Sozialleistung Mehr Kürzungen beim Bürgergeld in Sachsen-Anhalt
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11. April 2025, 16:24 Uhr
Wer Bürgergeld bezieht, dem können Leistungen gekürzt werden, etwa, wenn Termine beim Jobcenter nicht wahrgenommen werden. Die Zahl der Leistungsminderungen ist zuletzt angestiegen – auch in Sachsen-Anhalt.
Beim Bürgergeld sind im vergangenen Jahr deutlich mehr Kürzungen von den Jobcentern ausgesprochen worden als noch im Jahr 2023. Nach Angaben der für Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständigen Regionaldirektion der Arbeitsagentur stieg die Zahl der Fälle in Sachsen-Anhalt um mehr als 36 Prozent auf 15.400 sogenannte Leistungsminderungen. Das waren 5.600 mehr als im Jahr 2023.
9 von 10 Leistungsminderungen entstehen deshalb, weil vereinbarte Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden.
In 89 Prozent der Fälle hätten Meldeversäumnisse zu Leistungsminderungen geführt – etwa, weil vereinbarte Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurden, wie der Vorsitzende der Geschäftsführung, Markus Behrens, sagte. In fünf Prozent der Fälle weigerten sich Bürgergeldbezieher, eine Arbeit oder eine Maßnahme zu beginnen oder fortzuführen, hieß es weiter.
Neuregelung mit Einführung des Bürgergelds 2023
Die Zahl der Kürzungen lag damit über dem Niveau der vorangegangenen vier Jahre, aber immer noch deutlich unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie, wie die Regionaldirektion mitteilte. 2019 wurden mit 35.000 Leistungsminderungen mehr als doppelt so viele Sanktionen verhängt wie im vergangenen Jahr. Das Bürgergeld wurde allerdings erst 2023 eingeführt – mit Neuregelungen zur Leistungsminderung.
Bei Versäumnissen können die Jobcenter Leistungsbeziehern das Bürgergeld kürzen. Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf unter anderem um zehn Prozent für einen Monat gekürzt. Die Leistungen dürfen laut Regionaldirektion maximal um 30 Prozent gekürzt werden.
dpa, MDR (Felix Fahnert)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 11. April 2025 | 15:00 Uhr
dieja vor 5 Wochen
Man kann es auf den Punkt bringen. Wer arbeiten kann und es aber nicht will, muss sanktioniert werden. Das das passiert glaube ich nicht. Für mich steht die Frage, warum sollen die vielen Fleißigen Faule alimentieren. In einem freiheitlichen Staat darf es keine Pflicht zur Arbeit geben (d.h. Keine Arbeitshäuser, wie es sie in der DDR zeitweise gab), aber wer nicht arbeiten will hat auch keinen Anspruch auf die Fürsorge des Staates.
Ralf G vor 6 Wochen
Ob Sozial-, Wirtschafts- oder Migrationspolitik. Da Koalitionsvertrâge erfahrungsgemäß nicht oder nur teilweise umgesetzt werden, ist das "weiter so" programmiert.
Die Bürger werden reagieren.
Der Pegauer vor 6 Wochen
Leistungskürzung - geht gar nicht. Nicht weil man es nicht kann, sondern weil man es nicht will. Weil man es nicht mit den Millionen von Bürgergeldempfängern verderben möchte, da werden diese eben weiter durchgefüttert und alimentiert.