ZwischenbilanzKastrationspflicht: Tierschützer fordern flächendeckende Katzenschutzverordnungen
Zwar zieht der Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes eine positive Zwischenbilanz der bisherigen Kastrationsmaßnahmen bei Katzen. Allerdings sehen die Tierschützer auch eine Gefahr: Tierschutzvereine könnten in Existenznot geraten. Helfen könnte eine Katzenschutzverordnung.
- Der Landesverband Sachsen-Anhalt des Deutschen Tierschutzbundes erneuert seine Forderung nach einer Katzenschutzverordnung.
- Aufgrund gestiegener Kosten warnen die Tierschützer vor Existenznöten von Tierschutzvereine.
- In Stendal hat die Kastrationspflicht bislang allerdings noch keine Erfolge gebracht.
Der Landesverband Sachsen-Anhalt des Deutschen Tierschutzbundes zieht ein positives Fazit der bisherigen Kastrationsmaßnahmen freilebender, herrenloser Katzen. Deshalb fordert der Verband erneut Katzenschutzverordnungen für alle Gemeinden in Sachsen-Anhalt. In den Verordnungen kann eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen vorgeschrieben werden.
Tierschutzvereine könnten in Existenznot geraten
Der Vorsitzende des Landesverbands sagte MDR SACHSEN-ANHALT, bisher seien rund 6.000 Katzen kastriert worden. Das sei allerdings nur durch die Unterstützung des Landwirtschaftsministeriums des Landes Sachsen-Anhalt möglich, die die durchführenden Vereine mit finanziellen Mitteln in Höhe von 120.000 Euro jährlich unterstützen.
Eingetragene, gemeinnützige Tierschutzvereine mit Sitz und Wirkungskreis in Sachsen-Anhalt führen die Kastrationen durch und können Zuschüsse zu den Kosten beantragen. Für eine weibliche Katze sind 120 Euro und für einen Kater 60 Euro vorgesehen.
Unter dem Aspekt gestiegener Preise für Energie, Tierarztkosten und andere Ausgaben könnten die Tierschutzvereine laut Verband aber in Existenznöte geraten. Eine Katzenschutzverordnung würde dagegen auch die Finanzierung sichern. Laut Deutschen Tierschutzbund haben in Sachsen-Anhalt zehn Gemeinden eine solche Verordung erlassen:
- Bitterfeld-Wolfen
- Droyßiger-Zeitzer Forst (Verbandsgemeinde mit 5 Gemeinden)
- Gardelegen
- Hansestadt Havelberg
- Huy (11 Gemeinden)
- Osterwieck (für die Ortschaften Beißel, Bühne, Osterwieck, Schauen, Veltheim und Zilly)
- Stendal
- Tangerhütte
- Zerbst
Kastrationspflicht in Stendal bringt noch keine spürbaren Erfolge
Um die Katzenpopulation zu kontrollieren, hatte auch die Stadt Stendal am 1. August letzten Jahres die Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen (die ab dem 1. August 2023 geboren wurden) eingeführt. Katzenbesitzer müssen ihre Tiere zudem mit einem Transponderchip versehen und in einem Haustierregister eintragen lassen. Wer gegen diese Verordnung verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Bisher sind der Stadt jedoch keine Verstöße bekannt.
Ein Jahr nach Einführung der Verordnung sind die Auswirkungen leider noch nicht spürbar, sagte Sophie Krüger, die Vorsitzende des Altmärkischen Tierschutzvereins Kreis Stendal. Dafür brauche es mehr Zeit. Die Kastrationspflicht gilt nur für Katzen, die aktuell maximal ein Jahr alt sind. Deshalb appellierte die Vorsitzende an alle Katzenbesitzer, auch ihre älteren Freigänger-Katzen kastrieren zu lassen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen.
MDR (Nadine Hampel, Daniel George)
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 08. August 2024 | 14:30 Uhr
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