Bundesgerichtshof verwirft Revision Querfurt: Urteil gegen Mörder des zweijährigen Tim rechtskräftig
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Das Urteil gegen den Mörder des zweijährigen Tim aus Querfurt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die von dem 31-Jährigen eingelegte Revision. Der Mann war unter anderem wegen Mordes, schwerem sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung verurteilt worden. Getötet hatte er den Jungen im Sommer 2020.
Der Mörder des zweijährigen Tim aus Querfurt ist rechtmäßig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Wie das Landgericht Halle am Dienstag mitteilte, hat der Bundesgerichtshof die vom Angeklagten eingelegte Revision verworfen. Der 31-Jährige muss damit lebenslang in Haft bleiben.
"Sadistische Grundeinstellung"
Die halleschen Richter hatten ihn im Mai 2021 unter anderem wegen Mordes, schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes, Vergewaltigung, Herstellen kinderpornografischer Schriften und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.
Er habe den kleinen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin im Sommer 2020 wiederholt aus einer sadistischen Grundeinstellung heraus sowie aus sexuellen Beweggründen aufgesucht und auf grausame Weise gequält, urteilte das Landgericht Halle. Nachdem er das am 10. Juli 2020 erneut getan hatte, tötete er den Jungen nach Ansicht des Gerichts. Die Schwurgerichtskammer hatte zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.
Die damals mitangeklagte Mutter des Kleinkindes erhielt wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Sie legte keine Revision gegen das Urteil ein, wie das Landgericht mitteilte. Es sei daher bereits seit Mai 2021 rechtskräftig.
MDR (Luise Kotulla), dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 28. Dezember 2021 | 13:00 Uhr