Sondersitzung des KabinettsEntgegen Bund-Länder-Beschluss: Kein 2G+ in Sachsen-Anhalts Gastro
In fast allen Bundesländern gilt die 2G+-Regel in der Gastronomie. Bundeskanzler Scholz hatte zuletzt auf eine flächendeckende Einführung gedrängt. Sachsen-Anhalts Regierung hat sich am Montag dagegen entschieden. Geimpfte und Genesene brauchen hier weiterhin keinen Test für einen Besuch im Restaurant.
Sachsen-Anhalts Regierung hat sich in einer Sondersitzung am Montag dagegen entschieden, 2G+ in der Gastronomie einzuführen. Wie MDR SACHSEN-ANHALT aus der Staatskanzlei in Magdeburg erfuhr, soll die aktuell gültige Corona-Verordnung in Sachsen-Anhalt um zehn Tage bis zum 28. Januar verlängert werden.
Eine inzidenzunabhängige 2G+-Regelung wird es bei uns nicht geben.
Sprecher der Landesregierung Sachsen-Anhalt
Angepasst werden soll in der neuen Verordnung den Angaben zufolge lediglich die jüngst vom Bundesrat beschlossene Verkürzung der Quarantäne-Zeiten. Die aktuelle Corona-Verordnung in Sachsen-Anhalt läuft am Abend des 18. Januar aus.
Hintergrund: Omikron weiter nicht vorherrschend
Sachsen-Anhalts Regierung begründete ihren Kurs zuletzt damit, dass anders als in anderen Bundesländern die Omikron-Variante des Coronavirus noch nicht vorherrschend sei und es derzeit keine neuen Maßnahmen brauche. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag will das Kabinett am 25. Januar erneut über nötige Eindämmungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt beraten.
Kanzler Scholz drängt auf 2G+
Sachsen-Anhalt weicht damit weiter von dem Beschluss ab, den Bund und Länder zuvor einstimmig gefasst hatten. Anfang Januar hatten sie sich auf eine flächendeckende Umsetzung einer 2G+-Regel für die Gastronomie geeinigt. In fast allen Bundesländern, mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt und Bayern, gilt sei auch. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte zuletzt auf eine flächendeckende Einführung gedrängt.
MDR (Fabienne von der Eltz); dpa
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT | MDR SACHSEN-ANHALT | 17. Januar 2022 | 17:00 Uhr
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