Maskenpflicht im Nahverkehr Corona-Verordnung in Sachsen-Anhalt bis Ende Mai verlängert
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Ende April wäre die Corona-Eindämmungsverordnung von Sachsen-Anhalt ausgelaufen. Jetzt wurde sie bis Ende Mai verlängert. Das bedeutet: Einige Regeln zum "Basisschutz" bleiben. Darunter ist die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr.

In Sachsen-Anhalt sollen die wenigen verbliebenen Corona-Regeln bis Ende Mai gelten. Wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, wird die geltende Eindämmungsverordnung bis 28. Mai verlängert. Nennenswerte Änderungen gibt es demnach aber nicht. Bestehen bleiben soll ein sogenannter "Basisschutz".
Ladeninhaber dürfen Hausrecht nutzen
Er sieht zum Beispiel vor, dass im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Arztpraxen, Krankenhäusern, Tagesliniken und Pflegeeinrichtungen weiter Maskenpflicht gilt. Inhabern von Läden ist es im Rahmen ihres Hausrechts erlaubt, eigene Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Test- oder Maskenpflicht durchzusetzen. Eine Maskenpflicht gilt in Sachsen-Anhalts Einzelhandel aber schon seit einigen Wochen nicht mehr.
Die bisherige Eindämmungsverordnung wäre diesen Sonnabend – also am 30. April – ausgelaufen. Hätte die Landesregierung sie nicht verlängert, wären auch die Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen weggefallen.
Testpflicht an Schulen und Kitas abgeschafft
Nicht mehr Teil der Verordnung wird den Angaben zufolge die Testpflicht in Sachsen-Anhalts Schulen sein. Sie war mit Beginn vergangener Woche ausgelaufen. Zuvor hatten sich Schülerinnen und Schüler über Monate mehrmals pro Woche selbst auf den Erreger testen müssen. Auch an Kitas ist die allgemeine Testpflicht seit Anfang Mai weggefallen.
MDR (Luca Deutschländer)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 26. April 2022 | 15:00 Uhr
Fakt vor 3 Wochen
@Rain Man:
Wie kommen Sie auf den Blödsinn, dass öffentliche Einrichtungen kein Hausrecht haben beziehungsweise dieses nicht ausüben können? Sie können beispielsweise auch ein Hausverbot für einen Bahnhof bekommen - dürften den allerdings zu einer Zugfahrt auf direktem Weg vom Eingang zum Zug betreten. Und auch eine Universität kann ihr Hausrecht ausüben - da ist nichts "juristischer Unsinn"!
Thommi Tulpe vor 3 Wochen
Die Politik hat doch längst vor der Pandemie kapituliert.
Die wenigen Maßnahmen, die überhaupt noch gelten, und bei deren Einhaltung sich kein Einziger von uns einen "Zacken aus der Krone ausbrechen" würde (!), müssten jedoch streng kontrolliert werden. Genau das tut aber auch keiner.
So ist es nicht verwunderlich, wenn selbst im öffentlichen Nahverkehr zunehmend Querulanten und "Widerstandskämpfer" gegen jede Maßnahme eben keine Maske tragen, obwohl diese einen gewissen Schutz verspricht.
In der Krise zeigt sich der wahre Charakter der Menschen: Die einen sind solidarisch, auch wenn manche Maßnahme sinnlos erscheint. Andere wiederum sind "überzeugte" Unsolidarische.
Ich bin keiner der mittlerweile fast 24,5 Millionen Deutschen, welche positiv auf das Virus getestet worden sind. Ich bin keiner der fast 135.000, der in Zusammenhang mit dem Virus gestorben ist. Woran das wohl liegt?
Thommi Tulpe vor 3 Wochen
Auch eine Uni hat ein Hausrecht. Wer das nicht respektiert, soll sich eben eine andere Studieneinrichtung suchen!
Der Nichtraucher wird es sicher auch eher selten dulden, wenn ein rauchender Besuch seine Wohnung mit Zigarrenqualm vernebelt!?