Neues Infektionsschutzgesetz Diese Corona-Regeln gelten bis 2. April in Sachsen-Anhalt
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Das neue Infektionsschutzgesetz mit einigen Lockerungen ist seit 20. März in Kraft. Bundestag und Bundesrat hatten dem Gesetz zugestimmt. Sachsen-Anhalt macht aber Gebrauch von einer Übergangsfrist und hält zunächst an der Maskenpflicht fest. Ein Überblick, welche Corona-Regeln bis zum 2. April gelten.

- Maskenpflicht bleibt in öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen Räumen, wie Restaurants und Einkaufs-Läden
- Test-Pflicht in Schulen bleibt bestehen (mindestens drei Mal pro Woche testen) – auch in Hochschulen müssen die Personen getestet sein
- Kontaktbeschränkungen werden aufgehoben
- Keine Personen-Begrenzungen mehr für Veranstaltungen, Kulturangebote und Sportveranstaltungen
- 3G- statt 2G- oder 2G-Plus-Regelung – wobei sich Veranstalter freiwillig für das 2G-Plus-Modell entscheiden und bei sich umsetzen können
- Besuche in Kranken-, Pflege- und Behinderten-Einrichtungen nur mit negativem Test und Mund-Nase-Schutz
Auch in Sachsen-Anhalt gilt seit 20. März das von Bundestag und Bundesrat beschlossene neue Infektionsschutzgesetz mit zahlreichen Lockerungen. Sachsen-Anhalt macht aber Gebrauch von einer Übergangsfrist und hält an der Maskenpflicht fest. Wie die Landesregierung am Samstag mitteilte, muss im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Restaurants, Geschäften und anderen geschlossenen Räumen bis zum 2. April mindestens ein medizinischer Mund-Nase-Schutz getragen werden.
Corona-Tests in Schulen und Hochschulen bleiben
Die Test-Vorschriften für Schulen bleiben den Angaben zufolge bestehen. Schülerinnen und Schüler müssen sich demnach an mindestens drei Tagen in der Woche selbst auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus testen. Die Pflicht während des Unterrichts einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, war bereits seit dem 7. März entfallen.
In Hochschulen sieht die Verordnung vor, dass weiterhin nur Personen mit einem negativen Testergebnis oder diejenigen, die von der Test-Pflicht ausgenommen sind, Zutritt zu den Lehrveranstaltungen in geschlossenen Räumen erhalten. Anders als in der Schule, muss hier der Mund-Nase-Schutz in geschlossenen Räumen weiterhin getragen werden.
Kontaktbeschränkungen werden aufgehoben
Private Kontaktbeschränkungen, die es zuvor für gegen Corona ungeimpfte Personen gab, sowie die Personen-Obergrenzen etwa für Clubs, Diskotheken, Sport- und Kulturveranstaltungen, werden aufgehoben. Auch Stadt- und Natur-Führungen mit mehr als 50 Teilnehmenden sind wieder möglich. Das Land Sachsen-Anhalt gibt dabei in der aktuellen Verordnung aber zusätzlich folgenden Hinweis: "Für alle Veranstaltungen, Zusammenkünfte, Ansammlungen und Versammlungen wird die Durchführung im Freien empfohlen."
Generell gilt 3G – 2G-Plus als freiwillige Option
Generell gilt nun die 3G-Regel, womit auch ungeimpfte Personen mit tagesaktuellem Test Zugang zu Freizeitangeboten und Events erhalten – Veranstalter dürfen aber freiwillig das 2G-Plus-Zugangs-Modell nutzen. Wenn sie sich dafür entscheiden, nur dreimal geimpften oder zweifach geimpften Personen mit negativem Corona-Test den Zutritt zu gewähren (2G-Plus-Regel), können auch Mindestabstände unterschritten und eine Maske zu tragen, verzichtet werden. Das gilt zum Beispiel auch für außerschulische Bildungsangebote, Senioren-Treffpunkte, Mehrgenerationenhäuser und Prostitutions-Stätten. Auch für Jahr- und Spezial-Märkte im Freien entfällt die Test-Pflicht.
In den Bussen und Bahnen in Magdeburg und Halle müssen Fahrgäste seit Sonntag keinen 3G-Nachweis mehr vorlegen. Das teilten die Magdeburger Verkehrsbetriebe und die Hallesche Verkehrs-AG auf ihren Websites mit. Die Maskenpflicht gilt demnach weiter.
Besuche in Kranken-, Pflege- und Behinderten-Einrichtungen
Jeder Bewohner einer solchen Einrichtung ist weiterhin dazu angehalten, von höchstens zeitgleich zehn Personen Besuch zu erhalten. Diese Besuchenden müssen einen negativen Test vorweisen und in den geschlossenen Räumen einen Mund-Nase-Schutz tragen – hier gibt es keine Lockerungen. Außerdem gilt seit dem 16. März für die Beschäftigten im Pflege-Bereich die Corona-Impfpflicht.
Für Ihren besseren Überblick finden Sie hier die aktuellen Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt, um zu teilen und abzuspeichern:
Übergangsfrist bis 2. April
Die neue Eindämmungsverordnung des Landes ist Samstagnacht (20. März) in Kraft getreten. Damit nutzt Sachsen-Anhalt die vom Bund beschlossene Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz. Diese sieht vor, dass die Länder die derzeit bestehenden Regeln noch bis zum 2. April verlängern können.
Die meisten vom Bund vorgeschriebenen Corona-Schutzmaßnahmen sind am 20. März weggefallen. Mit der beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes können die Länder künftig nur noch Basis-Schutzmaßnahmen, etwa Maskenpflicht zum Schutz besonders gefährdeter Menschen beschließen. In Hotspots, also Regionen mit hohen Infektions-Zahlen, in denen eine Überlastung des Gesundheitswesens droht, können die Regeln verschärft werden.
Unterdessen bleiben die Fallzahlen in Sachsen-Anhalt weiterhin hoch. Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut RKI am Mittwoch (23. März) bei 2.009,4. Die höchsten Infektions-Zahlen weist momentan der Altmarkkreis Salzwedel aus. Die niedrigsten Zahlen hat die Landeshauptstadt Magdeburg. Allerdings teilte die Stadt dem MDR mit, dass aktuell aufgrund der Infektions-Lage nicht alle Fälle rechtzeitig an das RKI übermittelt werden können und die tatsächliche Inzidenz höher liegt, als die Zahlen es vermuten lassen.
epd, dpa, MDR (Anne Gehn-Zeller, Johanna Daher)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 20. März 2022 | 06:00 Uhr
Anni22 vor 15 Wochen
@ IK2001 Sie haben so Recht, Deutschland ist angstgetrieben. Hätte wir kein Covid, wären wir in Panik wegen Zecken, Klima, gepanschtem Alkohol oder was auch immer :-).
Anni22 vor 15 Wochen
Sie wurden vor Corona auch angehustet und wer sagt ihnen, dass die Frau Covid hat. Vielleicht ist es a blos "TBC"... Meine Güte, wie kann man soviel Angst haben?
Anni22 vor 15 Wochen
Ich bin froh, dass die Maßnahmen fallen solle.Wie Sie sehen steigen die Zahlen ja fröhlich trotz dieser Maßnahmen, also sind diese eh nicht die Lösung. Wenn Sie geimpft sind, warum haben Sie dann noch Panik vor eiener Infektion?