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Zum Hören: Die bisherigen Regeln für die Kitakosten mehrerer Kinder in einer Familie bleibt bestehen. (Sambolbild) Bildrechte: imago images/Westend61
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MDR SACHSEN-ANHALT Mi 04.09.2024 13:48Uhr 00:47 min

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Kita-Gebühren Kostenlose Geschwisterbetreuung in Sachsen-Anhalt bleibt bestehen

04. September 2024, 14:12 Uhr

In Sachsen-Anhalt soll die kostenlose Geschwisterbetreuung in Krippe, Kita und Hort erhalten bleiben. Damit müssen Eltern auch in Zukunft nur für das älteste betreute Kind bezahlen.

Die kostenlose Geschwisterbetreuung in Krippe, Kita und Hort soll in ihrer bisherigen Form erhalten bleiben. Das kündigte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung der Landesregierung in Querfurt an. Damit müssen Eltern mit mehreren Kindern auch in Zukunft nur für das älteste betreute Kind bezahlen.

Die Regelung hatte zur Diskussion gestanden, weil sie künftig nicht mehr aus Bundesmitteln finanziert werden kann. Vorschläge aus dem Landtag, wonach Eltern künftig für das jüngste Kind bezahlen sollten, lehnte Haseloff ab. Zur Begründung sagte Haseloff, er wolle das Signal aussenden, dass neue Kinder willkommen seien.

Landtagsabgeordnete wollten Regelung ändern

Abgeordnete der CDU und FDP im Landtag hatten zuvor darauf gedrängt, dass Familien künftig nur für das jüngste Kind zahlen sollen. Laut dem Sozialministerium könnten die Ausgaben so um rund 18 Millionen Euro reduziert werden. Für die Eltern hätte eine solche Reform zum Teil eine höhere Belastung bedeutet, da die Betreuung in der Krippe (0 bis 3 Jahre) häufig teurer ist als im Kindergarten (3 bis 6 Jahre). Ein Hortplatz ist meist am günstigsten. 

Hintergrund der Debatte sind auch die aktuell stattfindenden Beratungen zum Doppelhaushalt und die stark gestiegenen Ausgaben des Landes für die Kinderbetreuung in den vergangenen Jahren.

MDR (Dennis Blatt, Michael Rosebrock, Hannes Leonard), dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 03. September 2024 | 18:00 Uhr

1 Kommentar

Anne Ellermann vor 1 Wochen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich über die weitere Unterstützung und möchte Herrn Haseloff für die weitere Befürwortung danken.

Ich habe Zwillingsmädchen im Alter von 7 Jahren. Während der Zeit in der Kindertagesstätte konnten wir vom Geschwisterbonus sehr profitieren, d.h. es wurden nur Beiträge für das ältere der beiden Kinder fällig.
Nunmehr besuchen beide die Schule und auch den Hort. Im Rahmen der Hortbetreuung (Mansfeld-Südharz) können wir nicht mehr vom Geschwisterbonus profitieren, d.h. beide Hortplätze müssen in voller Höhe bezahlt werden.
Warum ist das so?

Herzlichen Dank vorab und freundliche Grüße

Anne Ellermann

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