Schüler und Lehrerin mit offenen Büchern
Ein Verfahren gegen eine Lehrerin aus Halle wegen der Beleidigung eines Schülers ist eingestellt worden. (Symbolfoto) Bildrechte: picture alliance/dpa | Marijan Murat

Kein hinreichender Tatverdacht N-Wort im Unterricht: Verfahren gegen Lehrerin eingestellt

02. Oktober 2024, 10:50 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Halle hat das Ermittlungsverfahren gegen eine Lehrerin mangels Tatverdachts eingestellt. Ihr war vorgeworfen worden, im Deutschunterricht das "N"-Wort benutzt zu haben, wodurch sich ein Schüler angesprochen gefühlt hatte. Ein Disziplinarverfahren wird auch nicht eingeleitet, die Lehrerin bleibt jedoch vorläufig an eine andere Schule versetzt.

Die Staatsanwaltschaft Halle hat ein Ermittlungsverfahren gegen eine Lehrerin wegen Beleidigung eingestellt. Weil es keinen hinreichenden Tatverdacht gebe, sei das Verfahren aus rechtlichen Gründen eingestellt worden, erklärte ein Sprecher.

N-Wort im Unterricht

Der Lehrerin wurde insbesondere vorgeworfen, im Zuge der Erörterung eines zeitgenössischen Werkes im Deutschunterricht das "N"-Wort verwendet zu haben, wodurch sich ein Schüler angesprochen gefühlt haben soll. 

Da der Schüler allerdings nicht mit dem Wort angeredet worden sei und sich die Lehrerin den Begriff auch nicht anderweitig zu eigen gemacht habe, sei eine vorsätzliche Ehrverletzung nicht zu belegen, so die Begründung. Eine rein sachliche Diskussion über die Verwendung beziehungsweise Verwendbarkeit von einzelnen Begriffen erfülle den Tatbestand der Beleidigung nicht, so der Gerichtssprecher weiter.

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Bei TikTok werden Rassismus-Vorwürfe gegen eine Lehrerin eines halleschen Gymnasiums laut, das Video geht viral. Die Lehrerin soll vermehrt das N-Wort im Unterricht benutzt haben. Das Landesschulamt prüft den Vorfall.

Mi 19.06.2024 18:00Uhr 00:58 min

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/video-rassismus-vorwurf-giebichenstein-gymnasium-update-100.html

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Kein Disziplinarverfahren

Aus dem Landesschulamt hieß es, die umfassende Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrkraft stehe vor dem Abschluss. "Ansätze, aus denen sich die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens ergeben würden, konnten in der Bearbeitung vom Landesschulamt nicht festgestellt werden."

Die Lehrkraft werde schul-fachlich zukünftig eng durch das Landesschulamt begleitet. Die Abordnung an eine andere Schule bleibe vorläufig bestehen. Die Fächer der Lehrkraft würden dort weiterhin dringend zur Absicherung des Unterrichts benötigt.

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dpa, MDR (Moritz Arand) | Erstmals veröffentlicht am 30.09.2024

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 30. September 2024 | 18:00 Uhr

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