Berufungsprozess Halle: Frau stirbt nach Autorennen – weiterer Fahrer verurteilt
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05. Juni 2024, 19:28 Uhr
Im Fall eines illegalen Autorennens hat das Landgericht Halle im Berufungsprozess einen weiteren Fahrer verurteilt. Der damals 18-jährige Fahrer bekam eine Bewährungsstrafe. Er soll an dem illegalen Rennen teilgenommen haben, bei dem ein anderer Fahrer eine Frau anfuhr. Sie starb an den Unfallfolgen. Der andere Fahrer wurde bereits verurteilt.
- In einem Berufungsprozess am Landgericht Halle ist ein Teilnehmer an einem Autorennen verurteilt worden.
- Der damals 20-Jährige hat sich in Halles Innenstadt ein Rennen mit einem anderen Fahrer geliefert.
- Bei dem Rennen ist eine dreifache Mutter ums Leben gekommen, als sie gerade die Straße überqueren wollte.
Nach einem illegalen Autorennen in Halle, bei dem eine Frau angefahren wurde und starb, ist im Berufungsprozess am Freitag ein Teilnehmer des Rennens verurteilt worden.
Der damals unter 20-Jährige wurde nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Außerdem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro an einen Fonds für Verkehrsopfer zahlen und bekam ein Fahrverbot von drei Monaten.
Unfallfahrer wurde bereits verurteilt
Das Landgericht folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie geht davon aus, dass sich der junge Mann mit einem inzwischen rechtskräftig verurteilten Fahrer ein illegales Rennen in Halle geliefert hatte.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die damals 18 und 19 Jahre alten Fahrer bei dem Rennen am Hansering die später getötete Fußgängerin übersehen haben. Während es dem Angeklagten noch gelungen sei, die 43 Jahre alte Frau zu umfahren, habe der andere Fahrer einen Zusammenstoß mit ihr nicht mehr verhindern können. Der Unfallfahrer war deshalb im November 2022 zu einer dreijährigen Jugendstrafe verurteilt worden.
Freispruch im ersten Prozess
Das Amtsgericht hatte den jetzigen Angeklagten im Dezember 2023 freigesprochen, weil ihm weder die fahrlässige Tötung der Frau noch eine Straßenverkehrsgefährdung oder die Beteiligung an einem Kraftfahrzeugrennen nachgewiesen werden konnte. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Halle ging die Staatsanwaltschaft in Berufung.
Im Berufungsprozess hatte die Verteidigung es nicht als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte überhaupt am Unfallort gewesen sei.
dpa, MDR (Leonard Schubert)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 31. Mai 2024 | 15:00 Uhr