Magdeburg: Blick auf die Eingangstore und den Schriftzug am Landgericht.
Am Landgericht Magdeburg findet der Prozess gegen den mutmaßlichen Halle-Attentäter statt. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Stephan Schulz

Landgericht Magdeburg Sicherheitskonzept für Prozess gegen Halle-Attentäter steht

03. Juli 2020, 13:43 Uhr

Noch im Juli wird der Prozess gegen den Halle-Attentäter Stephan B. beginnen. Jetzt steht das entsprechende Sicherheitskonzept für die Verhandlungen im Landgericht Magdeburg. Das zuständige Oberlandesgericht Naumburg macht darin konkrete Vorgaben für die Bewachung des Angeklagten, Sicherheitsvorkehrungen für Zuschauer, Koordinierung von Medienvertretern und Maßnahmen zum Schutz vor Corona.

In Magdeburg beginnt am 21. Juli 2020 im Landgericht in Magdeburg der Prozess gegen Stephan B., der am 9. Oktober 2019 einen Anschlag auf die Synagoge in Halle geplant und zwei Menschen getötet haben soll. Das zuständige Oberlandesgericht Naumburg (OLG) hat nun das Sicherheitskonzept für die Hauptverhandlung veröffentlicht.

Im Gerichtssaal in Magdeburg stehen demnach 94 Plätze für Zuschauer und Medienvertreter zur Verfügung. 44 Plätze werden für Medienvertreter reserviert, 50 Plätze für Zuschauer. Zudem wird es einen zusätzlichen Medienraum mit weiteren 44 Plätzen geben, in den der Ton aus dem Gerichtsaal übertragen wird.


So wird der mutmaßliche Attentäter von Halle Stephan B. vor Gericht bewacht

Stephan B. wird für den Prozess von der Justizvollzugsanstalt in Burg bei Magdeburg zum Landgericht nach Magdeburg transportiert. Laut Sicherheitskonzept des OLG wird er während des Transports bis zum Sitzungsbeginn Hand- und Fußfesseln tragen. Während der Verhandlung werden ihm die Handfesseln abgenommen und mindestens zwei Justizbeamte bewachen ihn während der Hauptverhandlung.

"Der Angeklagte hat bereits einmal einen Fluchtversuch unternommen, so dass die Anordnung im Hinblick seiner Fesselung geboten ist", heißt es in der Sicherungsverfügung des OLG.


Diese Gegenstände sind im Gerichtssaal verboten

Waffen und Gegenstände, die andere verletzen können, sind im Sitzungssaal nicht erlaubt. Ausgenommen ist die Dienstausrüstung der Personen, die den Saal bewachen.

Außerdem sind Gegenstände verboten, mit denen die Hauptverhandlung gestört werden könnte, sowie das "demonstrative Vorzeigen von Symbolen oder […] Darstellungen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Bekenntnisse." Auch Statements mit Bezug zum Verfahren oder zu den Beteiligten dürfen nicht gezeigt werden.

Personen im Raum müssen identifizierbar sein und dürfen sich nicht verhüllen.

Zuschauer müssen Taschen abgeben und dürfen keine Lebensmittel, Funkgeräte, Mobiltelefone, Tablets, Laptops, Film- und Fotoapparate mitnehmen. Ausnahmen gelten für Medienvertreter.


So geht das Gericht mit Corona um

Alle Personen im Saal müssen einen Mundschutz tragen. Ausgenommen von der Pflicht sind die Gerichtspersonen und Verfahrensbeteiligten. Der Saal wird täglich gereinigt und desinfiziert. Das OLG teilte außerdem mit, dass der Saal über zwei Zugänge und gute Lüftungsmöglichkeiten verfügt.


So wird am Landgericht in Magdeburg der Einlass kontrolliert

Zuschauer, Medienvertreter, Zeugen, Dolmetscher, Sachverständige, Verteidiger, Nebenkläger und deren Beistände werden am Einlass kontrolliert. Sie müssen sich ausweisen und eine Kopie des Ausweisdokumentes machen lassen. Pressevertreter und Juristen müssen sich zudem als solche ausweisen.

Die Maßnahme wird "zur Identifizierung etwaiger Störer und zur Feststellung möglicher Infektionsketten gemäß der siebenten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SAR-CoV-2 in Sachsen-Anhalt" getroffen. Die Dokumente werden laut OLG am Ende des Verhandlungstages vernichtet Zuschauer, Zeugen und Nebenkläger werden vor Einlass durchsucht.

An den ersten vier Verhandlungstagen beginnt der Einlass je drei Stunden vor Verhandlungsbeginn, an den weiteren Tagen je zwei Stunden zuvor. Bis 15 Minuten vor Beginn müssen die Plätze eingenommen werden.

Kinder unter sechs Jahren werden nicht zur Verhandlung zugelassen.


Diese Regeln gelten für Medienvertreter

Fotos, Videos und Tonaufnahmen sind während des Prozesses nicht erlaubt. Medienvertreter dürfen im Gegensatz zu anderen Anwesenden aber Handys, Laptops oder Tablets mitbringen, um in Textform zu kommunizieren. Sie dürfen damit nicht filmen, fotografieren oder telefonieren.

Gefilmt und aufgenommen werden darf nur bis zur Eröffnung der Sitzung. In einen zusätzlichen Medienraum wird außerdem eine Tonübertragung aus dem Sitzungssaal gemacht.

Nur wenige Kameras und Mikrofone dürfen aufgestellt werden, nur wenige Fotografen dürfen fotografieren, weshalb sich Medienhäuser untereinander absprechen und einen sogenannten Pool bilden müssen. So dürfen beispielsweise nur zwei Kameras aufgestellt werden – je eine von einem öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichem Sender, die ihr Material jeweils den Kollegen der anderen Häuser zur Verfügung stellen müssen.

Wer als Journalist, Kameramann oder -frau oder in sonstiger Funktion als Medienvertreter den Prozess begleiten will, muss sich vorher beim Oberlandesgericht anmelden und akkreditieren lassen. Medienvertreter bekommen je ihre Plätze zugewiesen. Sie müssen sichtbar eine Platzkarte an ihrer Kleidung tragen.

Das OLG begründet, dass die "Beschränkungen der Ton- und Bildberichterstattung sind zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Verhandlung auch im Lichte der Pressefreiheit erforderlich und verhältnismäßig" seien. Es werde ein großes Medieninteresse erwartet, weshalb eine unbegrenzte Zulassung nicht zu gewährleisten sei.

Quelle: MDR/jh

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 03. Juli 2020 | 10:00 Uhr

4 Kommentare

Eulenspiegel am 04.07.2020

Hallo ossi 1231
„Wer ist denn Störer?“
Die Frage kann man doch ganz leicht beantworten. All diejenigen die dort auftreten wollen nicht um zu Klärung der Sachverhalte beizutragen sonder nur um zu stören und zu verzögern.

ossi1231 am 03.07.2020

"zur Identifizierung etwaiger Störer und zur Feststellung möglicher Infektionsketten gemäß der siebenten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SAR-CoV-2 in Sachsen-Anhalt"

Wer ist denn Störer? Unbequeme Fragen, Sachverhalte und Wahrheiten?
Unliebsame wie Gustl Mollath oder Andrei Dmitrijewitsch Sacharow bekommen gemäß Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus die Ampel dauerhaft auf Rot gestellt?

ossi1231 am 04.07.2020

Wer wissen will wie der Täter entkommen konnte ist also ein Störer?

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