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Rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt: der Attentäter von Halle. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild-POOL | Hendrik Schmidt

Zwei Nebenkläger wollen RevisionNach Anschlag auf Synagoge: Gerichtsurteil gegen Halle-Attentäter rechtskräftig

30. Dezember 2020, 04:45 Uhr

Das Urteil – lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung – gegen den Halle-Attentäter ist rechtskräftig. Der Verurteilte hat gegen das Urteil am Oberlandesgericht Naumburg keine Revision eingelegt. Zwei Nebenkläger haben dagegen Revision eingelegt und wollen weitere Tötungsversuche anerkannt wissen.

Die lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Attentäter von Halle ist rechtskräftig. Wie das Oberlandesgericht Naumburg am Dienstag mitteilte, hat der Angeklagte keine Rechtsmittel gegen das Urteil im Halle-Prozess eingelegt. Die entsprechende Frist dafür beträgt eine Woche und ist am Montag abgelaufen.

In dem Urteil gegen den rechtsextremistischen Attentäter hatte das Gericht zudem die besonderen Schwere der Schuld festgestellt. Verurteilt wurde er wegen zweifachen Mordes und des versuchten Mordes in zahlreichen weiteren Fällen, nachdem er im Oktober 2019 zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur erst versuchte, zu den Feierlichkeiten gewaltsam in die Synagoge im Paulusviertel von Halle einzudringen und später, als ihm das nicht gelang, wahllos zwei Menschen erschoss.

Nebenkläger wollen weitere Tötungsversuche anerkannt sehen

Zwei Nebenkläger haben unterdessen Revision eingelegt. Sie rufen damit den Bundesgerichtshof an. Dabei handelt es sich laut Gericht um einen der beiden Betreiber des Kiez-Döners in Halle. Er hatte während des Prozesses geltend gemacht, der Angeklagte habe mit den Schüssen auch versucht, ihn zu töten. Dem war das Gericht am Ende des Prozesses nicht gefolgt.

Der zweite Nebenkläger war auf der Flucht des Attentäters angefahren worden und will auch dies als Versuch gewertet sehen, ihn zu töten. Das Gericht hatte dies strafrechtlich dagegen nicht als Mordversuch, sondern als Körperverletzung in Tateinheit mit einem Verkehrsdelikt verurteilt.

Allerdings müssen die beiden Nebenkläger noch die Begründungen für die Revision vorlegen. Das kann mehrere Monate dauern. Der Strafsenat des Oberlandesgerichts in Naumburg hat ab der Urteilsverkündung zunächst elf Wochen Zeit, um das vollständige Urteil schriftlich abzusetzen, teilte das Gericht mit.

Nach Zustellung des Urteils haben die beiden Nebenkläger eine einmonatige Frist, um die Revision durch ihre Anwälte zu begründen, heißt es abschließend.

Quelle: MDR/mg

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 29. Dezember 2020 | 13:30 Uhr

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