Sichergestelltes Bargeld und Drogen liegen auf einem Tisch.
Wenn die Justiz bei Kriminellen Geld und Beute beschlagnahmt, kann sie bei einer Verurteilung Vermögen aus Straftaten abschöpfen. (Symbolbild) Bildrechte: imago/Steffen Schellhorn

Justiz und Staatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt schöpft weniger Geld von Kriminellen ab

20. März 2023, 17:03 Uhr

Die Justiz in Sachsen-Anhalt hat 2022 weniger Vermögen von Kriminellen beschlagnahmt als in den Vorjahren. Laut der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg waren es nur 546.000 Euro. 2021 waren es noch 4,6 Millionen Euro. Die Gelder stammen aus der Beute verurteileter Krimineller. Laut Staatsanwaltschaft ist die genaue Höhe der eingetriebenen Forderungen jedoch schwer erfassbar.

Wenn Kriminelle sich an ihren Taten bereichern, hat die Justiz die Möglichkeit, bei einer Verurteilung Vermögen abzuschöpfen – also sich einen Teil der Beute oder deren Wert wiederzuholen. In Sachsen-Anhalt wurde 2022 jedoch deutlich weniger Vermögen abgeschöpft als in den Jahren davor. Das geht aus dem Jahresbericht der Staatsanwaltschaft Naumburg hervor.

4,6 Millionen Euro 2021 sichergestellt

Demnach hatte die Justiz in Sachsen-Anhalt 2022 in 57 Fällen Vermögen in einer Gesamthöhe von 546.000 Euro beschlagnahmt oder gepfändet. 2021 waren es 4,6 Millionen Euro gewesen, 2020 wurden 627.000 Euro eingezogen. Laut dem Bericht der Staatsanwaltschaft sei 2021 ein besonderes Jahr gewesen. Dort seien alleine bei vier Verfahren mit Drogenhandel und der Einschleusung von Ausländern Vermögen im Wert von Rund 3,4 Millionen Euro sichergestellt worden.

Genaue statistische Erfassung fehlt

Dass die Zahlen 2022 gesunken sind, liege unter anderem daran, dass gegen weniger Betroffene Zahlungen angeordnet wurden. Während es 2021 noch 1.791 Betroffene und Forderungen in Höhe von 16 Millionen Euro gegeben habe, seien es 2022 nur noch 1.054 und Forderungen in Höhe von 8,9 Millionen gewesen. Allerdings ist es laut Staatsanwaltschaft unklar, in welcher Höhe die Forderungen tatsächlich eingetrieben würden. Es gebe keine statistische Erfassung dazu.

dpa, MDR (Leonard Schubert)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 20. März 2023 | 16:30 Uhr

3 Kommentare

Feldmaus am 21.03.2023

Wie, keine Ahnung wieviel Geld und wo es verbucht wurde? In unserem bürokratischen Staat? Na da ist doch was oberfaul. Es ist ja auch einfacher dem normalen Bürger das Geld aus der Tasche zu ziehen, als kriminellen Banden.

THOMAS H am 20.03.2023

"Allerdings ist es laut Staatsanwaltschaft unklar, in welcher Höhe die Forderungen tatsächlich eingetrieben würden. Es gebe keine statistische Erfassung dazu."

Wenn es keine statistische Erfassung gibt, wie wird dann das Geld, welches eingenommen wird verbucht und in welchen Kanälen verschwindet es?

DanielSBK am 20.03.2023

Das gestohlene Geld den eigentlichen Besitzern wiedergeben???

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