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In Sachsen-Anahlt gilt die Maskenpflicht auch in Pflegeeinrichtungen. Bildrechte: imago images/Hans Lucas

Masken in Nahverkehr und MedizinDiese Corona-Regeln gelten bis 17. September

20. August 2022, 11:00 Uhr

Die bestehende Corona-Verordnung in Sachsen-Anhalt ist ein weiteres Mal verlängert worden. Laut Beschluss der Landesregierung gilt die Maskenpflicht somit bis 17. September weiterhin in Bussen, Bahnen, medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Das Kabinett ruft dazu auf, sich freiwillig vor dem Coronavirus zu schützen.

Die Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt bleiben weiterhin gültig. Wie die Landesregierung am Dienstag beschlossen hat, gilt die aktuelle 17. Eindämmungsverordnung weiter bis zum 17. September. Demnach bestehen folgende Schutzmaßnahmen:

  • In Bus und Bahn gilt die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Masken- und Testpflicht gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.
  • Einrichtungsbetreiber, Veranstalter und Ladeninhaber können im Rahmen ihres Hausrechts zusätzliche Schutzvorkehrungen treffen, beispielsweise Masken- oder Testpflicht vorschreiben.

Landesregierung ruft zu freiwilligem Schutz auf

Angesichts der Infektionszahlen ruft die Landesregierung weiterhin dazu auf, Hygienemaßnahmen und Mindestabstände zu beachten. Insbesondere in geschlossenen Räumen sollten Bürgerinnen und Bürger einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.

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Die bestehende Corona-Verordnung war zuletzt im Juli um vier Wochen bis zum 20. August verlängert worden. Schon im Frühjahr hatte das Kabinett zahlreiche Regelungen gestrichen, darunter die Testpflicht an Schulen und in Kindertagesstätten.

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MDR (Maren Wilczek) | Erstmals veröffentlicht am 16.08.2022

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 16. August 2022 | 16:00 Uhr

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