Rückforderung nach Datenpanne Falsch ausgezahltes Bafög: Knapp 130 Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet
Hauptinhalt
27. Juli 2024, 14:39 Uhr
Wegen einer Datenpanne haben im vergangenen Jahr 10.000 Studenten und Schüler in Sachsen-Anhalt unberechtigterweise Bafög bekommen. Das meiste Geld ist inzwischen zurückgezahlt. In mehr als 100 Fällen wurden allerdings Vollstreckungsmaßnahmen angedroht oder eingeleitet.
Nach fehlerhaften Bafög-Überweisungen im vergangenen Jahr ist ein Großteil der Summe von den Studierenden in Sachsen-Anhalt zurück überwiesen worden. Nach Angaben des Wissenschaftsministeriums in Magdeburg wurden fast 98 Prozent der fehlerhaft ausgezahlten Summe wieder zurückgezahlt. Dies entspreche 6,13 Millionen Euro.
144.000 Euro noch offen
Offen seien aktuell noch etwa 144.000 Euro. Mit 173 Menschen seien Ratenzahlungen vereinbart worden. In 127 Fällen seien aber auch Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet worden, in 17 weiteren Fällen seien Maßnahmen angekündigt worden.
Anfang Mai vergangenen Jahres hatten rund 10.000 Studenten und Schüler in Sachsen-Anhalt wegen eines Datenfehlers unberechtigt Bafög-Gelder überwiesen bekommen. Die fehlerhafte Überweisung lag nach Angaben des Ministeriums an einer Datenpanne beim Dienstleister Dataport.
dpa, MDR (Felix Fahnert)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 27. Juli 2024 | 15:00 Uhr
KarlStuelpner vor 6 Wochen
Ist denn bekannt, wer für die Datenpanne, so sie tatsächlich eine ist, haftet.
Wer wird da in Regress genommen?
Denn bei den Bafög- Beziehern geht das ja auch ziemlich flott.
Ralf G vor 6 Wochen
Mir fällt bei diesem Thema auch die neue Studienstarthilfe ein. Einzige Voraussetzung ist nach MDR -Info ein Sozialhilfebezug und die Einschreibung zum Studium. Ob ein Studium wirklich aufgenommen oder nach einiger Zeit abgebrochen wird interessiert keinen, wenn das Geld geflossen ist.
Wilhelm vor 6 Wochen
Dank der bürokratischen Prozesse in der Verwaltung klappt die Rückforderung. Hoffentlich funktioniert der bürokratische Prozess auch bei der Rückforderung von Corona-Hilfen.