiert und regelmäßig begutachtet. Sollte keine Gefahr mehr von ihm ausgehen, könnte er im Gefängnis seine Reststrafe absitzen oder auf Bewährung entlassen werden. Es sei aber auch eine dauerhafte Unterbringung in Uchtspringe möglich.
In dem Maßregelvollzug im Landkreis Stendal werden überwiegend Patienten untergebracht, die aufgrund einer psychischen Erkrankung für ihre Taten nicht bestraft werden können, aber weiterhin gefährlich sind.
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MDR (Attila Dabrowski, Tatiana Gropius; Marcel Knop-Schieback, Linus-Benedikt Zosel, Hannes Leonard)
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 11. Februar 2025 | 14:00 Uhr