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Bildrechte: dpa / Max Schörm

Reportage zum sechsundzwanzigsten ProzesstagAnschlag von Halle: Der Prozess endet, Antisemismus und Rassismus nicht

21. Dezember 2020, 20:43 Uhr

Nach fünf Monaten und insgesamt 26 Prozesstagen wurde im Prozess gegen den Attentäter von Halle das Urteil gefällt. Juristisch ist das Halle-Attentat abgeschlossen, gesellschaftlich nicht. Eine Reportage aus dem Gerichtssaal.

von Marie Landes, MDR SACHSEN-ANHALT

Der letzte und 26. Prozesstag beginnt zeitig. Bereits um 6:30 Uhr stehen die ersten Besucherinnen und Besucher vor dem Landgericht in Magdeburg an und warten. Leer war der Saal an keinem einzigen Tag. Doch zur Urteilsverkündung ist mit einem besonderen Andrang zu rechnen – auch von Medien. Wer zeitig kommt, muss Ausdauer haben. Denn vor 11.00 Uhr wird die Urteilsverkündung nicht beginnen. Eine extra lange Einlasszeit soll garantieren, dass es nicht wie zum Prozessstart zu einer Verzögerung kommt. Denn, so viel hatte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens klar gemacht, zur Urteilsverkündung werde sie auf die Minute genau anfangen.

Urteil nach fünf Monaten

Die Stimmung im Saal ist nicht angespannt. Je näher die Uhrzeiger der Urteilsverkündung rücken, desto lauter wird das Stimmengewirr. Alle unterhalten sich – Journalistinnen und Journalisten, Zuschauende, die Betroffenen mit ihren Nebenklagevertreterinnen und -vertretern. Zehn Minuten vor 11:00 Uhr wird der Angeklagte wie immer von schwerbewaffneten Justizbeamten hereingeführt. Das Blitzlichtgewitter beginnt. Die Fotografen und Kamerateams, darunter auch unseres, hatten sich bereits positioniert. Es dauert nur Sekunden, dann wird der Angeklagte wieder abgeführt. Die Urteilsverkündung verzögert sich um wenige Minuten. Als er kurz darauf ein zweites Mal hereingeführt wird, wird es hörbar ruhiger. Alle setzen sich auf ihre Plätze – nicht wegen ihm, sondern weil damit klar ist, dass in jedem Augenblick der Senat den Saal betreten wird, um nach 5 langen Monaten das Urteil zu verkünden. 

Lebenslange Haftstrafe 

Um 11:09 Uhr ist es dann soweit. Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens verkündet das Urteil. Dafür müssen alle Anwesenden wieder aufstehen. Der Attentäter von Halle wird wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in 66 Fällen, zwei davon in Tateinheit mit räuberischer Erpressung, Körperverletzung und Volksverhetzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Liste ist so lang, dass es schwer fällt, sie vollständig, stehend und mit einer Hand mitzutippen. Darüber hinaus stellt das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnet eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Während die Richterin das Urteil verliest und anschließend in die ausführliche Begründung übergeht, ist es still im Saal. 

Stille und Tränen bei den Betroffenen

Die Nebenklägerinnen und Nebenkläger, die Betroffenen der Tat wirken sehr konzentriert. Aufmerksam verfolgen sie die detaillierte Urteilsbegründung des Senats, die noch einmal Schritt für Schritt den Tatverlauf durchgeht. Als die Richterin zu den Geschehnissen im Kiez-Döner kommt, muss die Mutter von Kevin S. weinen. Sie und der Vater sind beide an diesem Tag noch einmal zum Gericht gekommen. Auch heute ist ihnen trotz FFP2-Maske anzusehen wie unendlich schwer es ihnen fällt in einem Saal mit demjenigen zu sitzen, der ihren Sohn erschoss.

Emotionslosigkeit bei dem Angeklagten

Und der Angeklagte? Auch er folgt aufmerksam den Worten der Richterin. Schaut die meiste Zeit direkt zu ihr. Doch irgendeine emotionale Regung auf die Strafe, die er soeben erhalten hat, ist nicht zu erkennen. Vielmehr wirkt er während der Urteilsverkündung als wäre er nicht der Angeklagte, sondern ein Prozesszuschauer. Dabei geht es um ihn und sein Leben, dass er für eine lange Zeit nicht mehr in Freiheit verbringen wird. Die Vorsitzende Richterin dagegen ist während des Verlesens der Begründung sichtlich angefasst. Die emotionale Kälte des Angeklagten habe sie und ihre Kolleginnen und Kollegen zutiefst getroffen. Während ihrer 13 Jahre als Richterin am Landgericht habe sie viele schwere Dinge erlebt. Aber dieses Verfahren stelle alles in den Schatten, so Mertens.

Tat eines Einzelnen, aber kein Einzeltäter

In ihrer Begründung bezeichnet die Richterin den heute 28-Jährigen als einen fanatisch, ideologisch motivierten Einzeltäter: "Sie sind antisemitisch, sie sind ausländerfeindlich, sie sind menschenfeindlich." Einzeltäter sei er aber nur im Sinne des Strafgesetzbuches. "Selbstverständlich haben Sie im Internet Gleichgesinnte gesucht und gefunden und das war der Grund, warum sie ihre Einstellung nie hinterfragt haben," richtet sie sich direkt an den Angeklagten. Die Gleichgesinnten haben mitgelesen, was er möglicherweise dort postete. "In diesem Sinne haben sich bestimmt viele mitschuldig gemacht", so Ursula Mertens. Ein Satz, der erst spät in der Urteilsbegründung fällt. Doch er fällt.

Auch sonst verlor die Richterin nur wenige Worten in Bezug auf Erkenntnisse zur Radikalisierung des Attentäters im Internet, auf die weltweite Vernetzung von Gleichgesinnten und sein familiäres Umfeld. Sie stellte keinen Zusammenhang des Anschlags vom 9. Oktober 2019 mit anderen her – auch nicht zu dem Attentat, das den heute 28-Jährigen selbst motiviert hatte. Ursula Mertens sagte hierzu, sie habe bei der Urteilsbegründung bewusst keinen Namen von irgendeinen anderen Attentäter genannt, "um ihnen nicht die Bühne zu geben." Am besten sei es man bedenke diese Menschen mit Schweigen, ohne zu vergessen, was sie getan haben.

Angeklagter wirft mit Gegenstand

Mehr als drei Stunden dauert die Urteilsbegründung. Gegen 13:45 Uhr, kurz bevor die Richterin die Verhandlung schließen will, sich gerade bei allen Verfahrensbeteiligten einschließlich der Justizbeamten bedankt hat, reagiert der Angeklagte dann doch mit einer Emotion auf das was er gerade gehört hat, die Strafe, die ihm verkündet wurde. Eine vor ihm liegende Mappe, rollt er zusammen und wirft sie in Richtung Nebenklage. Es geht so schnell, dass ein überraschter Aufschrei durch den Saal geht. Vier Justizbeamte, die die ganze Zeit hinter ihm saßen, ergreifen ihn, drücken ihn leicht hinunter und führen ihn anschließend ab.

Kritik am Urteil 

Damit war der 26. Prozesstag aber noch nicht vorbei. Direkt vor dem Gericht, in einem kleinen Park ging es mit einer Mahnwache und Redebeiträgen von Nebenklägerinnen und Nebenklägern weiter. Organisiert wurde es von einem Bündnis, bestehend aus der Mobilen Opferberatung, Halle gegen Rechts, der Seebrücke Magdeburg und der Initiative 9. Oktober. Hier wurde auch deutlich, dass nicht alle zufrieden mit dem Urteil waren.

Vor allem, dass Ereignisse um Ismet Tekin und Aftax Ibrahim nicht als versuchter Mord, so wie von ihren Anwältinnen und Anwälten gefordert, gewertet wurden, verärgerte viele. In ihrer Urteilsbegründung hatte die Richterin zwar direkt an Ismet Tekin gesagt: "Auch Sie sind ein Opfer des Anschlags." Doch der Angeklagte hätte nur für einen versuchten Mord verurteilt werden können, wenn er bedingt vorsätzlich gehandelt hätte - und das haben sie ihm nicht nachweisen können, so die Richterin.

Mahnende Worte und Applaus

Ein besonderes Anliegen war den Nebenklägerinnen und Nebenklägern, die auf der Mahnwache sprachen, aber noch eine andere Sache. Einmal mehr forderten sie alle dazu auf, Zivilcourage zu zeigen. Denn all das, was den Attentäter zu seiner Tat antrieb, – Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus und Frauenfeindlichkeit – sind mit seiner Verurteilung nicht verschwunden. Die Mahnwache ging bis in den frühen Abend. Und für ihre Worte gab es – trotz des kalten Wetters, des Abstands und FFP2-Masken – Applaus.

Über die AutorinMarie-Kristin Landes ist in Dessau-Roßlau geboren und aufgewachsen. Nach dem Abitur zog es sie für ein Politikstudium erst nach Dresden, dann für den Master Journalistik nach Leipzig. Praktische Erfahrungen sammelte sie bei der Sächsischen Zeitung, dem ZDF-Auslandsstudio Wien und als freie Mitarbeiterin für das Onlineradio detektor.fm. Nach ihrem Volontariat beim Mitteldeutschen Rundfunk arbeitet sie jetzt vor allem für MDR Kultur und das Landesfunkhaus Sachsen-Anhalt. Wenn sie nicht gerade für den MDR unterwegs ist, ist sie am liebsten einfach draußen. Zwischen Meer oder Berge kann sie sich dabei genauso wenig wie zwischen Hund oder Katze entscheiden.

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Quelle: MDR/mp

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 21. Dezember 2020 | 19:00 Uhr

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