Maskenpflicht nicht ausgeweitetSachsen-Anhalt verlängert Corona-Regeln bis 20. August
Sachsen-Anhalts Corona-Verordnung wurde erneut verlängert. Seit Anfang April 2022 gelten nur noch wenige Maßnahmen, darunter die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Läden oder Veranstalterinnen und Veranstalter Corona-Regeln in ihren Einrichtungen aufstellen. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens sendet die Landesregierung aber einen eindeutigen Appell.
Die aktuelle Corona-Verordnung in Sachsen-Anhalt wird nochmals verlängert und gilt nun bis zum 20. August. Das hat das Kabinett am Dienstag (19. Juli) beschlossen. Demnach bleiben Schutzmaßnahmen der 17. Eindämmunsverordnung, darunter die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Bussen und Bahnen, bestehen. Eine Masken- und Testpflicht besteht zudem weiterhin in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.
Appell: Freiwillig Mund-Nasen-Schutz tragen
Mit der Entscheidung verbunden ist ein Appell der Landesregierung, angesichts hoher Infektionszahlen auf Hygienemaßnahmen und Mindestabstände zu achten sowie insbesondere in geschlossenen Räumen freiwillig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Eine Testpflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher in Kindertagesstätten besteht bereits seit der letzten Verlängerung der Corona-Verordnung vom Juni nicht mehr.
In Läden oder bei Veranstaltungen können die Verantwortlichen im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin zusätzliche Schutzvorkehrungen anordnen, etwa Mundschutze oder Tests.
Maskenpflicht in einigen Landkreisen ausgeweitet
Der Altmarkkreis Salzwedel, der Landkreis Harz sowie die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau gehen über diese Regeln hinaus. Hier gilt auch in den Gebäuden der Verwaltung wieder eine Maskenpflicht.
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MDR (Daniel Salpius) | Erstmals veröffentlicht am 19.07.2022
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 19. Juli 2022 | 16:30 Uhr
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