
Übergangsfrist endet Tausenden alten Öfen droht das Aus – Bußgelder drohen
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29. Dezember 2024, 09:37 Uhr
In vielen Häusern in Sachsen-Anhalt stehen Kamine oder Heizöfen. Doch ab dem neuen Jahr dürfen Tausende von ihnen nicht mehr genutzt werden – andernfalls drohen hohe Bußgelder.
- Neben Holzöfen und Kaminen sind auch Heizungsherde oder Waschkessel von den strengeren Grenzwerten betroffen.
- Für Geräte, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 zugelassen wurden, endet nun die Übergangsfrist.
- Bei einer weiteren Nutzung drohen den Betreibern hohe Bußgelder.
In Sachsen-Anhalt droht einigen älteren Öfen zum Jahreswechsel das Aus. Weil sie die dann die geltenden Richtwerte etwa für Feinstaub nicht einhalten, dürften sie nicht weiterbetrieben werden. Darauf hat Andreas Hampe von der Schornsteinfegerinnung Sachsen-Anhalt hingewiesen.
Anfang dieses Jahres habe dies auf etwa 39.000 von insgesamt 275.000 sogenannten Einzelraumfeuerstätten in Sachsen-Anhalt zugetroffen. Dazu zählen neben klassischen Holzöfen und Kaminen auch Heizungsherde oder Waschkessel, sagte Hampe.
Übergangsfrist endet
Obwohl die gesetzliche Regelung schon lange bekannt sei, habe das Thema viele Haushalte lange nicht interessiert, erklärte Hampe. Im Laufe des Jahres hätten sich dann aber immer mehr Menschen gekümmert, um beispielsweise Kamine auszutauschen oder nachzurüsten.
Konkret sieht die Regelung vor: Für Geräte, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 zugelassen wurden, endet am 31. Dezember 2024 die Übergangsfrist. Ab dem 1. Januar 2025 gelten auch für diese Öfen die Grenzwerte von 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. Das regelt die Bundesimmissionsschutzverordnung.
Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich
All diese Regeln rund um strengere Grenzwerte waren bereits 2010 vom Bundestag beschlossen worden. Je nach Baujahr wurden Übergangsfristen gewährt. Öfen und Kamine könnten entweder mit Feinstaubfiltern nachgerüstet werden oder eine Messung zeige, dass die Anlagen die Grenzwerte einhalten, sagt Hampe.
Für die weitere Nutzung nicht nachgerüsteter Kaminöfen können schlimmstenfalls Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
dpa, MDR (Daniel George)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 29. Dezember 2024 | 11:00 Uhr
Stefan Der vor 5 Wochen
@h-d-R: Ihnen ist bewusst, dass es sich um ein 15 Jahre altes Gesetz handelt und die Übergangszeit solange gedauert hat. Es ist doch völlig normal, wie auch bei Kfz., dass Grenzwerte verschärft werden. Darauf kann man gleich reagieren (sinnvoll) oder man warten bis es doppelt bzw. dreifach so teuer ist (Dummheit). Ihr Vorwurf der Diktatur ist ganz schön schäbig bzw. aus dem Rahmen (...) gefallen um mit den Worten die Bedingungen dieses Forums zu erfüllen. Kleiner machen Sie es wohl nicht? Ich halte es gerne mit Kant; nur zur Empfehlung für Sie.
Kritiker vor 5 Wochen
Thematik: Steuerabschreibungen=mehr nicht und schon bekommt der Finanzhaushalt wieder weniger Steuereinnahmen. Muss eben der Bürger, der nach Eigentum verpflichtet handelt mit noch weniger Geld für den Eigenbedarf zurecht kommen!
Kritiker vor 5 Wochen
ERWIN_1: Weil zwar die Abgeordneten von Bürgern (welche die noch zur Wahl gehen) gewählt werden > nur dann interessiert diesen Damen und Herrn nur eines > wie komme und bleibe ich auf (m)einen Sessel und habe daraus mein Einkommen. Mehr interessiert da weiter nicht. Würde da wirklich etwas an den Menschen liegen müßte hier vieles in diesem Land D anders sein. Man schaue nur auf die Wahlplakate demnächst und sehe in 2 oder 3 Jahren was davon am Ende umgesetzt wurde.