Nach Terroranschlag in Halle Staatsanwaltschaft Halle prüft Strafanzeige gegen zwei Polizisten

03. März 2020, 19:40 Uhr

Gegen zwei Polizisten ist im Zusammenhang mit dem Terroranschlag auf die Synagoge in Halle Strafanzeige gestellt worden. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft den Vorwurf. Es geht um mögliche unterlassene Hilfeleistung durch die beiden Beamten. Das sei kein eingeleitetes Ermittlungsverfahren, sondern lediglich die Überprüfung einer Anzeige, so die leitende Staatsanwältin.

Eine Polizistin steht vor der Synagoge. Nach dem Anschlag auf eine Synagoge in Halle/Saale hat die Polizei ihre Präsenz vor jüdischen Einrichtungen im Freistaat erhöht.
Nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 ist der Polizeischutz erhöht worden. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Armin Weigel

Die Staatsanwaltschaft Halle überprüft eine Strafanzeige gegen zwei Polizisten im Zusammenhang mit dem Terroranschlag auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019. Das sagte Oberstaatsanwältin Heike Geyer MDR SACHSEN-ANHALT am Dienstagvormittag. Ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen die Beamten, von dem die Mitteldeutsche Zeitung am Dienstag berichtet hatte, wies sie zurück.

Richtig sei, die Staatsanwaltschaft Halle prüfe eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung, die gegen zwei Polizisten eingegangen sei. Oberstaatsanwältin Heike Geyer sagte: "Das ist ein ganz normaler Vorgang, wie er immer eingeleitet wird, wenn ein Bürger eine Strafanzeige stellt." Außerdem werde eine Strafanzeige gegen Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) geprüft. Weiter müsse mit dem Generalbundesanwalt abgeglichen werden, ob schon von Amts wegen ermittelt werde, so Geyer.

Was ist ein Ermittlungsverfahren?

In einem Ermittlungsverfahren untersucht die Staatsanwaltschaft, ob gegen Beschuldigte der hinreichende Verdacht einer Straftat besteht. "Besteht Anlass, erhebt sie öffentliche Klage durch Einreichung einer Anklageschrift beim zuständigen Gericht. Anderenfalls stellt sie das Verfahren ein", schreibt das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt.

Laut dem Bundesministerium für Justiz ist die Voraussetzung des Ermittlungsverfahrens ein konkreter Anfangsverdacht nach § 152 Abs. 2 der Strafprozeßordnung (StPO). In dem Paragrafen heißt es: Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, "wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen."

Die Staatsanwaltschaft kann in bestimmten Fällen eigene anlassbezogene Vorprüfungen durchführen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. So heißt es in einem Gutachten über das "Das Verhältnis von Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei im Ermittlungsverfahren" im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz: "Vorermittlungen zur Klärung, ob aufgrund vorliegender tatsächlicher Anhaltspunkte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens veranlasst ist, werden als zulässig angesehen."

Jeder Bürger kann bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige stellen. Wenn eine Strafanzeige abgegeben wurde, kann diese nicht mehr zurückgezogen werden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Polizei laufen dann.

Medienberichte zu Überwachungsvideo

Hintergrund der Strafanzeige sind Medienberichte von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung über ein Video, das die ersten Minuten nach dem Anschlag in Halle zeigen soll. Dabei soll zu sehen sein, dass die Beamten nach Eintreffen am Tatort versäumt hätten, erste Hilfe zu leisten. Auf dem Video sollen auch Passanten zu sehen sein, die ebenfalls keine erste Hilfe geleistet hätten.

Die Strafanzeige ist von einem Mann aus dem Saarland aufgrund der Medienberichte gestellt worden.

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Quelle: MDR/mp

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 03. März 2020 | 14:30 Uhr

4 Kommentare

Peter Riesler am 04.03.2020

Lieber Steinhart. Nicht mal beim Hetzen gegen links kommen Sie sich zu billig vor, selbst Zitate zu verfälschen!

Davon abgesehen, dass die Aussage einer Kommunalpolitikerin so nicht hinnehmbar ist, hat sie aber doch gesagt: "Und auch wenn wir das eine Prozent der Reichen erschossen haben ..." und nicht etwa "Und auch wenn wir ein Prozent der Reichen erschossen haben ...".

Man nehme dort drei Buchstaben weg und dann noch dort einen ... und schon passt es in die Hetze gegen links.

Aber zum Thema: Der Anschlag in Halle wurde von einem RECHTSterroristen ausgeführt und führte zu zwei Toten. So wie nachgewiesenermaßen 200 andere Menschen seit 1990 rechtsextremem Terror zum Opfer fielen. Halle, Hanau, Kassel, NSU ... die Liste lässt sich beliebig fortsetzen.

Und: Die Polizei hat auf der ganzen Linie versagt. Polizei ist in, ist chic. Aber doch nicht etwa Erste Hilfe leisten oder gar einen PKW mit einem platten Reifen stoppen. Na so chic ist Polizei auch wieder nicht.

Steinhart am 04.03.2020

@Mediator
Nun ja, wie hieß es noch gleich beim beim Strategiekongress der Linkspartei am Wochenende in Kassel? - "..wenn wir ein Prozent der Reichen erschossen haben..".
Hoffen wir mal, dass Linksextremisten und paranoide Spinner nicht durch derart linksradikale Rhetorik zu solchen Taten ermutigt werden.

Mediator am 04.03.2020

Na ja, dasss Rechtsextremisten und paranoide Spinner durch die in Teilen offen rechtsradikale und antisemitische Rhetorik der AfD durchaus zu solchen Taten ermutigt werden, daran zweifelt wohl kaum ein Mensch, der rational über die Sache nachdenkt. Gleiches gilt für die bei der AfD und ihren Anhängern so verbreiteten Verschwörungetheorien.

Wenn eine Partei die im Bundestag sitzt nur oft genug behauptet, dass Mensche mit Migrationshintergrund oder einer anderen Welt eine Bedrohung sind, dann wird sich schon irgendwann ein Bruder im Geiste finden, der es nicht bei Worten belässt sondern mordet.

Die vielen Brandanschläge in Ostdeutschland auf Flüchtlingsheime sind ja auch nicht im luftleeren Raum entstanden.

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