Oberlandesgericht Naumburg Bewährungsstrafe für IS-Rückkehrerin Leonora M.
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Im Prozess gegen IS-Rückkehrerin Leonora M. hat das Oberlandesgericht Naumburg das Urteil gesprochen: Die 22-Jährige aus Breitenbach bei Sangerhausen ist nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden – zu zwei Jahren Freiheitstrafe. Diese wurde allerdings für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Leonora M. muss somit vorerst nicht ins Gefängnis.

- Das Strafmaß für die IS-Rückkehrerin Leonora M. ist zur Bewährung ausgesetzt.
- Das Gericht hat der Angeklagten ihre Bemühungen um die Eingliederung ihrer beiden Töchter in die Gesellschaft zugutegehalten.
- Die Öffentlichkeit war vom Prozess ausgeschlossen, weil Leonora die vorgeworfenen Straftaten als Jugendliche begangen hatte.
Die 22-jährige IS-Rückkehrerin Leonora M. muss vorerst nicht in Haft. Wie der Sprecher des Oberlandesgerichts Naumburg, Henning Haberland, MDR SACHSEN-ANHALT am Mittwochmittag mitteilte, wurde die heute 22-Jährige nach dem Jugendstrafrecht in zwei Punkten schuldig gesprochen. Das betrifft die Vorwürfe zur Mitgliedschaft in einer ausländischen, terroristischen Vereinigung und den Verstoß gegen das Waffenrecht. Freigesprochen wurde die junge Frau hingegen vom Vorwurf der Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Das Strafmaß beträgt zwei Jahre Haft, die aber auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind. Weil Leonora M. zum Tatzeitpunkt Jugendliche bzw. Heranwachsende war, wurde demnach das Jugendstrafrecht angewandt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.
Geständig und bereit, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern
Laut Haberland sprach für die Angeklagte, dass sie sich geständig gezeigt hat. Zudem habe Leonora M. keine Vorstrafen und zeige eine hohe Bereitschaft, sich mit ihren Taten auseinanderzusetzen. Abseits der Verhandlung sei sie sehr engagiert, sich zu resozialisieren. Sie bemühe sich um die Eingliederung ihrer beiden Töchter in die Gesellschaft und habe selbst bereits eine Ausbildung begonnen. Das Urteil habe die 22-Jährig ruhig und gefasst aufgenommen, so Haberland.
Warum die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen war
Leonora M. hatte die Straftaten, die ihr vorgeworfen wurden, als Jugendliche und Heranwachsende begangen. Der Staatsschutzsenat hatte deshalb zu Beginn des Prozesses entschieden, die Öffentlichkeit auszuschließen. Vom Oberlandesgericht hieß es, man habe zwischen dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an dem Verfahren und dem Schutz der Angeklagten abgewogen. Der Senat habe einen sehr großen Ermessensspielraum und diesen genutzt.
Leonora M. stammt aus Breitenbach bei Sangerhausen. Laut Anklage war sie mit 15 Jahren nach Syrien gereist, hatte sich dem sogenannten "Islamischen Staat" angeschlossen und als Drittfrau einen IS-Kämpfer geheiratet.
Leonora M. bekommt zwei Kinder auf der Flucht
Als der IS im Jahr 2017 immer weiter zurückgedrängt worden war, flohen Leonora M. und ihr Mann im Juni aus Rakka, Syrien. Während der Flucht brachte Leonora M. zwei Mädchen zur Welt.
Nur 14 Tage nach der Geburt ihrer zweiten Tochter im Januar 2019 ergaben sie sich kurdischen Sicherheitskräften. Leonora M. wurde daraufhin mit ihren beiden Töchtern in ein Gefangenenlager im Nordosten Syriens gebracht. Im Januar dieses Jahres begann in Halle der Prozess gegen die 22-Jährige. Verhandelt wurde im Hochsicherheitssaal des Justizzentrums.
MDR (Maximilian Fürstenberg, Kalina Bunk)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 18. Mai 2022 | 12:00 Uhr