Arbeitsgericht Halle Zusatzstunde auch für Teilzeit-Lehrer Pflicht
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05. Juli 2024, 18:00 Uhr
Die Zusatzstunde für Lehrkräfte sorgt seit ihrer Einführung immer wieder gerichtliche Auseinandersetzungen. Nun entschied das Arbeitsgericht Halle, dass die zusätzliche Stunde auch für Teilzeit-Lehrkräfte gilt. Vorausgegangen war die Klage einer Lehrerin. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Auch teilzeitbeschäftigte Lehrer müssen die in Sachsen-Anhalt eingeführte zusätzliche Pflichtstunde leisten. Das hat das Arbeitsgericht in Halle entschieden. Die Anordnung der Zusatzstunde durch das Land sei zulässig und gelte auch für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, selbst wenn im Arbeitsvertrag die konkrete Zahl der Wochenstunden festgelegt worden sei, hieß es in einer Mitteilung.
Damit wies das Arbeitsgericht in Halle die Klage einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin ab, welche die Zusatzstunde zwar leistet, aber sie vom Arbeitsgericht für unwirksam erklären lassen wollte.
Der Grund für die Einführung der Zusatzstunde Eine 2023 für fünf Jahre eingeführte Regelung sieht vor, dass Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt jede Woche eine zusätzliche Unterrichtsstunde erteilen müssen, die auf einem Ausgleichskonto gutgeschrieben oder ausbezahlt werden kann. Ab dem Schuljahr 2033/2034 sollen die Stunden dann abgebaut werden können. So will das Land dem Lehrkräftemangel entgegenwirken. Schwerbehinderte oder begrenzt dienstfähige Lehrerinnen und Lehrer, ältere Beschäftigte über 62 Jahre und befristet beschäftigte Kräfte sind davon ausgenommen.
Zusatzstunde ein ständiger Fall vor Gericht
Mit der zusätzlichen Unterrichtsstunde befassten sich bereits mehrere Gerichte. Im Januar entschied das Arbeitsgericht Stendal im Fall einer ebenfalls teilzeitbeschäftigten Lehrerin anders als das Arbeitsgericht Halle und erklärte die Weisung der Landesbehörden zu der Pflichtstunde für unwirksam. Beide Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil von Stendal legte das Bundesland Berufung zum Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt ein.
Vor gut zwei Wochen erklärte das Arbeitsgericht Stendal wiederum die Kündigung einer Grundschullehrerin wegen der verweigerten zusätzlichen Pflichtstunde für rechtens. Im März befasste sich das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt mit dem Thema. Es erklärte die vorübergehende Mehrarbeit für rechtens und wies die dagegen gerichteten Anträge zweier Lehrer ab. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
AFP, MDR (Sebastian Gall)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 05. Juli 2024 | 15:00 Uhr
Nudel81 vor 22 Wochen
Wer wundert sich bei solchen fragwürdigen Aktionen das keine neuen Lehrer gefunden werden. Den Schaden haben die Kinder! Sowas macht mich wütend !
Als Arbeitgeber (Bildungsministerium) sollte man langsam die Zeichen der Zeit erkennen und dementsprechend handeln!
astrodon vor 22 Wochen
Bei solch einem Arbeitgeber, den vertraglich vereinbarte Leistungen einen Dreck scheren, hilft tatsächlich nur, zusätzlich zwei Wochen krank zu machen.
zenkimaus vor 22 Wochen
Wenn ich in Teilzeit bin,also 75% ist dann die Zusatzstunde auch nur 75% ????