Härtefallkommission18 ausreisepflichtige Ausländer dürfen aus humanitären Gründen bleiben
Wann dürfen eigentlich ausreisepflichtige Ausländer aus humanitären Gründen bleiben? Darüber berät die sogenannte Härtefallkommission. Voriges Jahr schlug sie in elf Fällen vor: Diese Menschen sollten bleiben dürfen. Doch nicht allen Anträgen wurde am Ende auch zugestimmt.
Wann dürfen in Sachsen-Anhalt lebende Ausländerinnen und Ausländer bleiben, obwohl sie eigentlich ausreisepflichtig sind? Darüber berät regelmäßig die sogenannte Härtefallkommission. Im vergangenen Jahr hat sie sich dafür eingesetzt, 18 abgelehnten Asylbewerber aus "dringenden humanitären Gründen" eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.
Das teilte am Montag das Innenministerium mit. Innenministerin Tamara Zieschang und ihr Vorgänger Michael Richter (beide CDU) haben demnach 2021 in allen elf Fällen zugestimmt. Den betroffenen 18 Ausländerinnen und Ausländern wurde zunächst eine einjährige Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Diese Asylbewerber durften bleibenUnter den 18 Menschen, die aus humanitären Gründen trotz abgelehnten Asylantrags in Sachsen-Anhalt bleiben durften, sind nach Angaben des Innenministeriums zwei Familien mit fünf minderjährigen Kindern. Die Menschen kämen aus Iran, Afghanistan, der Elfenbeinküste, Eritrea, dem Irak, dem Kosovo sowie Russland und der Türkei.
Grund für die Empfehlung der Kommission, ein sogenanntes Härtefallersuchen an das Innenministerium auszusprechen, waren demnach "dringende humanitäre oder persönliche Gründe", die einen weiteren Aufenthalt in Sachsen-Anhalt gerechtfertigt hätten. Einzelheiten zu den Gründen wurden in der Mitteilung nicht genannt. Die Vorsitzende der Härtefallkommission, Monika Schwenke von der Caritas, sagte, man habe versucht, jeden Fall angemessen zu berücksichtigen. "Das ist bei den vorgetragenen vielfältigen menschlichen Schicksalen und im Wissen um die oft großen Probleme der Betroffenen nach Rückkehr in ihr Herkunftsland nicht einfach."
Hinter jedem Antrag auf Härtefallersuchen steht ein besonderes persönliches Schicksal.
Tamara Zieschang (CDU) | Innenministerin von Sachsen-Anhalt
Insgesamt hatte die Kommission den Angaben zufolge im vergangenen Jahr 20 Anträge auf dem Tisch. Neun davon wurden abgelehnt. In weiteren neu eingereichten, aber noch nicht abschließend bearbeiteten Anträgen, hätten Antragsteller unter anderem mit der bereits fortgeschrittenen Integration oder der gesundheitlichen Situation der Ausreisepflichtigen argumentiert, hieß es.
Das ist die Härtefallkommission
Die Härtefallkommission gibt es in Sachsen-Anhalt seit 2005. Sie besteht aus unter anderem aus Beschäftigten des Flüchtlingsrats, der Kommunen, dem Psychosozialen Zentrum für Migranten und der Integrationsbeauftragten der Landesregierung. Vorgeschlagen werden die Mitglieder unter anderem vom Landkreistag, den Kirchen oder den vertretenen Ministerien. In der Praxis funktioniert die Arbeit der Kommission wie folgt: Will ein eigentlich ausreisepflichtiger Asylbewerber einen Antrag auf weiteren Verbleib in Sachsen-Anhalt stellen, wendet er sich an eines der Mitglieder. Das nimmt den Antrag mit in die Kommission, die darüber berät und am Ende eine Entscheidung trifft.
Ob die Person tatsächlich bleiben darf, entscheidet am Ende die Innenministerin. Grundlage ist Paragraph 23a des Aufenthaltsgesetzes.
Die Berichte der Kommission über die beratenen Anträge veröffentlicht das Innenministerium auf seiner Website.
Wer als Ausländer nach Deutschland einreist, benötigt einen Aufenthaltstitel. Davon gibt es verschiedene, die eines Antrags bedürfen. Sollte ein Antrag auf Asyl von den Behörden abgelehnt werden, können sich Ausländer an die Härtefallkommission wenden – wenn sie darlegen können, dass ein Aufenthalt aus humanitären oder persönlichen Gründen angemessen ist.
Die Kommission in Sachsen-Anhalt verweist darauf, dass Antragsteller, nach denen gefahndet wird oder die wegen einer Straftat in den vergangenen drei Jahren verurteilt worden sind, keine Aussicht auf Erfolg haben.
Mehr zum Thema: Woran die Härtefallkommission arbeitet
MDR (Luca Deutschländer)
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 30. Mai 2022 | 12:00 Uhr
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