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Kabinett beschließt EntwurfBestattungsgesetz wird reformiert – noch keine Einigung bei Reerdigung

24. Januar 2023, 17:04 Uhr

Sachsen-Anhalts Kabinett hat eine Reform des Bestattungsgesetzes auf den Weg gebracht. Künftig sollen etwa Tuchbestattungen möglich sein, die Sargpflicht soll abgeschafft werden. Zudem soll es vor jeder Beisetzung eine zweite Leichenschau geben – das Land will damit bundesweiter Vorreiter sein. Unklar bleibt allerdings, ob die sogenannte Reerdigung als neue Bestattungsform erlaubt wird.

Sachsen-Anhalts Kabinett hat sich auf eine Reform des Bestattungsgesetzes verständigt. Sozialministerin Petra Grimm-Benne erklärte am Nachmittag, man wolle die Rechtslage damit "den geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen".

Zweite Leichenschau wird Pflicht

Kern der Novellierung ist eine interkulturelle Öffnung: Künftig sollen in Sachsen-Anhalt etwa Tuchbestattungen möglich sein, die Sargpflicht soll gleichzeitig entfallen. Tuchbestattungen sind unter anderem im Judentum und im islamischen Kulturkreis verbreitet. Friedhofsträger können aber in begründeten Fällen einer Tuchbestattung widersprechen.

Vor jeder Bestattung wird es nach den Plänen zudem eine zweite Leichenschau geben. Damit soll verhindert werden, dass unnatürliche Todesfälle möglicherweise unentdeckt bleiben. Die Pflicht zu einer zweiten Leichenschau war eine Forderung von Strafverfolgungsbehörden. Sachsen-Anhalt will diese Forderung nun als eines der ersten Bundesländer umsetzen.

Vorbehalte gegen Reerdigung als neue Bestattungsform

Die Beisetzungfrist für Urnen wird dem Entwurf zufolge verlängert – künftig müssen sie nach spätestens sechs Monaten unter der Erde sein. Das Gesetz soll zudem Grabsteine verbieten, die mithilfe von Kinderarbeit hergestellt worden sind. Auch die Bestattung von Sternenkindern – also Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt gestorben sind – werde mit der Novelle zur Pflicht. Das neue Bestattungsgesetz soll 2024 in Kraft treten.

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Noch keine Einigkeit besteht unterdessen darüber, ob in Sachsen-Anhalt die sogenannte Reerdigung als Bestattungsform neben Erd- und Feuerbestattungen erlaubt wird. Sozialministerin Grimm-Benne erklärte, es gebe hinsichtlich dieser Form der Bestattung Vorbehalte – etwa von kirchenpolitischen Sprechern. Dabei gebe es in Teilen Zweifel, ob die Reerdigung menschenwürdig sei. Ob die Bestattungsform mit in das Gesetz einfließt, müsse noch im parlamentarischen Raum beraten werden, sagte die SPD-Politikerin.

ReerdigungBei der Reerdigung wird der Leichnam eines Menschen gemeinsam mit Pflanzen in einer Art Sarkophag von Mikroorganismen zu Erde zersetzt. Im Anschluss an diesen Prozess wird diese dann beerdigt.

Hintergrund ist ein Streit zwischen Aschersleben und dem Land: Der Stadtrat vor Ort hatte beschlossen, die Reerdigung als Bestattungsmethode in die Friedhofssatzung aufzunehmen. Die Kommunalaufsicht beanstandete den Schritt, da dieser mit dem aktuellen Bestattungsgesetz des Landes nicht vereinbar sei.

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MDR (Felix Fahnert)

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 24. Januar 2023 | 19:00 Uhr

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